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221949-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315

Nummer
221949-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221949 Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221949-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315
Beratungsfolge
Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Die angegebene Gewichtsbeschränkung ist in der StVO verankert und damit
einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass Schäden bei zunehmenden
Gewicht häufiger auftreten.
Die Mitarbeitende des Stadtordnungsdienstes kontrollieren die
Gewichtsverstöße bei Zeichen 315 im Rahmen der üblichen Kontrollen.
Zukünftig werden die Kontrollen dieser speziellen Thematik noch einmal
verstärkt.
Zu 2.
Es wäre grundsätzlich möglich, jeden Bewohnerparkausweis mit einem Hinweis
zu versehen, dass Kfz mit mehr als 2,8 t zul. Gesamtgewicht nicht auf dem
Gehweg abgestellt werden dürfen. Eine Filterung danach, dass nur Ausweise
für Bewohner, die ein KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht von 2,8t oder mehr
mit diesem Hinweis ausgestellt werden, würde einen unverhältnismäßigen
Arbeitsaufwand begründen.
Anlage/n
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