221948 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Esche auf dem Grundstück Mühlenweg 3a, 53229 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221948
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221948 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Esche auf dem Grundstück Mühlenweg 3a, 53229 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 15.11.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund zusätzlicher verwaltungsinterner Abstimmung war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage zur Einladung für die Sitzung der Baumkommission am 24.10.2022 nicht möglich. Eine Verzögerung der geplanten Baumfällung könnte in Anbetracht der nun beginnenden Herbststürme weitere Schäden an dem denkmalgeschützten Gebäude und mögliche Regressansprüche gegenüber der Stadt Bonn zur Folge haben. Eine Entscheidung über die Fällung erst in der nächsten Sitzung der Baumkommission am 05.12.2022 sollte daher nicht abgewartet werden. Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Esche auf dem Grundstück Mühlenweg 3 a, 53229 Bonn wird erteilt. Begründung Die Esche (Fraxinus excelsior) weist einen Stammumfang von ca. 230 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 25 m auf. Der Zustand wurde wegen Totholz bis in den Grobastbereich und beginnendem Eschentriebsterben mit ausreichend beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich auf der Westseite der denkmalgeschützten Holzlarer Wassermühle, nur 40 cm vom nicht unterkellerten Natursteinfundament entfernt. Wegen des geringen Abstands zwischen den Wurzelanläufen und dem Fundament ist spätestens mittelfristig mit Wurzelhebungen zu rechnen. Außerdem überragt die Esche mit ihrer ausladenden Krone mittlerweile den überwiegenden Teil der Mühle und auch die anschließende Nachbargarage. In der Vergangenheit ist es wiederholt zu Astbrüchen auf das Mühlendach wieSeite 1 von 6 Seite 2 auf die Nachbargarage gekommen, was zu Schäden an beiden Gebäuden geführt hat. Die Schäden am Dach der denkmalgeschützten Mühle haben zu hohen Reparaturkosten geführt, da das Mühlendach mit historischen Halbrundziegeln gedeckt ist, für die nur noch geringer Restbestand als Ersatz vorhanden ist. Ebenso haben die Astausbrüche zu nachbarschaftlichen Spannungen geführt. Da die Zufahrt zur Mühle nur über das Nachbargrundstück möglich ist, müssen die Unstimmigkeiten beseitigt werden, um den Zugang zur Mühle und die Unterhaltung weiterhin gewährleisten zu können. Bislang wurden die Anträge zur Entfernung der Esche von Verwaltungsseite abgelehnt, jedoch hat sich nun die Situation so verschärft, dass auch durch fachgerechte Pflegemaßnahmen das Ausbrechen von Ästen nicht ausgeschlossen werden kann. Es besteht latente Bruchgefahr. Aufgrund der absehbaren Gebäudeschäden und möglichen Gefahren für die Besucher der Mühle ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung für die Esche wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos 1 - 4 (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de