221909 · Mitteilungsvorlage
Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Dottendorfer Straße (Bezugnahme zu DS-Nr. 202155, 211264 und 221180)
Kerndaten
- Nummer
- 221909
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221909 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Dottendorfer Straße (Bezugnahme zu DS-Nr. 202155, 211264 und 221180) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat aufgrund der eingegangenen Bürgeranträge (s. DS- Nr. 202155, 211264 und 221180) und der von der Bezirksvertretung Bonn ergangenen Beschlüsse (s. DS-Nr. 202155 und 211264) die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Abschnitt der Dottendorfer Straße geprüft; der Bürgerantrag mit der DS-Nr. 221180 steht noch zur Beratung an. Die Lärmberechnung wurde inzwischen durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund durchgeführt. Die Verwaltung ist aufgrund der Resultate zu folgendem Ergebnis gekommen: Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die Dottendorfer Straße sind tagsüber im Bereich der Hausnr. 11 bis 31 bzw. 12 bis 46 überwiegend überschritten. Nachts ergibt sich zusätzlich im Bereich der Hausnr. 61 bis 63 bzw. 48 bis 56 mit Ausnahme vereinzelter Wohngebäude in den Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) in den o.g. Bereichen erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher in den o.g. Bereich Tempo 30 einzurichten. Für den Bereich der Hausnr. 61 bis 63 bzw. 48 bis 56 wird die Geschwindigkeit für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aus Lärmschutzgründen reduziert. Das Gebiet im Bereich zwischen Karl-Barth-Straße und dem Bahnübergang ist hauptsächlich durch Gewerbe- und Industriegebiete gekennzeichnet, weshalb tagsüber die Lärmwerte von 75 dB(A) und nachts von 65 dB(A) bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten sein müssen, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Nach der aktuellen Berechnung werden die Werte in all diesen Bereichen unterschritten. Tagsüber liegen die Lärmwerte in einem Dezibel-Bereich von durchschnittlich 65,1 dB(A), nachts bei 57,5 dB(A), so dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach den Lärmschutz-Richtlinien – StV nicht anzuordnen ist. Die Anordnung von Tempo 30 in den anderen ausstehenden Abschnitten ist aufgrund einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage nicht möglich, da weder eine konkrete Gefahrenlage noch eine schützenswerte Einrichtung mit direktemSeite 1 von 2 Seite 2 Zugang zur Dottendorfer Straße vorliegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de