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221937 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Reduzierung des Verkehrs in der südlichen Argelanderstraße

Nummer
221937
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
29.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.11.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 124,8 KB Öffnen ↗

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221937
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
28.09.2022
Bürgerantrag: Reduzierung des Verkehrs in der
südlichen Argelanderstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Verbesserung der Verkehrssituation in der südlichen
Argelanderstraße gerichtet.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Mittwoch, 28. September 2022 10:44
An: vl_bezvst_bonn_bv-bonn <bezvst.bonn@bonn.de>
Betreff: Neuer Bürgerantrag zur Reduzierung des Verkehrs in der südlichen Argelanderstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da ich der Stellungnahme der Verwaltung entnehmen konnte, daß einige meiner Vorschläge
mißverstanden worden sind, möchte ich hiermit einen neuen Bürgerantrag stellen, um diese
Mißverständnisse auszuräumen.
Mein Vorschlag zur Verlängerung der Grünphase für die Linksabbieger aus der
Argelanderstrasse auf die Reuterstraße sollte nicht zu Lasten der Grünphase der
Reuterstraße gehen. Die vorgeschlagene Verlängerung sollte zu Lasten des
Geradeausverkehrs und der Rechtsabbieger aus der nördlichen Argelanderstraße gehen.
Das halte ich bei dem relativ geringen Verkehrsaufkommen für verkraftbar. Die Grünzeiten
für die Reuterstrasse sollten nicht reduziert werden.
Bei dieser Lösung entfiele der westliche Fußgängerüberweg. Solche Lösungen gibt es
mehrfach in Bonn, z.B. an der Einmündung Haussdorfstraße/Reuterstraße. Ich selbst gehe 3
x täglich über die Reuterstraße als Fußgängerin, und es würde mir nichts ausmachen, immer
den östlichen Fußweg zu benutzen, wenn dafür das tägliche dreimalige Chaos vor meiner
Haustüre gemindert würde. Ich habe Ihnen die Unterschriften von ca 100 BürgerInnen zu
meinem ersten Antrag beigelegt. Diese schienen offensichtlich mit der Lösung, nur einen
Überweg zu nutzen, einverstanden zu sein.
Die Vorteile eines Nachlaufes für die südliche Argelanderstraße sind daher mit keinen
gravierenden Nachteilen für die querenden Fußgänger verbunden.
Weiter scheint mir ein Mißverständnis bei meinem Vorschlag zur Sperrung der Einmündung
Reuterstraße in die Luisenstraße vorzuliegen: Für die Bewohner der südlichen
Argelanderstraße scheinen mir die Rückstauungen auf der Reuterstraße wenig belastend.
Das ist auch nicht der Grund für meinen Vorschlag zur Sperrung der der nördlichen
Luisenstraße von der Reuterstraße aus.
Es ist vielmehr der erhebliche Stau im Bereich der Kreuzung dieses Armes mit der südlichen
Argelanderstraße, der dadurch entsteht, daß die in Richtung Südstadt, aber auch die
geradeaus fahrenden Autos sich nur schwer in oder über die Argelanderstraße bewegen
können. Hier ist es der Stillstand der Wagen, der die Luft verschlechtert aber eben auch
durch - manchmal riskante - Manöver den Verkehrsfluss erheblich behindert.
Richtig ist, daß sich die Erreichbarkeit des sich westlich anschließenden Wohngebietes
verschlechtert ( aber genau gesagt auch wieder nicht, wenn man die langen Wartezeiten an
der Argelanderstraße und den dazugehörigen Stress berücksichtigt!) Richtig ist auch, daß
Umwege über andere Wohnstraßen im Viertel, z.B. über die Schumannstraße bzw die
Adenauer Allee in Kauf genommen werden müßten. Bei Einrichtung einer Einbahnstraße
Luisenstraße rechter Arm in Richtung Reuterstraße sollte die Zufahrt von der
Reuterstraße/Autobahn ins Quartier über den Jagdweg und die Blücherstraße erfolgen. Die
Blücherstraße wäre dann als Einbahnstraße in Richtung Argelanderstraße sinnvoll.Seite 2 von 3
Es bleibt für mich und - wie vermutlich entsprechend den Unterschriften - auch für die
meisten Anwohner in meiner Nachbarschaft -, die Frage, ob es generell nicht tragbar ist, die
für uns täglich 3 x 1,5-stündige (ca 4,5 Std pro Tag) unsagbare Störung und Belästigung
wenigstens teilweise zu verlagern.
Für mich - wie auch sicher für meine Nachbarn - ist mein neuer Bürgerantrag dringend
geboten. Ich bitte Sie daher, aufgrund der vorhandenen Missverständnisse eine erneute
Stellungnahme der Verwaltung einzuholen und dabei neben dem Tiefbauamt auch eine
Stellungnahme der Verkehrsabteilung des Stadtplanungsamtes einzuholen.
Wie ich schon früher erwähnte, ist jede Korrespondenz im Oktober mit Frau
(Kontaktdaten sind Ihnen bekannt) zu führen, da ich in dieser Zeit nicht in Bonn sein werde.
Frau ist auch bereit, unser Anliegen in der Sitzung am 25. 10. Zu vertreten.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de