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221948 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Esche auf dem Grundstück Mühlenweg 3a, 53229 Bonn

Nummer
221948
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221948
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Esche auf dem
Grundstück Mühlenweg 3a, 53229 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 15.11.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund zusätzlicher verwaltungsinterner Abstimmung war eine fristgerechte
Einbringung der Vorlage zur Einladung für die Sitzung der Baumkommission
am 24.10.2022 nicht möglich. Eine Verzögerung der geplanten Baumfällung
könnte in Anbetracht der nun beginnenden Herbststürme weitere Schäden an
dem denkmalgeschützten Gebäude und mögliche Regressansprüche
gegenüber der Stadt Bonn zur Folge haben. Eine Entscheidung über die
Fällung erst in der nächsten Sitzung der Baumkommission am 05.12.2022
sollte daher nicht abgewartet werden.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Esche auf dem Grundstück Mühlenweg 3 a,
53229 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Esche (Fraxinus excelsior) weist einen Stammumfang von ca. 230 cm,
einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 25 m auf. Der Zustand
wurde wegen Totholz bis in den Grobastbereich und beginnendem
Eschentriebsterben mit ausreichend beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich auf der Westseite der
denkmalgeschützten Holzlarer Wassermühle, nur 40 cm vom nicht
unterkellerten Natursteinfundament entfernt. Wegen des geringen Abstands
zwischen den Wurzelanläufen und dem Fundament ist spätestens mittelfristig
mit Wurzelhebungen zu rechnen. Außerdem überragt die Esche mit ihrer
ausladenden Krone mittlerweile den überwiegenden Teil der Mühle und auch
die anschließende Nachbargarage.
In der Vergangenheit ist es wiederholt zu Astbrüchen auf das Mühlendach wieSeite 1 von 6
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auf die Nachbargarage gekommen, was zu Schäden an beiden Gebäuden
geführt hat. Die Schäden am Dach der denkmalgeschützten Mühle haben zu
hohen Reparaturkosten geführt, da das Mühlendach mit historischen
Halbrundziegeln gedeckt ist, für die nur noch geringer Restbestand als Ersatz
vorhanden ist. Ebenso haben die Astausbrüche zu nachbarschaftlichen
Spannungen geführt. Da die Zufahrt zur Mühle nur über das
Nachbargrundstück möglich ist, müssen die Unstimmigkeiten beseitigt werden,
um den Zugang zur Mühle und die Unterhaltung weiterhin gewährleisten zu
können.
Bislang wurden die Anträge zur Entfernung der Esche von Verwaltungsseite
abgelehnt, jedoch hat sich nun die Situation so verschärft, dass auch durch
fachgerechte Pflegemaßnahmen das Ausbrechen von Ästen nicht
ausgeschlossen werden kann. Es besteht latente Bruchgefahr.
Aufgrund der absehbaren Gebäudeschäden und möglichen Gefahren für die
Besucher der Mühle ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum
Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der
Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung für die Esche wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de