221901 · Antrag
SPD-Antrag: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone
Kerndaten
- Nummer
- 221901
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Anfrage: Schutz von Passanten vor Radfahrern in der Bad Godesberger Fußgängerzone Drucksachengruppe 221901; hier: Beschlusskontrolle
- BBB-Änderungsantrag: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone
- Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone
- BBB-Große Anfrage: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone Drucksachengruppe 221901
- Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone Antrag zur Vorlage 221901
- Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone
- BBB-Große Anfrage: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone Drucksachengruppe 221901
Volltext
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Antrag öffentlich 221901 Antragsteller/in: Dr. Uli Barth Gabriel Kunze SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 27.09.2022 gez. Jansen SPD-Antrag: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Anregung Inhalt des Antrags Die Stadtverwaltung stellt an allen Zugängen zur Fußgängerzone Bad Godesbergs, die von Radfahrer*innen genutzt werden, große, gut sichtbare Verkehrsschilder mit einem Text folgenden Inhalts auf: „Radfahrer sind hier gern gesehene Gäste. Fußgänger*innen haben in der Fußgängerzone aber Vorrang. Daher bitte Rücksicht nehmen! P.S.: „[Piktogramm Fahrrad frei]“ heißt Schrittgeschwindigkeit! Begründung Konflikte zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen nehmen in letzter Zeit zu. Teilweise sind bereits erhebliche Vorbehalte gegenüber Radfahrer*innen entstanden, vor allem bei Fußgänger*innen. In der Tat sind bisweilen nicht zu rechtfertigende Regelverletzungen durch Radfahrer*innen zu beobachten. Diese abzustellen ist – genau wie bei Autofahrer*innen – vorrangig Aufgabe von Polizei und Stadtordnungsdienst. Jedoch erscheint sinnvoll, begleitend dazu auch zu Rücksichtnahme und Regeleinhaltung anzuhalten. Vielen Radfahrer*innen dürfte gar nicht bewusst sein, dass die Beschilderung „Fußgängerzone – Fahrrad frei“ (Verkehrszeichen 242 mit Zusatzschild 1022-10) nur das Befahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Zudem bedingt nicht zuletzt die Zunahme des Radverkehrs, die im Zuge der Verkehrswende ausdrücklich gewollt ist, zwangsläufig ein häufigeres Auftreten von Konflikten zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Die Einübung eines respektvollen Umgangs mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen durch Radfahrer*innen hat dadurch zusätzliche Bedeutung erlangt, gerade auch vor dem Hintergrund neuer Nutzergruppen und der zunehmenden Verbreitung von Pedelecs.Seite 1 von 2 Seite 2 Ziel dieses Antrags ist es ausdrücklich nicht, die verbreiteten Ressentiments gegenüber Radfahrer*innen zu bedienen. Den Antragsteller*innen ist bewusst, dass sich die große Mehrheit der Radfahrer*innen rücksichtsvoll und regelkonform verhält. Auch kann der Antrag keine Lösung für das wesentlich gravierendere Problem bieten, dass Radfahrer*innen von rücksichtslosen Autofahrer*innen bedrängt und – mit teilweise schlimmen Folgen – gefährdet werden. Dieses Problem lässt sich neben besseren, baulich getrennten Radwegen nur durch eine veränderte Prioritätensetzung der Polizei lösen, die statt der Maßregelung von Radfahrer*innen eher deren Schutz in den Blick nehmen sollte; Letzteres ist dem Einfluss der Bezirksvertretung jedoch entzogen. Der vorliegende Antrag soll einen Beitrag dazu leisten, das angespannte Verhältnis zu entschärfen. Zu diesem Zweck soll durch eine niederschwellige Maßnahme auf das Verhalten von Radfahrer*innen eingewirkt werden. Denn es ist nicht hinzunehmen, dass eine kleine Minderheit von Radfahrer*innen durch ihr auffälliges Verhalten die große Gruppe der vorbildlichen Radfahrer*innen diskreditiert. Dabei wird bewusst auf eine freundliche Ansprache gesetzt, und nicht – wie vor allem im süddeutschen Raum verbreitet – eine besserwisserische Formulierung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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