221949 · Antrag
Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315
Kerndaten
- Nummer
- 221949
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 30.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 221949 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 29.09.2022 Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315 Beratungsfolge Hauptausschuss 20.10.2022 Anregung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, die mit der Ahndung von Parkverstößen betraut sind, in die Lage zu versetzen, Gewichtsverstöße bei Zeichen 315 zu verfolgen, 2. Anwohnerparkausweise für KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg ab sofort mit einem entsprechenden Hinweis auf die Gewichtsbeschränkung bei Zeichen 315 und dem fahrzeugspezifischen zul. Gesamtgewicht zu versehen. Begründung Die in Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung festgelegte Gewichtsbegrenzung für Gehwegparken auf 2.800 kg dient dem Schutz der Gehwege vor übermäßiger Belastung und vorzeitigem Erneuerungsbedarf. Da Fahrzeuge der Klasse M1 zunehmend ein höheres zul. Gesamtgewicht besitzen, sollte der gesetzlichen Vorgabe stärkere Beachtung geschenkt werden als bislang. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de