221949-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315
Kerndaten
- Nummer
- 221949-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221949-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315 Beratungsfolge Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Die angegebene Gewichtsbeschränkung ist in der StVO verankert und damit einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass Schäden bei zunehmenden Gewicht häufiger auftreten. Die Mitarbeitende des Stadtordnungsdienstes kontrollieren die Gewichtsverstöße bei Zeichen 315 im Rahmen der üblichen Kontrollen. Zukünftig werden die Kontrollen dieser speziellen Thematik noch einmal verstärkt. Zu 2. Es wäre grundsätzlich möglich, jeden Bewohnerparkausweis mit einem Hinweis zu versehen, dass Kfz mit mehr als 2,8 t zul. Gesamtgewicht nicht auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen. Eine Filterung danach, dass nur Ausweise für Bewohner, die ein KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht von 2,8t oder mehr mit diesem Hinweis ausgestellt werden, würde einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand begründen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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