← zurück zu 221953

221953-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

Nummer
221953-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221953 Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.742 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221953-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Neufassung der Entgeltordnung für sonstige
Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beschlussvorlage DS 221953 zur Neufassung der Entgeltordnung für
sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn berücksichtigt die
bislang vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsfrist zur Neuordnung der
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die eine Änderung der
umsatzsteuerlichen Behandlung bei der Bundesstadt Bonn ab dem 01.01.2023
vorsieht. Entsprechend sind hier auch die Tarife Nettobeträge und es ist, soweit
eine Umsatzsteuerrelevanz erkannt wurde, diese konkret in den Entgelttarifen
angegeben.
Auf Grund einer aktuellen und für die Verwaltung überraschenden Mitteilung
des Deutschen Städtetages wurde nun die Planung des Bundesgesetzgebers
bekannt, wonach die Übergangsfrist – anders wie bislang vorgesehen – bis
Ende 2024 verlängert werden soll. Er will dies im noch zu beschließenden
Jahressteuergesetz 2022 entsprechend berücksichtigen.
Die abschließende Rechtslage ab dem 01.01.2023 ist zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung im Rat am 08.12.2022 noch nicht bekannt. Für den Fall,
dass es nicht zu einer Verlängerung der Übergangsfrist über den 31.12.2022
hinaus kommt, schlägt die Verwaltung daher den Beschluss in der
vorgesehenen Fassung weiter vor.
Hinsichtlich des Vorgehens für das Szenario einer weiteren Verlängerung der
Übergangsfrist (und damit Verzicht auf eine Umsatzbesteuerung in den
betroffenen Tariffällen für das Jahr 2023) wird auf die Beschlussvorlage DS
222383 verwiesen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de