221972-02 · Mitteilungsvorlage
Vollsperrung der Klosterbergstraße in Höhe Hausnummer 48
Kerndaten
- Nummer
- 221972-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221972-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Vollsperrung der Klosterbergstraße in Höhe Hausnummer 48 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung vom 26.10.2022 wurde zur Großen Anfrage „Vollsperrung der Klosterbergstraße in Höhe Hausnummer 48 – TOP 1.2“ folgende Maßgabe beschlossen: „Zur nächsten Sitzung ist in einer Mitteilungsvorlage zu den Kosten der Busumleitungen zu berichten und darzustellen, worin im Detail die Gründe für den Sperrungszeitraum von einem Jahr liegen.“ Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Bei dem Bauvorhaben an der Klosterbergstraße 48 handelt es sich um einen Abriss von Bestandsgebäuden und Wohnungsneubau. Es sind dort sechs zusammenhängende Häuser nahe der Grundstücksgrenze genehmigt. Die Häuser sind mit einer zusammenhängenden Tiefgarage unterkellert. Im Rahmen der Baugenehmigung erfolgte die Vorgabe, den Neubau nah an der Grundstückgrenze zu platzieren. Zum Abfahren des Abrisses, Aushubs, für Materialtransporte, Be- und Entladungen sowie für Lagerfläche ist daher die Nutzung der Straßenfläche (4,70 m) und der Gehwegfläche vor dem Bauvorhaben (0,90 m) unbedingt erforderlich. Die zur Andienung der Baumaßnahme einzusetzenden Sattelkipper wie auch Seitenkipper haben eine Breite von mindestens 2,60 m und müssen mindestens 1,00 m Abstand vom Verbau der Baugrube einhalten. Der hintere Bereich des Grundstücks wird als Kranaufstellfläche sowie ebenfalls als Lagerfläche etc. genutzt. Aufgrund der Topographie - das Gelände zwischen dem Baukörper und dem Nachbargrundstück befindet sich in extremer Hanglage mit Außenpool im Nachbargarten – ist für die Andienung der Baumaßnahme keine Baustellenzuwegung in den hinteren Bereich der Baustelle möglich. Andere Lösungen zur Umgehung einer Straßensperrung wurden ohne positives Ergebnis geprüft.Seite 1 von 2 Seite 2 Eine abschnittsweise Errichtung der Häuser ist nicht möglich. Es werden sechs Häuser mit sechs unterschiedlichen Höhen aufgrund der Topographie des Grundstücks errichtet. In der zusammenhängenden Tiefgarage ist eine Vielzahl von Unterzügen statisch erforderlich, um die verschieden abzutragenden Lasten ordnungsgemäß in den Boden einzuleiten. Eine Teilung der Unterzüge, Wände, Decken oder Bodenplatten kann aus statischer Sicht nicht erfolgen. Ebenso ist die Bauwerksabdichtung in einem Zug auszuführen. Die Straßensperrung ist im Ergebnis zur Realisierung des Bauvorhabens unumgänglich und die vom Bauherren dafür veranschlagte Dauer von einem Jahr wird in Anbetracht der Größe des Vorhabens als realistisch eingeschätzt. Das projektleitende Ingenieurbüro sichert die schnellstmögliche Ausführung zu, damit die erforderliche Straßensperrung frühestmöglich beendet werden kann. Zu den Kosten der Busumleitung wird die Stellungnahme der SWB sobald vorliegend nachgereicht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de