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221943 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn (UKB – Gebäude 031) im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 10252/2021 BG)

Nummer
221943
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221943
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Kiefer auf dem
Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn
(UKB – Gebäude 031) im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 10252/2021
BG)
Beratungsfolge
Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus
1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die
Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung.
Begründung
Im Zuge des genehmigten Neubaus einer Modulbauklinik im Innenhof der
Frauenklinik (Gebäude 031) entfällt die derzeitige Anlieferrampe in das
Untergeschoss für die gesamte Warenlogistik der Frauenklinik. Die einzige
Möglichkeit zur Anlieferung funktioniert über die südliche Rampe auf der
gegenüberliegenden Seite des Gebäudes. Hierfür muss diese Rampe jedoch
im unteren Bereich verbreitert werden, da sie sonst für die Nutzung der
universitätseigenen Lastkraftwagen nicht nutzbar ist. Die notwendige
Verbreiterung um ca. 1,20 bis 1,50 m kann aufgrund des Bestandsgebäudes
nur in Richtung der Freifläche erfolgen.
Auf dieser Freifläche steht eine Kiefer mit einem Stammumfang von 251 cm.
Zur Errichtung einer Stützwand für die Verbreiterung kann diese Kiefer nicht
erhalten werden, da statisch wirksames Wurzelwerk von der Maßnahme
betroffen ist.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes
ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 4
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Als Ersatzpflanzung für die Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Plan und Foto (öffentlich)
2 Urheberrechtserklärung (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de