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221909 · Mitteilungsvorlage

Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Dottendorfer Straße (Bezugnahme zu DS-Nr. 202155, 211264 und 221180)

Nummer
221909
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221909
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der
Dottendorfer Straße (Bezugnahme zu DS-Nr.
202155, 211264 und 221180)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat aufgrund der eingegangenen Bürgeranträge (s. DS-
Nr. 202155, 211264 und 221180) und der von der Bezirksvertretung Bonn
ergangenen Beschlüsse (s. DS-Nr. 202155 und 211264) die Möglichkeit einer
Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Abschnitt der Dottendorfer Straße
geprüft; der Bürgerantrag mit der DS-Nr. 221180 steht noch zur Beratung
an. Die Lärmberechnung wurde inzwischen durch die Ing.-Gesellschaft
Stapelfeldt aus Dortmund durchgeführt. Die Verwaltung ist aufgrund der
Resultate zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Dottendorfer Straße sind tagsüber im Bereich der Hausnr. 11 bis 31 bzw. 12 bis
46 überwiegend überschritten. Nachts ergibt sich zusätzlich im Bereich der
Hausnr. 61 bis 63 bzw. 48 bis 56 mit Ausnahme vereinzelter Wohngebäude in
den Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung
zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine
Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) in den o.g. Bereichen erreicht werden
kann.
Die Verwaltung beabsichtigt daher in den o.g. Bereich Tempo 30 einzurichten.
Für den Bereich der Hausnr. 61 bis 63 bzw. 48 bis 56 wird die Geschwindigkeit
für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aus Lärmschutzgründen reduziert.
Das Gebiet im Bereich zwischen Karl-Barth-Straße und dem Bahnübergang ist
hauptsächlich durch Gewerbe- und Industriegebiete gekennzeichnet, weshalb
tagsüber die Lärmwerte von 75 dB(A) und nachts von 65 dB(A) bei einer
gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten sein müssen, um die
Voraussetzungen zu erfüllen. Nach der aktuellen Berechnung werden die
Werte in all diesen Bereichen unterschritten. Tagsüber liegen die Lärmwerte in
einem Dezibel-Bereich von durchschnittlich 65,1 dB(A), nachts bei 57,5 dB(A),
so dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach den Lärmschutz-Richtlinien
– StV nicht anzuordnen ist.
Die Anordnung von Tempo 30 in den anderen ausstehenden Abschnitten ist
aufgrund einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage nicht möglich, da weder
eine konkrete Gefahrenlage noch eine schützenswerte Einrichtung mit direktemSeite 1 von 2
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Zugang zur Dottendorfer Straße vorliegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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