← Vorlagen

221914 · Beschlussvorlage

Fällung von 11 satzungsgeschützten Laubbäumen auf dem Grundstück Rastenweg 41, 53227 Bonn

Nummer
221914
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,4 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.079 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221914
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Fällung von 11 satzungsgeschützten Laubbäumen
auf dem Grundstück Rastenweg 41, 53227 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 15.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von 11 städtischen Laubbäumen auf dem Gelände Rastenweg 41
in Bonn-Beuel wird zugestimmt.
Eine Ersatzpflanzung mit 11 standortgerechten Laubbäumen mit einem
Stammumfang von 20 bis 25 cm wird im Stadtbezirk Beuel in der Pflanzperiode
2023/2024 durchgeführt.
Begründung
Die Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. OHG beabsichtigt, als
Vorhabenträger das städtische Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 66,
Flurstücke Nr. 715, 513 tlw., 769 tlw., 507, 716, 498, 499, 407, 728 tlw. einer
baulichen Nutzung zuzuführen und dieses mit einem Vollsortimenter zu
bebauen. Der Rat der Stadt hat dem Vorhaben im Grundsatz zugestimmt und
am 11.12.2018 die Vergabe dieses Grundstückes zur Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes (Vollsortimenters) an den Vorhabenträger beschlossen.
Die Bezirksvertretung Beuel hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, am 16.06.2020 beschlossen. (DS-Nr.: 200793).
Es besteht nun die Notwendigkeit dem TC Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V., da
dieser einen Teil der zu bebauenden Fläche abgeben wird, Ersatz für den
abgegebenen Platz zum Ausgleich zu geben.
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wurde nun für das oben
genannte Grundstück durch die Firma Ratisbona Projektentwicklung ein Antrag
auf Baumfällung gestellt.
Der Investor Ratisbona ist aufgrund des Kaufvertrages mit der Stadt Bonn
verpflichtet, auf diesen städtischen Flächen rechtzeitig vor Beginn seines
Bauvorhabens Ersatztennisplätze für den Tennis-Club zu errichten. Die Stadt
ist vertraglich verpflichtet, ihm diese Flächen zu diesem Zweck zur Verfügung
zu stellen. Es ist sinnvoll, dass Ratisbona bereits jetzt – außerhalb der Nist- undSeite 1 von 4
Seite 2
Brutschutzzeit- mit der Rodung dieser Flächen beginnt. Die Fällanträge werden
deshalb von Seiten der Liegenschaftsabteilung unterstützt. Die Flächen werden
im Eigentum der Stadt bleiben und an den Tennis-Club verpachtet werden.
Für die satzungsgeschützten, zu fällenden 11 Bäume sind gem. der Satzung
zum Schutz des Baumbestandes der Bundesstadt Bonn entsprechende
Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Anlage/n
1 Karte_Darstellung_Bewertung_Baumschutzsatzung (öffentlich)
2 Ersatzpflanzungen_Rastenweg_41 (öffentlich)Seite 2 von 4
114
113
103
108
100
99
110
116
107
106
104
Stadt Bonn
Verlegung von zwei Tennisplätzen
und Neubau von zwei zusätzlichen
Tennisplätzen
Darstellung und Bewertung der gemäß
Baumschutzsatzung geschützten Bäume
Legende
Gemäß Baumschutzatzung der Stadt Bonn
geschützte Bäume
Sonstige Bäume
Bewertung gemäß Reinartz &
Bewertung: 2 - Guter Zustand
Bewertung: 3a - Befriedigender
0 25 50 75 10012,5 Meter
1:500Maßstab:
±
Auftraggeber:
Ratisbona Handelsimmobilien
Standort Neuss
Sperberweg 16
41468 Neuss
Stand:
Februar 2022Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de