221951 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Endenich, Am Propsthof 142 Antrag auf Abweichung, hier: Verkaufsautomat Az. 10578/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221951
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 221951 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Endenich, Am Propsthof 142 Antrag auf Abweichung, hier: Verkaufsautomat Az. 10578/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt den Antrag auf Abweichung von den planungsrechtlichen Festsetzun- gen abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigen- art der näheren Umgebung einfügt und zudem im Übergangsbereich zum Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Begründung Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von den planungsrechtlichen Festsetzungen für die Errichtung eines Verkaufsautomats vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7522-77, der in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren für unwirksam erklärt worden ist und demzufolge nicht mehr angewendet wird. Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt daher auf Grundlage von § 34 BauGB, wonach ein Vor- haben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Vorhabengrundstück liegt in einem Bereich, welcher hinsichtlich seiner Nutzungsstruktur als reines Wohngebiet einzustufen ist. Baulich wird das maß- gebliche Umfeld durch eine bis zu dreigeschossige Bebauung in offener Bau- weise geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßen- und rückwärtig aus den faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der Um- gebungsbebauung. Der Verkaufsautomat ist als eigenständige, gewerblich genutzte Hauptanlage zu werten, die in einem 24-stündigen Betrieb an 7 Tagen die Woche genutzt werden kann. In einem reinen Wohngebiet ist eine derartige gewerbliche Nut- zung/ Anlage nicht zulässig. Des Weiteren befindet sich der Standort außerhalb der faktischen Baufluchten, d.h. außerhalb der durch die umgebenden Haupt-Seite 1 von 3 Seite 2 anlagen definierten, überbaubaren Grundstücksflächen und darüber hinaus im Übergang zum Außenbereich. Die Verwaltung beabsichtigt daher das Vorhaben abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Am Propsthof 142_ (öffentlich) 2 Lageskizze Am Propsthof 142_n. ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de