221903-02 · Mitteilungsvorlage
Machbarkeitsstudie Kulturzentrum Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 221903-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221903-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg Dezernat: Dez. I Machbarkeitsstudie Kulturzentrum Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Ausgangssituation: Das städtische Kulturzentrum Hardtberg ist ein unverzichtbarer Baustein in der Bonner Kulturlandschaft und bereichert insbesondere das kulturelle Leben im Stadtbezirk Hardtberg. Seit 2008 wird durch den Verein Hardtberg Kultur e.V. (Verein) ehrenamtlich ein steigendes Angebot an Veranstaltungen durchgeführt. Neben der Durchführung eigener kultureller und bildender Veranstaltungen koordiniert und betreut der Verein Veranstaltungen resp. Kurse der VHS Bonn und anderer Träger. Neben der VHS nutzt vor allem auch die Künstler*innengruppen Semikolon, ARTic und Druckartisten das Haus. Das Kulturzentrum ist räumlich in einem früher zur ehemaligen Gaststätte "Zum Stern" gehörenden, nun in städtischem Eigentum befindlichen Saal untergebracht. Im Saal stehen eine provisorische Küche und provisorische Toiletten zur Verfügung. Eine barrierefreie Toilette ist nicht vorhanden. Der Verein hat sich im März 2022 mit einer Petition an die Stadt gewandt, in der der Ankauf der Nachbarimmobilie Rochusstraße 274 angeregt wurde, um die positive Entwicklung des Vereins zu unterstützen – z.B. durch eine reaktivierte Gastronomie. Durch Beschluss des HA vom 01.12.2022 (DS 221903) wurde die Verwaltung beauftragt, im Dialog mit dem Verein eine Konzeptstudie zu erstellen und den Erwerb der Nachbarimmobilie zu prüfen. Am 19.05.2023 hat der Verein ein Konzept zur weiteren Entwicklung an die Verwaltung adressiert (Anlage 1). Zukunftssicherung: Der Verein leistet seit 2008 sehr erfolgreich wichtige Arbeit für den Stadtbezirk Hardtberg, sieht sich aber aufgrund der Altersstruktur und der Mitgliederzahl nicht in der Lage, dies in der bisherigen Form fortzusetzen. Der Verein schlägt in dem beigefügten Konzept vor, dass die Stadt die benachbarte, ehemalige Gaststätte „Zum Stern“ erwirbt, damit a. auf dem angrenzenden Grundstück barrierefreie Toilettenanlagen für das Kulturzentrum angeordnet werden können b. mit dem künftigen Pächter der Gaststätte eine Vereinbarung zu treffen, um den Verein bei der Durchführung von Veranstaltungen zu unterstützen. Der Ankauf der ehemaligen Gaststätte „Zum Stern“ durch die Stadt BonnSeite 1 von 6 Seite 2 erscheint aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll und wäre aufgrund der aktuellen Haushaltslage besonders kritisch zu prüfen. Es besteht erheblicher Sanierungs- und Umbaubedarf, wie bei einer Ortsbesichtigung am 06.03.2023 festgestellt wurde. Auf Grund der Lage der Immobilie besteht nur eine sehr geringe Aussicht, dauerhaft eine betriebswirtschaftlich sich selbst tragende Gastronomie anzusiedeln, die im Zweifel auch ohne die Kundschaft des Kulturzentrums bestehen können müsste. Auch die Errichtung einer barrierefrei zugänglichen Toilette ist in dieser Immobilie nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren. Aus Sicht der Verwaltung ist die Sicherung und Weiterentwicklung des Kulturzentrums Hardtberg auch ohne den Ankauf der angrenzenden Immobilie möglich. Der Saal des Kulturzentrums Hardtberg hat sowohl als Großatelier als auch als Konzertraum großes Potenzial. So sieht die VHS beispielsweise Bedarf, die Räume im Kulturzentrum auch zu weiteren Zeiten zu nutzen; z.B. um Theaterkurse oder -workshops anzubieten oder für Aufführungen der Theatergruppe. Eine inhaltliche Öffnung des Veranstaltungsprofils ist aus Sicht der Verwaltung insgesamt sinnvoll und erforderlich. Dabei sollte im Sinne des Vereinszwecks (Anlage 2) ein Fokus auf kultureller Kinder- und Jugendarbeit und der Förderung des künstlerischen Nachwuchses liegen, um perspektivisch mehr junge Menschen anzusprechen, jüngere Menschen für die Mitarbeit im Verein zu gewinnen und so langfristig den Fortbestand des Vereins zu sichern. Bis dahin steht dem Verein die Möglichkeit offen, aus eigenen Mitteln Dritte mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass eine Erhöhung des städtischen Zuschusses aufgrund der Haushaltslage nicht möglich ist. Eine Unterstützung des Vereins durch das Kulturamt oder die Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg ist aufgrund fehlender Personalressourcen nicht möglich. Zur Lösung der für Nutzer*innen und Betreiber unbefriedigenden Toilettensituation wird die Verwaltung den Einbau einer barrierefreien Toilette im Kulturzentrum Hardtberg prüfen. Aufgrund der Unverzichtbarkeit des Kulturzentrums für die Bonner und insbesondere Hardtberger Kulturlandschaft wird die Verwaltung in diesem Sinne weiterhin in enger Abstimmung mit dem Verein an einem Zukunftskonzept und einem zukunftsfähigen Betreibermodell für das Kulturzentrum arbeiten. Dazu werden Bezirksverwaltung Hardtberg und Sport- und Kulturdezernat zeitnah einen Runden Tisch „Zukunft Kulturzentrum Hardtberg“ einberufen, um mit dem Verein, Nutzer*innen und Kultur-Akteur*innen tragfähige Lösungen zu entwickeln. Anlage/nSeite 2 von 6 Seite 3 1 DS 221903-2 - Anlage 1 - Konzeption zur weiteren Entwicklung - Verein Hardtberg Kultur e.V. (öffentlich) 2 DS 221903-2 - Anlage 2 - Auszug aus der Satzung des Vereins Hardtberg Kultur e.V (öffentlich)Seite 3 von 6 Anlage 1Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Anlage 2 Auszug aus der Satzung des Vereins Hardtberg Kultur e.V. vom 23.05.2007 „§ 2 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist es, das kulturelle Leben im Stadtbezirk Hardtberg, besonders im Stadtbezirkszentrum um die Rochusstraße, zu fördern und weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck betreibt er das Kulturzentrum Hardtberg als Ort 1. vielfältiger kultureller und bildender Veranstaltungen, 2. künstlerischer Betätigungen sowie 3. gesellschaftlicher und privater Veranstaltungen im Sinne eines Bürgerhauses. (2) Dabei sieht er sich der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit und der Förderung des künstlerischen Nachwuchses besonders verpflichtet. (3) Neben der Durchführung eigener kultureller bildender Veranstaltungen koordiniert und betreut er entsprechende Veranstaltungen der Bundesstadt Bonn und anderer Träger, vornehmlich in den Sparten Musik, Theater, Tanz sowie der kulturellen Bildung und Ausstellungen. Darüber hinaus bietet er im Kulturzentrum Raum für künstlerische und gesellschaftliche Aktivitäten.“Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de