221912-03 · Beschlussvorlage
Grüne-Antrag: Gedenken an Zwangsarbeit in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 221912-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221912-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Grüne-Antrag: Gedenken an Zwangsarbeit in Bad Godesberg Beratungsfolge Kulturausschuss 28.03.2023 Empfehlung Hauptausschuss 20.04.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Beschlussvorschlag 1. Dem Wegfall des „k.w.“-Vermerkes der bis zum 31.12.2023 befristeten Stelle für das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ im Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen wird zugestimmt. Der Vermerk wird in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 zurückgenommen. 2. Das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ wird bei einer Verlängerung um die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zum Umgang mit der Erinnerung an Zwangsarbeiter*innen in der Stadt Bonn erweitert. Begründung In ihrer Sitzung vom 18. Januar 2023 hat die Bezirksfraktion Bad Godesberg einen Antrag der Fraktion B90/Die Grünen zu Gedenken an Zwangsarbeit in Bad Godesberg geändert beschlossen. Die Ergänzungen um die Ziffern 2 und 3 als Anregung lauten: 2. Die Verwaltung entwickelt ein Gesamtkonzept zum Umgang mit der Erinnerung an Zwangsarbeiter*innen in der Stadt Bonn, das die sichtbare Kennzeichnung von Orten im Stadtraum beinhaltet, aber auch alternative Erinnerungsformen vorschlägt und mit Beteiligung der Stadtgesellschaft erarbeitet wird (vgl. DS-Nr. 221912-02 ST). 3. Die personellen und finanziellen Ressourcen zur entsprechenden Ausweitung des laufenden Projektes „Aktive Erinnerungskultur“ werden zur Verfügung gestellt. Das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und wird durch Fördermittel des Landschaftsverbandes Rheinland realisiert. Eine Ausweitung der finanziellen und personellen Ressourcen ist im RahmenSeite 1 von 2 Seite 2 dieses Förderprojektes nicht möglich. Aufgrund der Projektkonzeption und Restlaufzeit ist es nicht möglich, zusätzlich in der verbleibenden Zeit ein Gesamtkonzept zum Umgang mit der Erinnerung an Zwangsarbeiter*innen in der Stadt Bonn zu realisieren. Dennoch besteht die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes. Bei einer Verlängerung des Projektes und der beiden 0,5 Stellen Wissenschaftliche Mitarbeit wäre eine Erweiterung des Aufgabengebietes um ein Gesamtkonzept möglich. Die Erfahrungen aus der im Antrag der BV Bad Godesberg beschlossenen Gedenk- und Erinnerungstafel am Standort Weststraße können in das folgende Gesamtkonzept aufgenommen werden. Der Rat hat mit seinem Beschuss zum Haushalt 2021/2022 die Einrichtung einer bis zum 31.12.2023 befristeten vollen Stelle in der Entgeltgruppe EG 13 für den Bereich Erinnerungskultur beschlossen (DS-Nr. 201928-70 AA). Die Stelle wurde zum 1.2. bzw. 1.3.2022 mit zwei Mitarbeiter*innen (0,5 VZÄ) besetzt. Bei der Arbeit handelt es sich jedoch um eine dauerhafte Aufgabe. Die derzeitigen Stelleninhaber*innen werden vermutlich bis zum Ende das Jahres 2023 eine Auswahl der Bonner Straßenamen durchleuchtet und wissenschaftlich bewertet haben. Daneben liegen aber aus den vergangenen Jahren noch verschiedene Prüfaufträge zum Umgang mit historisch strittigen Persönlichkeiten, Denkmälern etc. vor. Auf Basis dieser wissenschaftlichen Recherchen sowie dem Dialog mit den Träger*innen der Erinnerungsdiskurse soll bis Projektende ein Konzept für die zukünftige Erinnerungskultur in Bonn entstehen. Die Koordination der gesamtstädtischen Erinnerungsarbeit sowie der Dialog mit den Träger*innen der Erinnerungsdiskurse ist fortlaufend notwendig und unterliegt einem starken Wandel. Gefundene Lösungen sind nur in den seltensten Fällen dauerhaft, so dass kein „Projektabschluss“ gefunden werden kann. Erinnerungsarbeit ist einer sehr hohen Dynamik unterworfen, auf die die Kommune reagieren muss. Nur mit einer dauerhaften und umfassenden Begleitung des Themengebietes kann die Kommune zu einem aktiven Träger der Erinnerungskultur werden. In der zweijährigen Projektphase können zwar wichtige Grundlagen für die weitere Arbeit aufgestellt werden, die eigentliche Arbeit an den vielen Erinnerungskonflikten in Bonn ist damit aber nicht beendet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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