221911-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sanierung der Sporthalle Pennenfeld
Kerndaten
- Nummer
- 221911-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221911-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Sanierung der Sporthalle Pennenfeld Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Sportpark Pennenfeld besteht genereller und umfassender Sanierungsbedarf: Im Rahmen einer TÜV-Prüfung wurden schwerwiegende Mängel an der RLT- Anlage festgestellt, welche an der bauseitigen Anlage nicht behebbar sind. Infolgedessen ist ein Austausch der bestehenden RLT-Anlage unumgänglich. 2022 konnte eine Schließung der Sporthalle durch das Bauordnungsamt wg. oben beschriebener Mängel durch eine brandschutztechnische Stellungnahme mit einschränkenden Festlegungen zum Übergangsbetrieb vermieden werden. Bauordnungsrechtlich ist der Betrieb für die nächsten 5 Jahre abgesichert. Die Behebung der Mängel an RLT-Anlage und Heizung erfordern mindestens begleitende hochbauliche Maßnahmen (Demontage und Wiedermontage von Abhangdecken etc.). Ein Brandschutzkonzept, welches vom SGB beauftragt wurde, steht kurz vor dem Abschluss. Ggf. werden auf Grundlage des Brandschutzkonzeptes weitere hochbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Dach ist durch seine Wannenform der Abdichtungsebenen in 21 Segmenten (Wannen) als Nullgefälledach besonders schadensträchtig, da das Niederschlagswasser bei Verstopfung der Abläufe nicht abfließt. Zudem verfügt es über keinerlei Notentwässerung direkt nach außen, welche heute gefordert würde. Die Entwässerung gepflasterter Flächen neben (am Übergang zum Jugendzentrum K7) und vor der Sporthalle (zwischen Foyer und Kunstrasenplatz) ist ohne Gefälle ausgeführt und schadensträchtig, darunterliegende Funktionsräume weisen immer wieder nicht mehr reparierbare Wasserschäden auf. Die das Foyer verkleidende Pfosten-Riegel-Fassade ist in hohem Maße Vandalismus ausgesetzt und inzwischen unansehnlich. Zudem ist die Teleskoptribünenanlage abgängig und kann nicht mehr in Betrieb genommen werden, der Einbau einer neuen Teleskoptribünenanlage wird ausSeite 1 von 2 Seite 2 Kostengründen und wegen hohen Unterhaltsaufwandes derzeit als nicht zielführend erachtet. Die außer Betrieb genommene Teleskoptribüne ist mit Prallschutz zu bekleiden. Türen aus dem Sportlergang in die Halle sind zu tauschen gegen mit Prallschutz ausgestattete dichtschließende Türen mit Sichtöffnungen. Der Zugang des Oberrangs vom Foyer genügt nicht den Forderungen des Arbeitsschutzes. Drei doppelflügelige Türen sind gegenüber den Abgängen auf dem Oberrang um ca. 50cm nach vorne in Foyerrichtung zu versetzen. Darüber hinaus gibt es Mängel in der Ausstattung (Abnutzung, Alter). Allerdings ist die Funktionsfähigkeit hier derzeit gegeben (Sanitärobjekte, Hallenboden). Mit der aus Sicherheits- und Arbeitsschutzgründen zwingend erforderlichen Sanierung der Geräteraumtore ist bereits ein Architekturbüro beauftragt. Aus zeitlichen Gründen wurden übergangsweise Schlupftüren in die Geräteraumtore eingebaut, um den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten bzw. zu ermöglichen. Der Oberrang über der Tribüne ist derzeit nicht zugänglich. Nach der Geländererhöhung des Oberrangs zum Spielfeld hin wird dieser in Kürze wieder freigegeben werden. Fazit: Die Verwaltung wird die nachfolgenden Umsetzungsvarianten prüfen: • Sanierung unter Beibehaltung der vorhandenen Konstruktion • Teilabriss und teilweiser Neubau der Sporthalle (Demontage und Neuplanung der Dachunterkonstruktion inkl. Aufbauten) • Komplettabriss der Sporthalle und Neubau Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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