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221960 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Im Hohn 27, 53177 Bonn

Nummer
221960
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221960
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem
Grundstück Im Hohn 27, 53177 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Im Hohn 27,
53177 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Rot-Fichte (Picea abies) weist einen Stammumfang von ca. 230 cm, einen
Kronendurchmesser von ca. 10 m und eine Höhe von ca. 20 m auf. Der
Zustand wurde mit noch ausreichend beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich im Vorgarten, etwa 6 m vom Gebäude
entfernt.
Die Rot-Fichte wurde bereits in 2014 und 2020 zur Fällung beantragt. Beide
Anträge wurden zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt, da aufgrund des
befriedigenden (2014) und ausreichenden (2020) Zustands keine Veranlassung
zur Genehmigung gegeben war. Bei den jeweiligen Ortsbesichtigungen
konnten keine Anzeichen mangelnder Verkehrssicherheit des Baumes
festgestellt werden.
Da sich jedoch das Baumumfeld durch verschiedene Bauvorhaben in der
Nachbarschaft verändert hat, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind,
wurde dem Eigentümer eine erneute Überprüfung der Rot-Fichte auf Antrag
zugesichert.
Im erneuten Antrag (23.09.2022) wird auf eine Verschlechterung des Zustands
der Rot-Fichte verwiesen.
Die aktuelle Ortsbesichtigung hat nun ergeben, dass sich der Baum in noch
ausreichendem Zustand mit eindeutig abnehmender Tendenz befindet. Zwar ist
der Baum noch verkehrssicher, jedoch nicht weiter entwicklungsfähig.
Aufgrund des verschlechterten Zustands und der fehlenden
Entwicklungsfähigkeit ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zumSeite 1 von 4
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Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach §
4 Abs. 2 c) der Baumsatzung vorliegen.
Als Ersatzpflanzung für die Rot-Fichte wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Foto 1 (öffentlich)
2 Foto 2 (öffentlich)Seite 2 von 4
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Stadt Bonn
Im Hohn 2277,, 5533117777 BonnSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de