221911-04 · Beschlussvorlage
Grüne-Antrag: Sanierung der Sporthalle Pennenfeld
Kerndaten
- Nummer
- 221911-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221911-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Grüne-Antrag: Sanierung der Sporthalle Pennenfeld Beratungsfolge Sportausschuss 15.06.2023 Empfehlung Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 08.08.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Anhörung Rat 22.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt, den nachfolgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, a) zu untersuchen, ob der marode gewordene Bauwerkskörper der Sporthalle Pennenfeld saniert, teilsaniert und teilersetzt werden kann oder nach Niederlegung neu errichtet werden muss und erar- beitet zu jeder der genannten Umsetzungsvarianten einen entspre- chenden Zeit- und Kostenplan. b) für den Zeitraum der Baumaßnahmen mögliche Ersatzstandorte für die heutigen Hallennutzer zu lokalisieren, zusätzlich mobil bzw. dau- erhaft zu errichtende Ersatz-Hallenkapazitäten zu prüfen und hierbei die heutigen Hallennutzer wie z.B. die Schulen, den GTV oder die BG BGO einzubeziehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zeit der Sanierung der Sporthalle Pennenfeld die Aufstellung einer Interimshalle zu prüfen. Dafür werden mindestens folgende Standorte nach einer Priorisierung geprüft: a) Parkplatz Pennenfeld b) Parkplatz Rigalsche Wiese c) Rheinaue bei den Sportplätzen (Baseball etc.) Beim Standort Rigalsche Wiese wird gleichzeitig geprüft, ob diese Inte- rimshalle auch für Vereinsfeste außerhalb des Sports genutzt werden kann. 3. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bad Godesberg und den wei-Seite 1 von 3 Seite 2 teren zuständigen Gremien (Sportausschuss, SGB u.a.) zum nächst möglichen Zeitpunkt dar, welche notwendigen Maßnahmen und welche Finanzmittel im Einzelnen hierzu erforderlich sind. 4. Die Verwaltung legt hierzu einen Zeit- und Finanzierungsplan vor. Begründung Der Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg lautete wie folgt: 1. Die Verwaltung saniert zum nächst möglichen Zeitpunkt die Dreifachhalle im Sportpark Pennenfeld 2. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bad Godesberg und den weiteren zuständigen Gremien (Sportausschuss, SGB u.a.) zum nächst möglichen Zeitpunkt dar, welche notwendigen Maßnahmen und welche Finanzmittel im Einzelnen hierzu erforderlich sind. 3. Die Verwaltung legt hierzu einen Zeit- und Finanzierungsplan vor. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, a) zu untersuchen, ob der marode gewordene Bauwerkskörper der Sporthalle Pennenfeld saniert, teilsaniert und teilersetzt werden kann oder nach Niederlegung neu errichtet werden muss und erarbeitet zu jeder der genannten Umsetzungsvarianten einen entsprechenden Zeit- und Kostenplan. b) für den Zeitraum der Baumaßnahmen mögliche Ersatzstandorte für die heutigen Hallennutzer zu lokalisieren, zusätzlich mobil bzw. dauerhaft zu errichtende Ersatz-Hallenkapazitäten zu prüfen und hierbei die heutigen Hallennutzer wie z.B. die Schulen, den GTV oder die BG BGO einzubeziehen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zeit der Sanierung der Sporthalle Pennenfeld die Aufstellung einer Interimshalle zu prüfen. Dafür werden mindestens folgende Standorte nach einer Priorisierung geprüft: a) Parkplatz Pennenfeld b) Parkplatz Rigalsche Wiese c) Rheinaue bei den Sportplätzen (Baseball etc.) Beim Standort Rigalsche Wiese wird gleichzeitig geprüft, ob diese Interimshalle auch für Vereinsfeste außerhalb des Sports genutzt werden kann. Derzeit werden durch die Verwaltung bereits drei Umsetzungsvarianten geprüft: • Sanierung unter Beibehaltung der vorhandenen Konstruktion • Teilabriss und teilweiser Neubau der Sporthalle (Demontage und Neuplanung der Dachunterkonstruktion inkl. Aufbauten) • Komplettabriss der Sporthalle und Neubau Erst nach Abschluss der entsprechenden Machbarkeitsstudie kann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Insofern sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Beschluss für oder gegen eine Sanierung getroffen werden, so dass der Punkt 1 der Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht weiterverfolgt werden sollte. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de