221975 · Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss: Teilnahme am Siegelverfahren 'Kinderfreundliche Kommune'
Kerndaten
- Nummer
- 221975
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221975 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Grundsatzbeschluss: Teilnahme am Siegelverfahren 'Kinderfreundliche Kommune' Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Empfehlung Hauptausschuss 01.12.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, dass die Stadt Bonn das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ anstreben soll. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektvereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ abzuschließen, anschließend auf Basis einer Standortanalyse einen Aktionsplan zu entwickeln und die umzusetzenden Maßnahmen den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die jährliche Gebühr für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren in Höhe von 20 T€/p.a. sowie die begleitenden Projektkosten in Höhe von 5 T€/p.a. werden für die erforderliche Projektlaufzeit von 5 Jahren bereitgestellt und in die Haushaltanmeldungen aufgenommen. Die innerhalb der Verwaltung erforderlichen Ressourcen (Personal und Sachkosten) für die Umsetzung des Aktionsplans werden den politischen Gremien in gesonderten Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Begründung 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 1992 wurde sie in Deutschland ratifiziert und gilt seit 2010 als völkerrechtlicher Vertrag gleichrangig eines Bundesgesetzes. Die von Unicef gegründete Initiative der „child friendly cities“ soll Städten und Kommunen bei der konkreten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention helfen. Das deutsche Äquivalent stellt der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ dar, der eine gemeinsame Initiative von Unicef und dem Deutschen Kinderhilfswerk ist. Der Verein begleitet mit sachkundiger Expertise Kommunen bei der Verankerung und Berücksichtigung der Kinderrechte im städtischen (Verwaltungs-)Handeln.Seite 1 von 4 Seite 2 Das Verfahren folgt einem standardisierten Ablauf und wird darüber hinaus individuell auf Bonn zugeschnitten. 1. Die Stadt Bonn (die Oberbürgermeisterin) unterzeichnet einen Vertrag mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V., der das fünfjährige Siegelverfahren einleitet. 2. Zu Beginn werden sowohl eine Kinderbefragung (von 10% der 10- 12jährigen Bonner Kinder) als auch eine Befragung der Verwaltung zum Zwecke einer ausführlichen Bestandsaufnahme durchgeführt. Hier geht es darum, die Strukturen und Rahmenbedingungen zu identifizieren, die in Bonn bereits kinderfreundlich gestaltet sind und gleichzeitig mögliches Verbesserungspotenzial zu erkennen. 3. Auf Basis der Ergebnisse dieser Befragungen entwickeln die Sachverständigen des Vereins Empfehlungen für eine kinderfreundlichere Stadt Bonn. 4. Mithilfe dieser Empfehlungen entwickelt die Verwaltung einen umfassenden Aktionsplan, der konkrete Maßnahmen für einen Zeitraum von drei Jahren enthält. 5. Mit Beschluss des Aktionsplans durch den Rat erhält Bonn das Siegel "Kinderfreundliche Kommune" und hat dann drei Jahre Zeit, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Die dezernatsübergreifende und stadtweite Umsetzung des Maßnahmenplans erfordert ein koordiniertes Zusammenwirken verschiedenster Fachämter. Die Projektleitung wird vom Programmbüro Soziale Gerechtigkeit übernommen. Im gesamten Prozess werden Kinder und Jugendliche eingebunden und aktiv beteiligt. Hier besteht eine enge Verzahnung mit der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stabstelle Bürger*innenbeteiligung. Ziel ist, die Strukturen und Prozesse in der Verwaltung und Kommune so anzupassen, zusammenzubringen und auszubauen, dass Bonn seinen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Umgebung für ein sicheres, gesundes und lebenswertes Aufwachsen bietet. Die Kinder und Jugendlichen sollen in alle sie betreffenden Entscheidungen frühzeitig einbezogen werden und die Möglichkeit haben, die sie berührenden Lebensbereiche aktiv mitzugestalten. Das Siegel "Kinderfreundliche Kommune" soll zu einer tatsächlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Bonner Kinder und Jugendlichen sowie einer nachhaltigen Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in die kommunale Politik und das Verwaltungshandeln führen. Es geht um eine Vernetzung und Koordinierung der bereits bestehenden Akteur*innen und Prozesse, wobei Parallelstrukturen vermieden und stattdessen Synergien geschaffen werden sollen. Zu nennen sind hier beispielsweise der Kinder- und Jugendförderplan, das Projekt „kinderstark“ sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung. Darüber hinaus gibt es weitere Beschlüsse, die Teilbereiche der Kinderfreundlichen Kommune abbilden, wie beispielsweise die Umsetzung der Agenda 2030 der Nachhaltigkeitsstrategie. Diese bereits laufenden Maßnahmen sollen durch die Teilnahme am Siegelverfahren konsequent und qualifiziert weiterentwickelt, verstetigt und unterstützt werden. Im Rahmen des Aktionsplans werden ggf. Maßnahmen beschlossen, die zahlreiche Bereiche der Stadt (-verwaltung) betreffen. Dies können Themen wie beispielsweise die Mobilität, Stadtplanung, Sport, Kultur, Gesundheit oder Umwelt sein. Daher werden zahlreiche Fachämter für die Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans, für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen beteiligt werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ erhebt für die Teilnahme am Siegelverfahren über die fünf Jahre eine jährliche Gebühr in Höhe von 20.000€. Diese beinhalten u.a. die wissenschaftliche Auswertung der Befragungsergebnisse sowie die ständige fachliche Begleitung bei der Überprüfung und Optimierung vorhandener kinderfreundlicher Strukturen. Für die Organisation im Zusammenhang mit dem Verfahren werden jährlich 5.000€ zur Verfügung gestellt. Die Organisation beinhaltet z.B. die Durchführung von Workshops mit Jugendlichen (gegebenenfalls mit externer Moderation), eine Lizenz für ein Umfragetool sowie Ausgaben für die begleitende Projektkommunikation u.a. Aus Sicht der Verwaltung ist die Teilnahme am Verfahren sehr sinnvoll. Kinder, Jugendliche und junge Familien sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Bonn. Kommunen kommt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene eine zentrale Rolle zu, womit der Grundstein für eine nachhaltige kinderfreundliche Entwicklung gelegt wird. Durch die Teilnahme am Verfahren der Kinderfreundlichen Kommune macht Bonn das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen sowie der kommenden Generationen zum Maßstab. Die Stadt stellt sich somit einer externen und unabhängigen Überprüfung der Kinderfreundlichkeit der Kommune und kann so seinen Bürger*innen, und auch über die Stadtgrenzen hinaus, zeigen, dass die Rechte, Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen in der Stadt(-verwaltung) einen sehr hohen Stellenwert haben. Auf diesem Wege wird die Wahrnehmung von Bonn als lebenswerter und attraktiver Standort für junge Familien weiter gestärkt und es wird deutlich, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eine verbindliche und langfristige Aufgabe ist. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.00.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.04 Strategische Programmsteuerung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 25.000,00 102000103/ 72.1000 HHPlan- Entwurf 2023/ 2024 Einzahlungen / ErträgeSeite 3 von 4 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 25.000,00 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de