221904 · Große Anfrage
CDU u.w. - Große Anfrage: Beschleunigung der Linie 66 - Grunderwerbsverhandlungen - aktueller Stand
Kerndaten
- Nummer
- 221904
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 27.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 221904 Fragesteller/in: Marco Rudolph Karl-Heinz Everding Daniel Gerhards CDU Bezirksfraktion Beuel Dr. Dominique Löbach Frank Maas 27.09.2022 gez. Mohn CDU u.w. - Große Anfrage: Beschleunigung der Linie 66 - Grunderwerbsverhandlungen - aktueller Stand Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Fragestellung In Bezug auf DRS 190443 wird die Verwaltung gebeten auf folgende Fragen Stellung zu nehmen: 1. Mit wie vielen Grundstückseigentümern wurden bis jetzt Gespräche zum Erwerb von Grundstücken geführt? 2. Mit wie vielen Eigentümern werden Verhandlungen aktuell geführt? 3. wurden Verhandlungen bereits abgeschlossen? 4. wie viele Grundstückseigentümern wurde bislang noch nicht in Verhandlungen eingetreten? Aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt und bis wann wird dies erfolgen? 5. ist aus den bisherigen Gesprächen und Verhandlungen bereits mit Ablehnung eines Verkaufs von Flächen und mit einem Enteignungsverfahren zu rechnen? 6. Als wie lange schätzt die Verwaltung die Dauer eines Enteignungsverfahrens ein?Seite 1 von 2 Seite 2 7. Wie ist der Stand zu den Verhandlungen mit der Kirchgemeinde zum Erwerb von Friedhofsflächen? Begründung Begründung: Mit der Beschlussvorlage wurde die Verwaltung beauftragt, freihändige Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. Nach nun mehr als 2,5 Jahren nach Beschlussfassung in allen politischen Gremien erbeten die Antragsteller einen aktuellen Stand zu erhalten. Die baurechtliche Veränderungssperre zur Abwehr von Bauanträgen für die benötigten Grundstücksflächen läuft bis 2023 und kann dann letztmalig mit Begründung um 1 Jahr verlängert werden. In diesem Zeitfenster sollten die Verhandlungen abgeschlossen sein und die Übertragung der Grundstücke in Besitz der Stadt Bonn rechtskräftig sein. Falls einzelne Antworten im Rahmen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil beantwortet werden können, wird die Verwaltung gebeten entsprechend zu verfahren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de