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221950 · Beschlussvorlage

7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

Nummer
221950
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221950
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird
in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
I. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für
bestimmte Pflichtleistungen der Feuerwehr Kostenersatz aufgrund einer
Satzung erheben.
II. Städtische Rechtsgrundlagen
Der Kostenersatz wird zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung
von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
vom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt
zum 01.01.2022 (DS 211869) angepasst.
III. Kostenanpassung
Die Anpassung der Personalkostentarife erfolgt aufgrund der in 2022
erfolgten Erhöhungen der Bezüge der Beamt:innen. Für die
Besoldungsanpassung in 2023 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von
2,8 % zugrunde gelegt. Bei einigen Tarifen ist es aufgrund einer anderenSeite 1 von 12
Seite 2
Zusammensetzung des eingesetzten Personals und der damit
verbundenen Alters- und Besoldungsstruktur nur zu einer geringfügigen
Steigerung gekommen, in anderen Bereichen zu einer größeren
Steigerung.
Bei den Fahrzeugkosten gibt es in den einzelnen Tarifpositionen sowohl
Veränderungen nach oben als auch nach unten, insbesondere aufgrund
der unterschiedlichen variablen Kosten (z.B. für Reparaturen), die auf die
tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge (Jahreskilometer) umgelegt werden.
Unabhängig davon sind die fixen Kosten je Fahrzeug zu sehen, die als
sog. Vorhaltekosten auf die Jahresstunden umgelegt werden.
Um eine Kontinuität zu erreichen und Schwankungen in den
Kostenersatztarifen der Fahrzeuge zu vermeiden, wurden bei der
Kalkulation die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage
herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze
über mathematische Rundungen hinaus wird seit 2010 aufgrund eines
Urteils des OVG Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05 verzichtet, da
dieses in dem verhandelten Fall wegen eines Verstoßes gegen den
Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der Gebührensätze geführt hat.
Die Berechnung der Tarife ergibt sich aus Anlage B. Eine
Gegenüberstellung von alten und neuen Tarifen ist als Anlage C
beigefügt.
Ein interkommunaler Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen,
Bielefeld und Münster ist als Anlage D beigefügt.
In Relation zum vorzuhaltenden Aufwand für Personal, den hohen
Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der technischen
Spezialgeräte und – fahrzeuge sind die entsprechenden Einnahmen aus
dem Kostenersatz gering, weil die Städte und Gemeinden im Rahmen
der von den Feuerwehren gesetzlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Ersatz der Kosten nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen
verlangen können.
Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben
keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2023.
Anlage/n
1 Anlage_Kostenersatzsatzung (öffentlich)Seite 2 von 12
Anlage A
7. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 52 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom
17. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
23. Juni 2021 (GV.NRW. S. 762) sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.
666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022
(GV.NRW. S. 490) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord-
rhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Der Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 112), zuletzt ge-
ändert durch Satzung vom 13. Dezember 2021 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1756),
erhält folgende Fassung:
„Tarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Euro
1 Einsatz von Personal je angefangene
Viertelstd.
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamter / Beamtin des Einsatzdienstes 17,21 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 19,85 €
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 23,50 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 11,12 €
2 Einsatz von Fahrzeugen je angefangene
Viertelstd.
2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 15,67 €
2.2 Tanklöschfahrzeug 6,56 €
2.3 Drehleiter 27,52 €Seite 3 von 12
2.4 Kranwagen und Rüstwagen 44,08 €
2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 28,27 €
2.6 Gerätewagen, LKW 15,47 €
2.7 Tierrettungswagen 4,12 €
2.8 Einsatzleitfahrzeug 5,86 €
2.9 Kommandowagen 6,52 €
2.10 Mannschaftstransportwagen 5,69 €
2.11 Wasserfahrzeuge
2.11.1 Mehrzweckboot 47,14 €
2.11.2 Feuerlöschboot 62,17 €
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten
zuzgl. 10%
Verwaltungs-
kostenzu-
schlag“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.Seite 4 von 12
Anlage B
Berechnung der Gebührensätze
1 Einsatz von Personal
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamtinnen / Beamten des Einsatzdienstes
Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im Einsatzdienst (Alarmdienst) des Brandschutzes und
der Hilfeleistung eingesetzten Mitarbeitenden nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird
ein Durchschnitts-Stundensatz (Mittelwert) gebildet.
1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten
Arbeitsplatzkosten für einen Nicht-Büroarbeitsplatz auf der Basis der tatsächlich ent-
standenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2022 zuzüglich eines kalkulatori-
schen Zuschlags von 2,8 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2023. In den
Arbeitsplatzkosten enthalten ist auch ein Sachkostenzuschlag von 10%. Dieser bein-
haltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie
kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatzleitrech-
ner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpauschale von
15 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufgaben (u.a.
Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskosten anderer
Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
2. Als Jahresarbeitszeit werden 1.839 Stunden (48 Stunden-Woche) zugrunde gelegt.
Berechnung:
15.373,12 € (Gesamtstundensatz: 280 (Gesamtzahl = 54,90 €
der Mitarbeitenden) Beamtinnen/Beamte Einsatzdienst)
zuzüglich Kosten für Bescheiderstellung:
15 % A 10 + 7,5 % E 9c = 13,93 €
insgesamt: 68,83 €
je Viertelstunde 68,83 € : 4 = 17,21 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im B-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiten-
den nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.Seite 5 von 12
1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten
Arbeitsplatzkosten für einen Büroarbeitsplatz (Feuerwehr) auf der Basis der tatsäch-
lich entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2022 zuzüglich eines kalku-
latorischen Zuschlags von 2,8 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2023. In
den Arbeitsplatzkosten enthalten ist ein Sachkostenzuschlag von 9.700,00 €. Dieser
beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung
sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatz-
leitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpau-
schale von 20 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufga-
ben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskos-
ten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.1. Als Jahres-
arbeitszeit werden hier jedoch 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die
B-Dienst-Beamtinnen/Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berechnung:
1.190,88 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitende) : 15 (Anzahl Beamtinnen/Beamte B-
Dienst) = 79,39 €
je Viertelstunde 79,39 € : 4 = 19,85 €
Die Kosten für die Rechnungserstellung werden nur in den Stundensatz für die Beamtin-
nen/Beamten des Einsatzdienstes eingerechnet, weil die B-Dienst-Beamtinnen/Beamten o-
der A-Dienst-Beamtinnen/Beamten nie separat abgerechnet werden, sondern immer in
Kombination mit Beamtinnen/Beamten des Einsatzdienstes.
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.2. Als Jahres-
arbeitszeit werden hier ebenfalls 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da
die A-Dienst-Beamtinnen/Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berücksichtigt werden die tatsächlich im A-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiten-
den nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.
Berechnung:
1.316,05 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitenden) : 14 (Anzahl Beamtinnen/Beamte A-
Dienst) = 94,00 €
je Viertelstunde 94,00 € : 4 = 23,50 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr
Zur Berechnung des Stundensatzes für die Freiwillige Feuerwehr sind die Gesamtkosten der
Freiwilligen Feuerwehr, die einsatzbedingt entstehen, ermittelt worden. Darin enthalten sind
Kosten für die Ausbildung, die persönliche Ausrüstung und Schutzbekleidung, die Versiche-
rung, erforderliche Tauglichkeitsuntersuchungen, Lohnersatzzahlungen an den jeweiligen Ar-
beitgeber, Einsatzentgelte und anteilige Kosten der Feuerwehrgerätehäuser. Diese KostenSeite 6 von 12
sind in Verhältnis zu den Jahrespflichtstunden der aktiven Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
gesetzt worden.
Berechnung:
1.022.619,06 € (Gesamteinsatzkosten FF p.a.) : 23.000 (Jahrespflichtstunden (575 Aktive
x 40 Std.) = 44,46 €
je Viertelstunde 44,46 € : 4 = 11,12 €
2 Einsatz von Fahrzeugen
Bei den Fahrzeugkosten sind kalkulatorische Kosten für Abschreibung nach Wiederbeschaf-
fungswert, Verzinsung und Unterbringung (Fixkosten) sowie Wartungs-, Instandhaltungs-,
Reparatur- und Materialkosten (variable Kosten) berücksichtigt.
Die kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung sind nur für den städtischen Eigenanteil, d.h.
nach Abzug der Landeszuwendungen, berechnet worden. Die Unterbringung der Fahrzeuge
in Kfz-Hallen, Garagen und Feuerwehrhäusern wird mit einem kalkulatorischen Mietzins plus
Bewirtschaftungskosten berechnet.
Für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge werden die entstandenen Betriebskos-
ten bei bonnOrange sowie die Werkstattkosten bei Amt 37 angesetzt.
Nach einem Urteil des OVG Münster (Az. 9 A 780/93) ist bei der Kalkulation von Kostentarifen
für Feuerwehreinsätze zwischen Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vor-
haltekosten) und den Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind, zu unterscheiden. Danach
dürfen Vorhaltekosten (Fixkosten) nicht allein auf die Einsatzstunden umgelegt, sondern müs-
sen auf die Jahres-Vorhaltestunden (= 8.760) verteilt werden. Aus diesem Grunde ist bei der
Berechnung des Kostenersatztarifs zwischen Fixkosten und variablen Kosten unterschieden
worden.
Einige Fahrzeugkosten fallen nicht jährlich an wie z.B. TÜV-Untersuchungen, UVV-Untersu-
chungen etc. Für die Kontinuität und zur Vermeidung von Schwankungen im Kostenersatzta-
rif der Fahrzeuge wurden daher die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage her-
angezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.Seite 7 von 12
Fahrzeugtyp Lösch- u. Hilfe-
leistungsfahr-
zeug
Tanklöschfahr-
zeug
Drehleiter Rüst- u. Kranwa-
gen
Wechselauf-
baufahrzeug
(mit Abrollbe-
hälter)
Gerätewagen,
Lkw
1. Abschreibung 16.045,33 € 19.197,92 € 29.380,93 € 0,00 € 9.261,38 € 5.764,33 €
(20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (WLF 20 Jahre,
AB 25 Jahre)
(15 Jahre)
2. Verzinsung 10.947,20 € 5.828,17 € 6.241,67 € 0,00 € 3.106,58 € 740,42 €
vom Nettoaufwand
3. Fixkosten BonnOrange 472,58 € 472,58 € 4.425,87 € 462,58 € 2.441,68 € 472,58 €
4. kalk. Mietzins 4.509,00 € 4.509,00 € 5.636,25 € 5.636,25 € 11.036,25 € 4.509,00 €
Flächenbedarf nach DIN
14092-1 Feuerwehrhäuser
45 qm 45 qm 56,25 qm 56,25 qm WLF: 56,25 qm
AB: 56,25 qm
45 qm
5. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 14.854,32 € 14.660,65 € 21.590,18 € 14.168,17 € 14.998,03 € 4.726,98 €
- BonnOrange 8.544,26 € 10.426,06 € 16.492,71 € 11.736,21 € 3.591,91 € 1.732,02 €
Einsatzstunden p.a. 396,41 1.099,75 363,21 147,52 168,79 106,63
Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 31.974,12 € 30.007,67 € 45.684,72 € 6.098,83 € 25.845,89 € 11.486,24 €
Fixkosten pro Jahresstunde
(1/8760)
3,65 € 3,43 € 5,215 € 0,696 € 2,95 € 1,31 €
variable Kosten (Nr. 5) 23.398,58 € 25.086,71 € 38.082,89 € 25.904,38 € 18.589,94 € 6.459,00 €
variable Kosten pro Einsatz-
stunde
59,03 € 22,81 € 104,850 € 175,605 € 110,14 € 60,57 €
Kosten pro Einsatzstunde 62,68 € 26,24 € 110,065 € 176,301 € 113,09 € 61,89 €
je Viertelstunde 15,669 € 6,560 € 27,516 € 44,075 € 28,272 € 15,473 €
gerundet 15,67 € 6,56 € 27,52 € 44,08 € 28,27 € 15,47 €Seite 8 von 12
Fahrzeugtyp Tierrettungswa-
gen
Einsatzleitwa-
gen
Funkkomman-
dowagen
Mannschafts-
transportwagen
Mehrzweck-
boot
Feuerlösch-
boot
1. Abschreibung 8.897,00 € 12.306,33 € 6.880,00 € 2.646,86 € 3.936,67 € 1.798,00 €
(10 Jahre) (10 Jahre) (8 Jahre) (12 Jahre) (20 Jahre) Steigeranlage
2. Verzinsung 823,00 € 3.495,67 € 1.942,44 € 71,67 € 1.472,50 € 892,67 €
vom Nettoaufwand Steigeranlage
3. Fixkosten BonnOrange 472,58 € 472,58 € 495,95 € 472,58 € 74,02 € 8.020,20 €
4. kalk. Mietzins 4.509,00 € 4.509,00 € 4.509,00 € 4.509,00 € 2.254,50 € 1.000,00 €
Flächenbedarf nach DIN
14092-1 Feuerwehrhäuser
45 qm 45 qm 45 qm 45 qm 45 qm
(für 1 MZB mit
Anhänger, 2.
MZB 0 qm)
(Miete
Fremdanleger
während
Bauarbeiten)
5. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 5.159,56 € 4.711,00 € 4.700,99 € 4.700,99 € 3.146,49 € 30.309,70€
- BonnOrange 6.679,75 € 2.675,66 € 1.011,60 € 2.158,50 € 935,81 € 0,00 €
- Strom gem. Zähler 5.067,76 €
Einsatzstunden p.a. 798,72 350,95 233,02 313,64 21,75 143,02
Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 14.701,58 € 20.783,58 € 13.827,39 € 7.700,11 € 7.737,68 € 11.710,87 €
Fixkosten pro Jahresstunde
(1/8760)
1,68 € 2,37 € 1,58 € 0,88 € 0,88 € 1,337 €
variable Kosten (Nr. 5) 11.832,06 € 7.386,66 € 5.712,59 € 6.859,49 € 4.082,30 € 35.377,46 €
variable Kosten pro Einsatz-
stunde
14,81 € 21,05 € 24,52 € 21,87 € 187,69 € 247,360 €
Kosten pro Einsatzstunde 16,49 € 23,42 € 26,09 € 22,75 € 188,58 € 248,70 €
je Viertelstunde 4,123 € 5,855 € 6,523 € 5,687 € 47,144 € 62,174 €
gerundet 4,12 € 5,86 € 6,52 € 5,69 € 47,14 € 62,17 €Seite 9 von 12
Anlage C
Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Tarife
für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen
der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
neu alt
Tarif-Nr. Tarifart Euro Euro
1 Einsatz von Personal je angefangene
Viertelstunde.
je angefangene
Viertelstunde
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamte/ Beamtinnen d.
Einsatzdienstes
17,21 16,53
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 19,85 19,47
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 23,50 23,32
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen
Feuerwehr
11,12 11,02
2 Einsatz von Fahrzeugen je angefangene
Viertelstunde.
je angefangene
Viertelstunde
2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 15,67 14,45
2.2 Tanklöschfahrzeug 6,56 8,46
2.3 Drehleiter 27,52 27,34
2.4 Kranwagen und Rüstwagen 44,08 43,76
2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl.
Abrollbehälter 28,27 33,02
2.6 Gerätewagen, LKW 15,47 16,23
2.7 Tierrettungswagen 4,12 3,96
2.8 Einsatzleitfahrzeug 5,86 6,06
2.9 Kommandowagen 6,52 5,39
2.10 Mannschaftstransportwagen 5,69 4,62
2.11 Wasserfahrzeuge
2.11.1 Mehrzweckboot 47,14 37,60
2.11.2 Feuerlöschboot 62,17 46,61
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Selbstkosten zuzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlagSeite 10 von 12
Anlage D
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Kostenersatz in Bonn
Tarifänderung vorletzte letzte geplante
am/zum 01.01.2021 01.01.2022 01.01.2023
Interkommunaler Vergleich
Stadt Letzte
Änderung
bzw.
Satzung
gültig ab
1.1.1 Beamtin/
Beamter des
Einsatzdienstes
je 15 Minuten
1.1.2 B-Dienst
(Führungs-
dienst) je 15
Minuten
1.1.3 A-Dienst
(Führungs-
dienst) je 15
Minuten
1.1.4
Einsatzkraft
der
Freiwilligen
Feuerwehr
je 15
Minuten
2.1 Lösch- und
Hilfeleistungs-
fahrzeug je 15
Minuten
2.2 Tanklösch-
fahrzeug je 15
Minuten
2.3 Dreh-
leiter je
15
Minuten
2.4 Kran-
wagen
und Rüst-
wagen je
15
Minuten
2.5 Wechsel-
aufbau-
fahrzeug inkl.
Abrollbehälter
je 15 Minuten
Bonn
(derzeit)
01.01.
2022
16,53 € 19,47 € 23,32 € 11,02 € 14,45 € 8,46 € 27,34 € 43,76 € 33,02 €
Bonn
(geplant)
01.01.
2023
17,21 € 19,85 € 23,50 € 11,12 € 15,67 € 6,56 € 27,52 € 44,08 € 28,27 €
Vergleichsstädte
Aachen 01.01.
2017
10,00 € (mD) 16,00 € (gD) 21,00 € (hD),
16,00 € (gD)
8,00 € 11,75 €
(Löschfahr-
zeug)
11,75 €
(Löschfahr-
zeug)
11,00 € 15,75 €
(Kran)
2,00 €
(Rüst-
wagen)
3,50 € (WLF)
0,75 €
(Abrollbehälter)
Bielefeld 01.07.
2020
12,50 € (mD) 15,50 € (gD) 21,75 € (hD),
15,50 € (gD)
5,00 € 32,56 € 32,56 € 67,78 € 16,56 € 7,60 € je
Kilometer zuzgl.
18,46 € je 15
min. für den
Abrollbehälter
Münster 14.12.
2018
15,75 € (mD) 18,00 € (gD) 21,75 € (hD),
18,00 € (gD)
9,00 € 13,25 € 13,25 €
(Löschfahr-
zeug)
12,75 € 12,75 € 42,75 €Seite 11 von 12
Anlage D
Stadt Letzte
Änderung
bzw.
Satzung
gültig ab
2.6
Geräte-
wagen,
LKW je 15
Minuten
2.7 Tier-
rettungs-
wagen je
15
Minuten
2.8 Einsatz-
leitfahrzeug
je 15
Minuten
2.9
Kommando-
wagen je 15
Minuten
2.10
Mannschafts-
transportwagen
je 15 Minuten
2.11.1 Mehr-
zweckboot je
15 Minuten
2.11.2 Feuer-
löschboot je
15 Minuten
3. Verbrauchs-
material
Bonn
(derzeit)
01.01.
2022
16,23 € 3,96 € 6,06 € 5,39 € 4,62 € 37,60 € 46,61 € Selbstkosten zzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Bonn
(geplant)
01.01.
2023
15,47 € 4,12 € 5,86 € 6,52 € 5,69 € 47,14 62,17 € Selbstkosten zzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Vergleichsstädte
Aachen 01.01.
2017
2,00 €
(Geräte-
wagen)
kein Tarif 2,00 € 2,00 € 2,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum
Tagespreis
Bielefeld 01.07.
2020
16,56 € 16,56 € 16,00 € 16,00 € 16,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum
Tagespreis,
Münster 14.12.
2018
10,50 € kein Tarif 8,00 € 8,00 € 8,00 € kein Tarif kein Tarif nach Tagespreis
Die Tarife der Vergleichsstädte sind wegen unterschiedlicher Fahrzeuge (Ausstattung, Beladung, Alter) und aufgrund anderer örtlicher Verhältnisse nicht
aussagekräftig vergleichbar. Weiterhin ist die Aktualität der Satzungen zu berücksichtigen.Seite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de