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221912-03 · Beschlussvorlage

Grüne-Antrag: Gedenken an Zwangsarbeit in Bad Godesberg

Nummer
221912-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Kulturausschusses 28.03.2023 Empfehlung
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  1. 221912 Grüne-Antrag: Gedenken an Zwangsarbeit in Bad Godesberg

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Beschlussvorlage
öffentlich
221912-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Grüne-Antrag: Gedenken an Zwangsarbeit in Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Kulturausschuss 28.03.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 20.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Beschlussvorschlag
1. Dem Wegfall des „k.w.“-Vermerkes der bis zum 31.12.2023
befristeten Stelle für das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ im
Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen wird
zugestimmt. Der Vermerk wird in der Stellenplanfortschreibung
2023/2024 zurückgenommen.
2. Das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ wird bei einer Verlängerung
um die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zum Umgang mit der
Erinnerung an Zwangsarbeiter*innen in der Stadt Bonn erweitert.
Begründung
In ihrer Sitzung vom 18. Januar 2023 hat die Bezirksfraktion Bad Godesberg
einen Antrag der Fraktion B90/Die Grünen zu Gedenken an Zwangsarbeit in
Bad Godesberg geändert beschlossen. Die Ergänzungen um die Ziffern 2 und
3 als Anregung lauten:
2. Die Verwaltung entwickelt ein Gesamtkonzept zum Umgang mit der
Erinnerung an Zwangsarbeiter*innen in der Stadt Bonn, das die sichtbare
Kennzeichnung von Orten im Stadtraum beinhaltet, aber auch alternative
Erinnerungsformen vorschlägt und mit Beteiligung der Stadtgesellschaft
erarbeitet wird (vgl. DS-Nr. 221912-02 ST).
3. Die personellen und finanziellen Ressourcen zur entsprechenden
Ausweitung des laufenden Projektes „Aktive Erinnerungskultur“ werden zur
Verfügung gestellt.
Das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023
und wird durch Fördermittel des Landschaftsverbandes Rheinland realisiert.
Eine Ausweitung der finanziellen und personellen Ressourcen ist im RahmenSeite 1 von 2
Seite 2
dieses Förderprojektes nicht möglich. Aufgrund der Projektkonzeption und
Restlaufzeit ist es nicht möglich, zusätzlich in der verbleibenden Zeit ein
Gesamtkonzept zum Umgang mit der Erinnerung an Zwangsarbeiter*innen in
der Stadt Bonn zu realisieren. Dennoch besteht die Notwendigkeit eines
solchen Konzeptes. Bei einer Verlängerung des Projektes und der beiden 0,5
Stellen Wissenschaftliche Mitarbeit wäre eine Erweiterung des
Aufgabengebietes um ein Gesamtkonzept möglich. Die Erfahrungen aus der im
Antrag der BV Bad Godesberg beschlossenen Gedenk- und Erinnerungstafel
am Standort Weststraße können in das folgende Gesamtkonzept
aufgenommen werden.
Der Rat hat mit seinem Beschuss zum Haushalt 2021/2022 die Einrichtung
einer bis zum 31.12.2023 befristeten vollen Stelle in der Entgeltgruppe EG 13
für den Bereich Erinnerungskultur beschlossen (DS-Nr. 201928-70 AA). Die
Stelle wurde zum 1.2. bzw. 1.3.2022 mit zwei Mitarbeiter*innen (0,5 VZÄ)
besetzt.
Bei der Arbeit handelt es sich jedoch um eine dauerhafte Aufgabe. Die
derzeitigen Stelleninhaber*innen werden vermutlich bis zum Ende das Jahres
2023 eine Auswahl der Bonner Straßenamen durchleuchtet und
wissenschaftlich bewertet haben. Daneben liegen aber aus den vergangenen
Jahren noch verschiedene Prüfaufträge zum Umgang mit historisch strittigen
Persönlichkeiten, Denkmälern etc. vor. Auf Basis dieser wissenschaftlichen
Recherchen sowie dem Dialog mit den Träger*innen der Erinnerungsdiskurse
soll bis Projektende ein Konzept für die zukünftige Erinnerungskultur in Bonn
entstehen.
Die Koordination der gesamtstädtischen Erinnerungsarbeit sowie der Dialog mit
den Träger*innen der Erinnerungsdiskurse ist fortlaufend notwendig und
unterliegt einem starken Wandel. Gefundene Lösungen sind nur in den
seltensten Fällen dauerhaft, so dass kein „Projektabschluss“ gefunden werden
kann. Erinnerungsarbeit ist einer sehr hohen Dynamik unterworfen, auf die die
Kommune reagieren muss. Nur mit einer dauerhaften und umfassenden
Begleitung des Themengebietes kann die Kommune zu einem aktiven Träger
der Erinnerungskultur werden. In der zweijährigen Projektphase können zwar
wichtige Grundlagen für die weitere Arbeit aufgestellt werden, die eigentliche
Arbeit an den vielen Erinnerungskonflikten in Bonn ist damit aber nicht beendet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de