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221904 · Große Anfrage

CDU u.w. - Große Anfrage: Beschleunigung der Linie 66 - Grunderwerbsverhandlungen - aktueller Stand

Nummer
221904
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
27.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221904-02 ST Beschleunigung der Linie 66 - Grunderwerbsverhandlungen - aktueller Stand

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Große Anfrage
öffentlich
221904
Fragesteller/in:
Marco Rudolph
Karl-Heinz Everding
Daniel Gerhards
CDU Bezirksfraktion Beuel
Dr. Dominique Löbach
Frank Maas
27.09.2022 gez. Mohn
CDU u.w. - Große Anfrage: Beschleunigung der
Linie 66 - Grunderwerbsverhandlungen - aktueller
Stand
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
In Bezug auf DRS 190443 wird die Verwaltung gebeten auf folgende Fragen
Stellung zu nehmen:
1. Mit wie vielen Grundstückseigentümern wurden bis jetzt Gespräche zum
Erwerb von Grundstücken geführt?
2. Mit wie vielen Eigentümern werden Verhandlungen aktuell geführt?
3. wurden Verhandlungen bereits abgeschlossen?
4. wie viele Grundstückseigentümern wurde bislang noch nicht in
Verhandlungen eingetreten? Aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt und bis
wann wird dies erfolgen?
5. ist aus den bisherigen Gesprächen und Verhandlungen bereits mit
Ablehnung eines Verkaufs von Flächen und mit einem Enteignungsverfahren
zu rechnen?
6. Als wie lange schätzt die Verwaltung die Dauer eines Enteignungsverfahrens
ein?Seite 1 von 2
Seite 2
7. Wie ist der Stand zu den Verhandlungen mit der Kirchgemeinde zum Erwerb
von Friedhofsflächen?
Begründung
Begründung:
Mit der Beschlussvorlage wurde die Verwaltung beauftragt, freihändige
Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern
aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen
Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet
lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180
BauGB vermieden oder gemindert werden können.
Nach nun mehr als 2,5 Jahren nach Beschlussfassung in allen politischen
Gremien erbeten die Antragsteller einen aktuellen Stand zu erhalten. Die
baurechtliche Veränderungssperre zur Abwehr von Bauanträgen für die
benötigten Grundstücksflächen läuft bis 2023 und kann dann letztmalig mit
Begründung um 1 Jahr verlängert werden. In diesem Zeitfenster sollten die
Verhandlungen abgeschlossen sein und die Übertragung der Grundstücke in
Besitz der Stadt Bonn rechtskräftig sein.
Falls einzelne Antworten im Rahmen des Datenschutzes nur im
nichtöffentlichen Teil beantwortet werden können, wird die Verwaltung gebeten
entsprechend zu verfahren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de