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221951 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Endenich, Am Propsthof 142 Antrag auf Abweichung, hier: Verkaufsautomat Az. 10578/2022

Nummer
221951
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221951
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Endenich, Am Propsthof 142
Antrag auf Abweichung, hier: Verkaufsautomat
Az. 10578/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt den Antrag auf Abweichung von den planungsrechtlichen Festsetzun-
gen abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigen-
art der näheren Umgebung einfügt und zudem im Übergangsbereich zum
Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt.
Begründung
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von den
planungsrechtlichen Festsetzungen für die Errichtung eines Verkaufsautomats
vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7522-77, der in
einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren für unwirksam erklärt worden ist und
demzufolge nicht mehr angewendet wird. Die planungsrechtliche Beurteilung
des Vorhabens erfolgt daher auf Grundlage von § 34 BauGB, wonach ein Vor-
haben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt.
Das Vorhabengrundstück liegt in einem Bereich, welcher hinsichtlich seiner
Nutzungsstruktur als reines Wohngebiet einzustufen ist. Baulich wird das maß-
gebliche Umfeld durch eine bis zu dreigeschossige Bebauung in offener Bau-
weise geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßen-
und rückwärtig aus den faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der Um-
gebungsbebauung.
Der Verkaufsautomat ist als eigenständige, gewerblich genutzte Hauptanlage
zu werten, die in einem 24-stündigen Betrieb an 7 Tagen die Woche genutzt
werden kann. In einem reinen Wohngebiet ist eine derartige gewerbliche Nut-
zung/ Anlage nicht zulässig. Des Weiteren befindet sich der Standort außerhalb
der faktischen Baufluchten, d.h. außerhalb der durch die umgebenden Haupt-Seite 1 von 3
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anlagen definierten, überbaubaren Grundstücksflächen und darüber hinaus im
Übergang zum Außenbereich.
Die Verwaltung beabsichtigt daher das Vorhaben abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Am Propsthof 142_ (öffentlich)
2 Lageskizze Am Propsthof 142_n. ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de