221953-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221953-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221953-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Nach Freigabe der ergänzenden Stellungnahme (DS 221953-01 ST) ist eine Prüfung des Rechtsamtes hinsichtlich einer alternativen Beschlussfassung über die Entgeltordnung erfolgt (siehe auch DS 222383). Danach wird es als unbedenklich angesehen, wenn beide Entgeltordnungen ohne Bedingung beschlossen werden und lediglich das Inkraftsetzen unter eine Bedingung gesetzt wird, da der Verwaltung bzw. der Oberbürgermeisterin keine Entscheidungskompetenz zukommt, welche Entgeltordnung letztlich in Kraft treten soll. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag um eine neue Ziffer 2 zu ergänzen. Diese lautet wie folgt: 2. Die beschlossene Entgeltordnung in der vorliegenden Fassung wird nur dann bekannt gemacht und in Kraft gesetzt, wenn der Bundesgesetzgeber im noch zu beschließenden Jahressteuergesetz 2022 die Neuordnung der Besteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) nicht nochmals um 2 Jahre verlängert. Die Feststellung, ob diese Bedingung eingetreten ist, oder nicht, obliegt der Oberbürgermeisterin. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de