← Vorlagen

221972-02 · Mitteilungsvorlage

Vollsperrung der Klosterbergstraße in Höhe Hausnummer 48

Nummer
221972-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221972 BBB-Anfrage: Vollsperrung der Klosterbergstraße in Höhe Hausnummer 48

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.933 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
221972-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Vollsperrung der Klosterbergstraße in Höhe
Hausnummer 48
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung vom 26.10.2022 wurde zur Großen Anfrage „Vollsperrung der
Klosterbergstraße in Höhe Hausnummer 48 – TOP 1.2“ folgende Maßgabe
beschlossen:
„Zur nächsten Sitzung ist in einer Mitteilungsvorlage zu den Kosten der
Busumleitungen zu berichten und darzustellen, worin im Detail die Gründe für
den Sperrungszeitraum von einem Jahr liegen.“
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Bei dem Bauvorhaben an der Klosterbergstraße 48 handelt es sich um einen
Abriss von Bestandsgebäuden und Wohnungsneubau. Es sind dort sechs
zusammenhängende Häuser nahe der Grundstücksgrenze genehmigt. Die
Häuser sind mit einer zusammenhängenden Tiefgarage
unterkellert. Im Rahmen der Baugenehmigung erfolgte die Vorgabe, den
Neubau nah an der Grundstückgrenze zu platzieren. Zum Abfahren des
Abrisses, Aushubs, für Materialtransporte, Be- und Entladungen sowie für
Lagerfläche ist daher die Nutzung der Straßenfläche (4,70 m) und der
Gehwegfläche vor dem Bauvorhaben (0,90 m) unbedingt erforderlich. Die zur
Andienung der Baumaßnahme einzusetzenden Sattelkipper wie auch
Seitenkipper haben eine Breite von mindestens 2,60 m und müssen
mindestens 1,00 m Abstand vom Verbau der Baugrube einhalten.
Der hintere Bereich des Grundstücks wird als Kranaufstellfläche sowie
ebenfalls als Lagerfläche etc. genutzt. Aufgrund der Topographie - das Gelände
zwischen dem Baukörper und dem Nachbargrundstück befindet sich in
extremer Hanglage mit Außenpool im Nachbargarten – ist für die Andienung
der Baumaßnahme keine Baustellenzuwegung in den hinteren Bereich der
Baustelle möglich. Andere Lösungen zur Umgehung einer Straßensperrung
wurden ohne positives Ergebnis geprüft.Seite 1 von 2
Seite 2
Eine abschnittsweise Errichtung der Häuser ist nicht möglich. Es werden sechs
Häuser mit sechs unterschiedlichen Höhen aufgrund der Topographie des
Grundstücks errichtet. In der zusammenhängenden Tiefgarage ist eine Vielzahl
von Unterzügen statisch erforderlich, um die verschieden abzutragenden
Lasten ordnungsgemäß in den Boden einzuleiten. Eine Teilung der Unterzüge,
Wände, Decken oder Bodenplatten kann aus statischer Sicht nicht erfolgen.
Ebenso ist die Bauwerksabdichtung in einem Zug auszuführen.
Die Straßensperrung ist im Ergebnis zur Realisierung des Bauvorhabens
unumgänglich und die vom Bauherren dafür veranschlagte Dauer von einem
Jahr wird in Anbetracht der Größe des Vorhabens als realistisch eingeschätzt.
Das projektleitende Ingenieurbüro sichert die schnellstmögliche Ausführung zu,
damit die erforderliche Straßensperrung frühestmöglich beendet werden kann.
Zu den Kosten der Busumleitung wird die Stellungnahme der SWB sobald
vorliegend nachgereicht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de