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221911-04 · Beschlussvorlage

Grüne-Antrag: Sanierung der Sporthalle Pennenfeld

Nummer
221911-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.08.2023 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Sportausschusses 15.06.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Schulausschusses 10.08.2023 Empfehlung
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  1. 221911 Grüne-Antrag: Sanierung der Sporthalle Pennenfeld

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Beschlussvorlage
öffentlich
221911-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Grüne-Antrag: Sanierung der Sporthalle
Pennenfeld
Beratungsfolge
Sportausschuss 15.06.2023 Empfehlung
Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 08.08.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Anhörung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt,
a) zu untersuchen, ob der marode gewordene Bauwerkskörper der
Sporthalle Pennenfeld saniert, teilsaniert und teilersetzt werden
kann oder nach Niederlegung neu errichtet werden muss und erar-
beitet zu jeder der genannten Umsetzungsvarianten einen entspre-
chenden Zeit- und Kostenplan.
b) für den Zeitraum der Baumaßnahmen mögliche Ersatzstandorte für
die heutigen Hallennutzer zu lokalisieren, zusätzlich mobil bzw. dau-
erhaft zu errichtende Ersatz-Hallenkapazitäten zu prüfen und hierbei
die heutigen Hallennutzer wie z.B. die Schulen, den GTV oder die
BG BGO einzubeziehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zeit der Sanierung der Sporthalle
Pennenfeld die Aufstellung einer Interimshalle zu prüfen. Dafür werden
mindestens folgende Standorte nach einer Priorisierung geprüft:
a) Parkplatz Pennenfeld
b) Parkplatz Rigalsche Wiese
c) Rheinaue bei den Sportplätzen (Baseball etc.)
Beim Standort Rigalsche Wiese wird gleichzeitig geprüft, ob diese Inte-
rimshalle auch für Vereinsfeste außerhalb des Sports genutzt werden
kann.
3. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bad Godesberg und den wei-Seite 1 von 3
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teren zuständigen Gremien (Sportausschuss, SGB u.a.) zum nächst
möglichen Zeitpunkt dar, welche notwendigen Maßnahmen und welche
Finanzmittel im Einzelnen hierzu erforderlich sind.
4. Die Verwaltung legt hierzu einen Zeit- und Finanzierungsplan vor.
Begründung
Der Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg lautete wie folgt:
1. Die Verwaltung saniert zum nächst möglichen Zeitpunkt die
Dreifachhalle im Sportpark Pennenfeld
2. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bad Godesberg und den
weiteren zuständigen Gremien (Sportausschuss, SGB u.a.) zum nächst
möglichen Zeitpunkt dar, welche notwendigen Maßnahmen und welche
Finanzmittel im Einzelnen hierzu erforderlich sind.
3. Die Verwaltung legt hierzu einen Zeit- und Finanzierungsplan vor.
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
a) zu untersuchen, ob der marode gewordene Bauwerkskörper der
Sporthalle Pennenfeld saniert, teilsaniert und teilersetzt werden kann
oder nach Niederlegung neu errichtet werden muss und erarbeitet zu
jeder der genannten Umsetzungsvarianten einen entsprechenden Zeit-
und Kostenplan.
b) für den Zeitraum der Baumaßnahmen mögliche Ersatzstandorte für
die heutigen Hallennutzer zu lokalisieren, zusätzlich mobil bzw.
dauerhaft zu errichtende Ersatz-Hallenkapazitäten zu prüfen und hierbei
die heutigen Hallennutzer wie z.B. die Schulen, den GTV oder die BG
BGO einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zeit der Sanierung der
Sporthalle Pennenfeld die Aufstellung einer Interimshalle zu prüfen.
Dafür werden mindestens folgende Standorte nach einer Priorisierung
geprüft:
a) Parkplatz Pennenfeld
b) Parkplatz Rigalsche Wiese
c) Rheinaue bei den Sportplätzen (Baseball etc.)
Beim Standort Rigalsche Wiese wird gleichzeitig geprüft, ob diese
Interimshalle auch für Vereinsfeste außerhalb des Sports genutzt
werden kann.
Derzeit werden durch die Verwaltung bereits drei Umsetzungsvarianten
geprüft:
• Sanierung unter Beibehaltung der vorhandenen Konstruktion
• Teilabriss und teilweiser Neubau der Sporthalle (Demontage und
Neuplanung der Dachunterkonstruktion inkl. Aufbauten)
• Komplettabriss der Sporthalle und Neubau
Erst nach Abschluss der entsprechenden Machbarkeitsstudie kann eine
Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden.Seite 2 von 3
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Insofern sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Beschluss für oder gegen eine
Sanierung getroffen werden, so dass der Punkt 1 der Anregung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht
weiterverfolgt werden sollte.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de