221958 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 221958
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Baumkommission Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221958 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Baumkommission 24.10.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum Juli - September 2022 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen. Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Matthäistr. 9-15, 53123 Die zweistämmige Vogel-Kirsche (Prunus) wies einen Stammumfang von 210 cm auf und wurde wegen nicht artgerechter Kronenentwicklung, V-Zwiesel am Stamm und Fremdbewuchs bis in die Oberkrone mit mangelhaft bewertet und wegen Bruchgefahr von Kronenteilen zur Fällung freigegeben. Stresemannstr. 5, 53123 Die Rot-Buche (Fagus) mit dem Stammumfang von 223 cm wurde wegen Gebäudebeeinträchtigungen, dezentraler Kronenentwicklung durch Schattendruck der Nachbarbäume und mangelnder Weiterentwicklung mit ausreichend-mangelhaft bewertet und zur Minderung der Gebäudebeeinträchtigungen zur Fällung freigegeben. Villemombler Str. 41/43, 53123 Die dreistämmige Trauben-Kirsche (Prunus) wies einen Gesamtstammumfang von 201 cm auf und wurde wegen Befalls mit dem Lackporling mit mangelhaft bewertet und aufgrund der Bruchgefahr der Stämmlinge zur Fällung freigegeben. Der dreistämmige Silber-Ahorn (Acer) mit einem Gesamtstammumfang von 285 cm wurde wegen Baumkrebs und mangelnder Standsicherheit mit mangelhaftSeite 1 von 2 Seite 2 bewertet und zur Gefahrenabwehr zur Fällung freigegeben. Kreuzbergstr. 49, 53127 Die Robinie (Robinia) wies einen Stammumfang von 260 cm auf und wurde mit mangelhaft-ungenügend bewertet, da sie bereits abgestorben war. Der Baum wurde wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de