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221949 · Antrag

Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315

Nummer
221949
Art
Antrag
Veröffentlicht
30.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.10.2022 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221949-01 ST Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315

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Antrag
öffentlich
221949
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
29.09.2022
Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315
Beratungsfolge
Hauptausschuss 20.10.2022 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, die mit der Ahndung von
Parkverstößen betraut sind, in die Lage zu versetzen, Gewichtsverstöße
bei Zeichen 315 zu verfolgen,
2. Anwohnerparkausweise für KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht von
mehr als 2.800 kg ab sofort mit einem entsprechenden Hinweis auf die
Gewichtsbeschränkung bei Zeichen 315 und dem fahrzeugspezifischen
zul. Gesamtgewicht zu versehen.
Begründung
Die in Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung festgelegte
Gewichtsbegrenzung für Gehwegparken auf 2.800 kg dient dem Schutz der
Gehwege vor übermäßiger Belastung und vorzeitigem Erneuerungsbedarf. Da
Fahrzeuge der Klasse M1 zunehmend ein höheres zul. Gesamtgewicht
besitzen, sollte der gesetzlichen Vorgabe stärkere Beachtung geschenkt
werden als bislang.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de