221941-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Alternative Bestattungsformen auf dem Bergfriedhof Küdinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 221941-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221941-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Alternative Bestattungsformen auf dem Bergfriedhof Küdinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Zuge der Beratungen über das Friedhofskonzept (DS 210797) wurden mehrere Anträge / Bürgeranträge zur Schaffung spezieller Grabangebote auf Beueler Friedhöfen gestellt und beraten. Im Einzelnen liegen vor: • Bürgerantrag “Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar” DS 191143 • Bestattungsformen (Friedhof Oberkassel) DS 211028 • Friedhof Küdinghoven DS 221171 Die Anträge DS 191143 und DS 211028 wurden in der BV Beuel im Zusammenhang des Friedhofskonzeptes beraten und sollen in das Konzept einfließen. Aktuell steht der Bürgerantrag Friedhof Küdinghoven (DS 221171) der auch das Thema Grabarten beinhaltet, zur Beratung an. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Das Friedhofskonzept ist mittlerweile beschlossen. Zur Frage der Gestaltung der Friedhöfe und damit auch dem Angebot an Grabarten heißt es im Beschluss: „Dem schematischen Entwurf zur mehrstufigen Gestaltung der Friedhöfe von zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Peripherie unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstilllegungen wird zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofsplanerischen Detailplanung mit dem Ziel zu konkretisieren, attraktive und qualitätvolle Friedhöfe zu gestalten, die durch eine Optimierung des Einsatzes von personellen und materiellen Ressourcen wirtschaftlich unterhalten werden können.“ D. h., der im Friedhofskonzept beschlossene grobe Rahmen für die Entwicklung der Friedhöfe muss in weiteren Arbeitsschritten konkretisiert werden. Hierzu zählt neben den Gesichtspunkten der gärtnerischen Gestaltung bzw. der Pflegeintensität insbesondere die Frage, welche Grabarten aufSeite 1 von 2 Seite 2 welchen Friedhöfen angeboten werden sollen. Die friedhofsscharfe Detailplanung hinsichtlich der Gestaltung der Friedhöfe wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um aber der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Nachfrage nach bestimmten Grabarten – wie sie in den Anträgen zum Ausdruck kommt – Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung vorab prüfen, wie die in der Friedhofssatzung aufgeführten Grabarten sinnvoll auf die einzelnen Friedhöfe der Stadt Bonn verteilt werden können. Aus Platzgründen und aus wirtschaftlichen Erwägungen können allerdings nicht alle Grabarten auf allen Friedhöfen angeboten werden. So wird auch bereits im Friedhofskonzept ausgeführt, dass die Vielzahl städtischer Friedhöfe und die hiermit verbundene Nähe der Friedhöfe untereinander eine Konzentration bestimmter Grabarten auf bestimmte Friedhöfe ermöglicht. Kleine, ortsnahe Friedhöfe sollten hierbei vorrangig auch weiterhin für die Unterbringung der traditionellen Grabarten vorgesehen werden, um den Angehörigen, die noch eine persönliche Grabpflege betreiben und damit in der Regel eine höhere Besucherfrequenz haben, kurze Wege zu ermöglichen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de