221960 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Im Hohn 27, 53177 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221960
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221960 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Im Hohn 27, 53177 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Im Hohn 27, 53177 Bonn wird erteilt. Begründung Die Rot-Fichte (Picea abies) weist einen Stammumfang von ca. 230 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 10 m und eine Höhe von ca. 20 m auf. Der Zustand wurde mit noch ausreichend beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich im Vorgarten, etwa 6 m vom Gebäude entfernt. Die Rot-Fichte wurde bereits in 2014 und 2020 zur Fällung beantragt. Beide Anträge wurden zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt, da aufgrund des befriedigenden (2014) und ausreichenden (2020) Zustands keine Veranlassung zur Genehmigung gegeben war. Bei den jeweiligen Ortsbesichtigungen konnten keine Anzeichen mangelnder Verkehrssicherheit des Baumes festgestellt werden. Da sich jedoch das Baumumfeld durch verschiedene Bauvorhaben in der Nachbarschaft verändert hat, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind, wurde dem Eigentümer eine erneute Überprüfung der Rot-Fichte auf Antrag zugesichert. Im erneuten Antrag (23.09.2022) wird auf eine Verschlechterung des Zustands der Rot-Fichte verwiesen. Die aktuelle Ortsbesichtigung hat nun ergeben, dass sich der Baum in noch ausreichendem Zustand mit eindeutig abnehmender Tendenz befindet. Zwar ist der Baum noch verkehrssicher, jedoch nicht weiter entwicklungsfähig. Aufgrund des verschlechterten Zustands und der fehlenden Entwicklungsfähigkeit ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zumSeite 1 von 4 Seite 2 Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung vorliegen. Als Ersatzpflanzung für die Rot-Fichte wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Foto 1 (öffentlich) 2 Foto 2 (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Stadt Bonn Im Hohn 2277,, 5533117777 BonnSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de