221914 · Beschlussvorlage
Fällung von 11 satzungsgeschützten Laubbäumen auf dem Grundstück Rastenweg 41, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221914
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221914 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fällung von 11 satzungsgeschützten Laubbäumen auf dem Grundstück Rastenweg 41, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 24.10.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 15.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung von 11 städtischen Laubbäumen auf dem Gelände Rastenweg 41 in Bonn-Beuel wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung mit 11 standortgerechten Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird im Stadtbezirk Beuel in der Pflanzperiode 2023/2024 durchgeführt. Begründung Die Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. OHG beabsichtigt, als Vorhabenträger das städtische Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 66, Flurstücke Nr. 715, 513 tlw., 769 tlw., 507, 716, 498, 499, 407, 728 tlw. einer baulichen Nutzung zuzuführen und dieses mit einem Vollsortimenter zu bebauen. Der Rat der Stadt hat dem Vorhaben im Grundsatz zugestimmt und am 11.12.2018 die Vergabe dieses Grundstückes zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenters) an den Vorhabenträger beschlossen. Die Bezirksvertretung Beuel hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, am 16.06.2020 beschlossen. (DS-Nr.: 200793). Es besteht nun die Notwendigkeit dem TC Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V., da dieser einen Teil der zu bebauenden Fläche abgeben wird, Ersatz für den abgegebenen Platz zum Ausgleich zu geben. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wurde nun für das oben genannte Grundstück durch die Firma Ratisbona Projektentwicklung ein Antrag auf Baumfällung gestellt. Der Investor Ratisbona ist aufgrund des Kaufvertrages mit der Stadt Bonn verpflichtet, auf diesen städtischen Flächen rechtzeitig vor Beginn seines Bauvorhabens Ersatztennisplätze für den Tennis-Club zu errichten. Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, ihm diese Flächen zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Es ist sinnvoll, dass Ratisbona bereits jetzt – außerhalb der Nist- undSeite 1 von 4 Seite 2 Brutschutzzeit- mit der Rodung dieser Flächen beginnt. Die Fällanträge werden deshalb von Seiten der Liegenschaftsabteilung unterstützt. Die Flächen werden im Eigentum der Stadt bleiben und an den Tennis-Club verpachtet werden. Für die satzungsgeschützten, zu fällenden 11 Bäume sind gem. der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Bundesstadt Bonn entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Anlage/n 1 Karte_Darstellung_Bewertung_Baumschutzsatzung (öffentlich) 2 Ersatzpflanzungen_Rastenweg_41 (öffentlich)Seite 2 von 4 114 113 103 108 100 99 110 116 107 106 104 Stadt Bonn Verlegung von zwei Tennisplätzen und Neubau von zwei zusätzlichen Tennisplätzen Darstellung und Bewertung der gemäß Baumschutzsatzung geschützten Bäume Legende Gemäß Baumschutzatzung der Stadt Bonn geschützte Bäume Sonstige Bäume Bewertung gemäß Reinartz & Bewertung: 2 - Guter Zustand Bewertung: 3a - Befriedigender 0 25 50 75 10012,5 Meter 1:500Maßstab: ± Auftraggeber: Ratisbona Handelsimmobilien Standort Neuss Sperberweg 16 41468 Neuss Stand: Februar 2022Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de