← Vorlagen

221920 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einsatz von Laubbläsern im Bonner Stadtgebiet

Nummer
221920
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 145,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221920-01 ST Einsatz von Laubbläsern im Bonner Stadtgebiet

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.056 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221920
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
28.09.2022
Bürgerantrag: Einsatz von Laubbläsern im Bonner
Stadtgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt den Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet
von Bonn zu untersagen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
28.09.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Laubbläser
Ihr Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt den Einsatz von Laubbläern im Stadtgebiet von
Bonn zu untersagen.
Begründung des Antrags
Weil der BUND es so schön knapp und einsichtig formuliert hat, übernehme ich deren :
"5 Gründe gegen Laubbläser & Co.
Der Geräuschpegel von über 100 Dezibel – ungefähr so laut wie ein Presslufthammer – schadet der Gesundheit.
Laubbläser und -sauger mit Verbrennungsmotor stoßen gesundheitsschädliche Abgase wie Stickoxide und
Kohlenmonoxide aus.
Laubbläser verletzen häufig Igel oder töten sie sogar. Durch den Einsatz kann es zur Verletzung der
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz kommen.
Insekten, die am Boden leben (eine wichtige Nahrungsquelle für Säugetiere und Vögel) verlieren ihre
Lebensgrundlage, werden häufig verletzt und getötet.
Blätter und Reisig verrotten nicht länger am Boden, was die Humus- und Nährstoffbildung behindert.
Durch die fehlende Deck-Schicht ist der Boden zudem nicht mehr vor Austrocknung und extremer Kälte
geschützt."
Freundliche Grüße
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
J22B55bNFB
2288..0099..2222 0088::4466Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de