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221975 · Beschlussvorlage

Grundsatzbeschluss: Teilnahme am Siegelverfahren 'Kinderfreundliche Kommune'

Nummer
221975
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.11.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221975
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Grundsatzbeschluss: Teilnahme am
Siegelverfahren 'Kinderfreundliche Kommune'
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 01.12.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, dass die Stadt Bonn das Siegel
„Kinderfreundliche Kommune“ anstreben soll. Die Verwaltung wird beauftragt,
eine entsprechende Projektvereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche
Kommunen e.V.“ abzuschließen, anschließend auf Basis einer Standortanalyse
einen Aktionsplan zu entwickeln und die umzusetzenden Maßnahmen den
politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die jährliche Gebühr für die
Teilnahme am Zertifizierungsverfahren in Höhe von 20 T€/p.a. sowie die
begleitenden Projektkosten in Höhe von 5 T€/p.a. werden für die erforderliche
Projektlaufzeit von 5 Jahren bereitgestellt und in die Haushaltanmeldungen
aufgenommen. Die innerhalb der Verwaltung erforderlichen Ressourcen
(Personal und Sachkosten) für die Umsetzung des Aktionsplans werden den
politischen Gremien in gesonderten Beschlussvorlagen zur Entscheidung
vorgelegt.
Begründung
1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen verabschiedet. 1992 wurde sie in Deutschland ratifiziert und
gilt seit 2010 als völkerrechtlicher Vertrag gleichrangig eines Bundesgesetzes.
Die von Unicef gegründete Initiative der „child friendly cities“ soll Städten und
Kommunen bei der konkreten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
helfen. Das deutsche Äquivalent stellt der Verein „Kinderfreundliche
Kommunen e.V.“ dar, der eine gemeinsame Initiative von Unicef und dem
Deutschen Kinderhilfswerk ist. Der Verein begleitet mit sachkundiger Expertise
Kommunen bei der Verankerung und Berücksichtigung der Kinderrechte im
städtischen (Verwaltungs-)Handeln.Seite 1 von 4
Seite 2
Das Verfahren folgt einem standardisierten Ablauf und wird darüber hinaus
individuell auf Bonn zugeschnitten.
1. Die Stadt Bonn (die Oberbürgermeisterin) unterzeichnet einen Vertrag
mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V., der das fünfjährige
Siegelverfahren einleitet.
2. Zu Beginn werden sowohl eine Kinderbefragung (von 10% der 10-
12jährigen Bonner Kinder) als auch eine Befragung der Verwaltung zum
Zwecke einer ausführlichen Bestandsaufnahme durchgeführt. Hier geht
es darum, die Strukturen und Rahmenbedingungen zu identifizieren, die
in Bonn bereits kinderfreundlich gestaltet sind und gleichzeitig
mögliches Verbesserungspotenzial zu erkennen.
3. Auf Basis der Ergebnisse dieser Befragungen entwickeln die
Sachverständigen des Vereins Empfehlungen für eine
kinderfreundlichere Stadt Bonn.
4. Mithilfe dieser Empfehlungen entwickelt die Verwaltung einen
umfassenden Aktionsplan, der konkrete Maßnahmen für einen Zeitraum
von drei Jahren enthält.
5. Mit Beschluss des Aktionsplans durch den Rat erhält Bonn das Siegel
"Kinderfreundliche Kommune" und hat dann drei Jahre Zeit, die
beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Die dezernatsübergreifende
und stadtweite Umsetzung des Maßnahmenplans erfordert ein
koordiniertes Zusammenwirken verschiedenster Fachämter. Die
Projektleitung wird vom Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
übernommen.
Im gesamten Prozess werden Kinder und Jugendliche eingebunden und aktiv
beteiligt. Hier besteht eine enge Verzahnung mit der Kinder- und
Jugendbeteiligung in der Stabstelle Bürger*innenbeteiligung.
Ziel ist, die Strukturen und Prozesse in der Verwaltung und Kommune so
anzupassen, zusammenzubringen und auszubauen, dass Bonn seinen Kindern
und Jugendlichen die bestmögliche Umgebung für ein sicheres, gesundes und
lebenswertes Aufwachsen bietet. Die Kinder und Jugendlichen sollen in alle sie
betreffenden Entscheidungen frühzeitig einbezogen werden und die Möglichkeit
haben, die sie berührenden Lebensbereiche aktiv mitzugestalten. Das Siegel
"Kinderfreundliche Kommune" soll zu einer tatsächlichen Verbesserung der
Rahmenbedingungen für alle Bonner Kinder und Jugendlichen sowie einer
nachhaltigen Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in die kommunale
Politik und das Verwaltungshandeln führen.
Es geht um eine Vernetzung und Koordinierung der bereits bestehenden
Akteur*innen und Prozesse, wobei Parallelstrukturen vermieden und
stattdessen Synergien geschaffen werden sollen. Zu nennen sind hier
beispielsweise der Kinder- und Jugendförderplan, das Projekt „kinderstark“
sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung. Darüber hinaus gibt es weitere
Beschlüsse, die Teilbereiche der Kinderfreundlichen Kommune abbilden, wie
beispielsweise die Umsetzung der Agenda 2030 der Nachhaltigkeitsstrategie.
Diese bereits laufenden Maßnahmen sollen durch die Teilnahme am
Siegelverfahren konsequent und qualifiziert weiterentwickelt, verstetigt und
unterstützt werden.
Im Rahmen des Aktionsplans werden ggf. Maßnahmen beschlossen, die
zahlreiche Bereiche der Stadt (-verwaltung) betreffen. Dies können Themen wie
beispielsweise die Mobilität, Stadtplanung, Sport, Kultur, Gesundheit oder
Umwelt sein. Daher werden zahlreiche Fachämter für die Umsetzung von
Maßnahmen des Aktionsplans, für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für
Veranstaltungen beteiligt werden.Seite 2 von 4
Seite 3
Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ erhebt für die Teilnahme am
Siegelverfahren über die fünf Jahre eine jährliche Gebühr in Höhe von 20.000€.
Diese beinhalten u.a. die wissenschaftliche Auswertung der
Befragungsergebnisse sowie die ständige fachliche Begleitung bei der
Überprüfung und Optimierung vorhandener kinderfreundlicher Strukturen.
Für die Organisation im Zusammenhang mit dem Verfahren werden jährlich
5.000€ zur Verfügung gestellt. Die Organisation beinhaltet z.B. die
Durchführung von Workshops mit Jugendlichen (gegebenenfalls mit externer
Moderation), eine Lizenz für ein Umfragetool sowie Ausgaben für die
begleitende Projektkommunikation u.a.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Teilnahme am Verfahren sehr sinnvoll. Kinder,
Jugendliche und junge Familien sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von
Bonn. Kommunen kommt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
auf lokaler Ebene eine zentrale Rolle zu, womit der Grundstein für eine
nachhaltige kinderfreundliche Entwicklung gelegt wird. Durch die Teilnahme am
Verfahren der Kinderfreundlichen Kommune macht Bonn das Wohlergehen der
Kinder und Jugendlichen sowie der kommenden Generationen zum Maßstab.
Die Stadt stellt sich somit einer externen und unabhängigen Überprüfung der
Kinderfreundlichkeit der Kommune und kann so seinen Bürger*innen, und auch
über die Stadtgrenzen hinaus, zeigen, dass die Rechte, Bedürfnisse und
Wünsche der Kinder und Jugendlichen in der Stadt(-verwaltung) einen sehr
hohen Stellenwert haben. Auf diesem Wege wird die Wahrnehmung von Bonn
als lebenswerter und attraktiver Standort für junge Familien weiter gestärkt und
es wird deutlich, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eine
verbindliche und langfristige Aufgabe ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.00.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.04 Strategische
Programmsteuerung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.000,00 102000103/
72.1000
HHPlan-
Entwurf 2023/
2024
Einzahlungen /
ErträgeSeite 3 von 4
Seite 4
Haushaltsbelastung
jährlich
25.000,00
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de