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221903-02 · Mitteilungsvorlage

Machbarkeitsstudie Kulturzentrum Hardtberg

Nummer
221903-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221903 Grüne/SPD-Antrag: Machbarkeitsstudie Kulturzentrum Hardtberg

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221903-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg
Dezernat:
Dez. I
Machbarkeitsstudie Kulturzentrum Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Ausgangssituation:
Das städtische Kulturzentrum Hardtberg ist ein unverzichtbarer Baustein in der
Bonner Kulturlandschaft und bereichert insbesondere das kulturelle Leben im
Stadtbezirk Hardtberg. Seit 2008 wird durch den Verein Hardtberg Kultur e.V.
(Verein) ehrenamtlich ein steigendes Angebot an Veranstaltungen
durchgeführt. Neben der Durchführung eigener kultureller und bildender
Veranstaltungen koordiniert und betreut der Verein Veranstaltungen resp.
Kurse der VHS Bonn und anderer Träger. Neben der VHS nutzt vor allem auch
die Künstler*innengruppen Semikolon, ARTic und Druckartisten das Haus.
Das Kulturzentrum ist räumlich in einem früher zur ehemaligen Gaststätte "Zum
Stern" gehörenden, nun in städtischem Eigentum befindlichen Saal
untergebracht. Im Saal stehen eine provisorische Küche und provisorische
Toiletten zur Verfügung. Eine barrierefreie Toilette ist nicht vorhanden.
Der Verein hat sich im März 2022 mit einer Petition an die Stadt gewandt, in der
der Ankauf der Nachbarimmobilie Rochusstraße 274 angeregt wurde, um die
positive Entwicklung des Vereins zu unterstützen – z.B. durch eine reaktivierte
Gastronomie.
Durch Beschluss des HA vom 01.12.2022 (DS 221903) wurde die Verwaltung
beauftragt, im Dialog mit dem Verein eine Konzeptstudie zu erstellen und den
Erwerb der Nachbarimmobilie zu prüfen.
Am 19.05.2023 hat der Verein ein Konzept zur weiteren Entwicklung an die
Verwaltung adressiert (Anlage 1).
Zukunftssicherung:
Der Verein leistet seit 2008 sehr erfolgreich wichtige Arbeit für den Stadtbezirk
Hardtberg, sieht sich aber aufgrund der Altersstruktur und der Mitgliederzahl
nicht in der Lage, dies in der bisherigen Form fortzusetzen.
Der Verein schlägt in dem beigefügten Konzept vor, dass die Stadt die
benachbarte, ehemalige Gaststätte „Zum Stern“ erwirbt, damit
a. auf dem angrenzenden Grundstück barrierefreie Toilettenanlagen für
das Kulturzentrum angeordnet werden können
b. mit dem künftigen Pächter der Gaststätte eine Vereinbarung zu treffen,
um den Verein bei der Durchführung von Veranstaltungen zu
unterstützen.
Der Ankauf der ehemaligen Gaststätte „Zum Stern“ durch die Stadt BonnSeite 1 von 6
Seite 2
erscheint aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll und wäre aufgrund der
aktuellen Haushaltslage besonders kritisch zu prüfen. Es besteht erheblicher
Sanierungs- und Umbaubedarf, wie bei einer Ortsbesichtigung am 06.03.2023
festgestellt wurde. Auf Grund der Lage der Immobilie besteht nur eine sehr
geringe Aussicht, dauerhaft eine betriebswirtschaftlich sich selbst tragende
Gastronomie anzusiedeln, die im Zweifel auch ohne die Kundschaft des
Kulturzentrums bestehen können müsste. Auch die Errichtung einer barrierefrei
zugänglichen Toilette ist in dieser Immobilie nur mit sehr hohem Aufwand zu
realisieren.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Sicherung und Weiterentwicklung des
Kulturzentrums Hardtberg auch ohne den Ankauf der angrenzenden
Immobilie möglich.
Der Saal des Kulturzentrums Hardtberg hat sowohl als Großatelier als auch als
Konzertraum großes Potenzial.
So sieht die VHS beispielsweise Bedarf, die Räume im Kulturzentrum auch zu
weiteren Zeiten zu nutzen; z.B. um Theaterkurse oder -workshops anzubieten
oder für Aufführungen der Theatergruppe.
Eine inhaltliche Öffnung des Veranstaltungsprofils ist aus Sicht der Verwaltung
insgesamt sinnvoll und erforderlich. Dabei sollte im Sinne des Vereinszwecks
(Anlage 2) ein Fokus auf kultureller Kinder- und Jugendarbeit und der
Förderung des künstlerischen Nachwuchses liegen, um perspektivisch mehr
junge Menschen anzusprechen, jüngere Menschen für die Mitarbeit im Verein
zu gewinnen und so langfristig den Fortbestand des Vereins zu sichern.
Bis dahin steht dem Verein die Möglichkeit offen, aus eigenen Mitteln Dritte mit
Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Verwaltung weist allerdings
darauf hin, dass eine Erhöhung des städtischen Zuschusses aufgrund der
Haushaltslage nicht möglich ist.
Eine Unterstützung des Vereins durch das Kulturamt oder die
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg ist aufgrund fehlender Personalressourcen
nicht möglich.
Zur Lösung der für Nutzer*innen und Betreiber unbefriedigenden
Toilettensituation wird die Verwaltung den Einbau einer barrierefreien Toilette
im Kulturzentrum Hardtberg prüfen.
Aufgrund der Unverzichtbarkeit des Kulturzentrums für die Bonner und
insbesondere Hardtberger Kulturlandschaft wird die Verwaltung in diesem
Sinne weiterhin in enger Abstimmung mit dem Verein an einem
Zukunftskonzept und einem zukunftsfähigen Betreibermodell für das
Kulturzentrum arbeiten.
Dazu werden Bezirksverwaltung Hardtberg und Sport- und Kulturdezernat
zeitnah einen Runden Tisch „Zukunft Kulturzentrum Hardtberg“ einberufen, um
mit dem Verein, Nutzer*innen und Kultur-Akteur*innen tragfähige Lösungen zu
entwickeln.
Anlage/nSeite 2 von 6
Seite 3
1 DS 221903-2 - Anlage 1 - Konzeption zur weiteren Entwicklung - Verein
Hardtberg Kultur e.V. (öffentlich)
2 DS 221903-2 - Anlage 2 - Auszug aus der Satzung des Vereins Hardtberg
Kultur e.V (öffentlich)Seite 3 von 6
Anlage 1Seite 4 von 6
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Anlage 2
Auszug aus der Satzung des Vereins Hardtberg Kultur e.V. vom 23.05.2007
„§ 2
Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist es, das kulturelle Leben im Stadtbezirk Hardtberg,
besonders im Stadtbezirkszentrum um die Rochusstraße, zu fördern
und weiter zu entwickeln.
Zu diesem Zweck betreibt er das Kulturzentrum Hardtberg als Ort
1. vielfältiger kultureller und bildender Veranstaltungen,
2. künstlerischer Betätigungen sowie
3. gesellschaftlicher und privater Veranstaltungen im Sinne eines
Bürgerhauses.
(2) Dabei sieht er sich der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit und der
Förderung des künstlerischen Nachwuchses besonders verpflichtet.
(3) Neben der Durchführung eigener kultureller bildender Veranstaltungen
koordiniert und betreut er entsprechende Veranstaltungen der
Bundesstadt Bonn und anderer Träger, vornehmlich in den Sparten
Musik, Theater, Tanz sowie der kulturellen Bildung und Ausstellungen.
Darüber hinaus bietet er im Kulturzentrum Raum für künstlerische und
gesellschaftliche Aktivitäten.“Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de