221943 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn (UKB – Gebäude 031) im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 10252/2021 BG)
Kerndaten
- Nummer
- 221943
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221943 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn (UKB – Gebäude 031) im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 10252/2021 BG) Beratungsfolge Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung. Begründung Im Zuge des genehmigten Neubaus einer Modulbauklinik im Innenhof der Frauenklinik (Gebäude 031) entfällt die derzeitige Anlieferrampe in das Untergeschoss für die gesamte Warenlogistik der Frauenklinik. Die einzige Möglichkeit zur Anlieferung funktioniert über die südliche Rampe auf der gegenüberliegenden Seite des Gebäudes. Hierfür muss diese Rampe jedoch im unteren Bereich verbreitert werden, da sie sonst für die Nutzung der universitätseigenen Lastkraftwagen nicht nutzbar ist. Die notwendige Verbreiterung um ca. 1,20 bis 1,50 m kann aufgrund des Bestandsgebäudes nur in Richtung der Freifläche erfolgen. Auf dieser Freifläche steht eine Kiefer mit einem Stammumfang von 251 cm. Zur Errichtung einer Stützwand für die Verbreiterung kann diese Kiefer nicht erhalten werden, da statisch wirksames Wurzelwerk von der Maßnahme betroffen ist. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 4 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Plan und Foto (öffentlich) 2 Urheberrechtserklärung (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de