← Vorlagen

221901 · Antrag

SPD-Antrag: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone

Nummer
221901
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221901-04 BBB-Anfrage: Schutz von Passanten vor Radfahrern in der Bad Godesberger Fußgängerzone Drucksachengruppe 221901; hier: Beschlusskontrolle
  2. 221901-01 AA BBB-Änderungsantrag: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone
  3. 221901-02 ST Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone
  4. 221901-06 BBB-Große Anfrage: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone Drucksachengruppe 221901
  5. 221901-03 AA Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone Antrag zur Vorlage 221901
  6. 221901-05 ST Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone
  7. 221901-07 ST BBB-Große Anfrage: Für ein besseres Miteinander von Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad Godesberger Fußgängerzone Drucksachengruppe 221901

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.233 Zeichen)
Antrag
öffentlich
221901
Antragsteller/in:
Dr. Uli Barth
Gabriel Kunze
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
27.09.2022 gez. Jansen
SPD-Antrag: Für ein besseres Miteinander von
Radfahrenden und Fußverkehr in der Bad
Godesberger Fußgängerzone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Stadtverwaltung stellt an allen Zugängen zur Fußgängerzone Bad
Godesbergs, die von Radfahrer*innen genutzt werden, große, gut sichtbare
Verkehrsschilder mit einem Text folgenden Inhalts auf:
„Radfahrer sind hier gern gesehene Gäste. Fußgänger*innen haben in der
Fußgängerzone aber Vorrang. Daher bitte Rücksicht nehmen!
P.S.: „[Piktogramm Fahrrad frei]“ heißt Schrittgeschwindigkeit!
Begründung
Konflikte zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen nehmen in letzter
Zeit zu. Teilweise sind bereits erhebliche Vorbehalte gegenüber
Radfahrer*innen entstanden, vor allem bei Fußgänger*innen.
In der Tat sind bisweilen nicht zu rechtfertigende Regelverletzungen durch
Radfahrer*innen zu beobachten. Diese abzustellen ist – genau wie bei
Autofahrer*innen – vorrangig Aufgabe von Polizei und Stadtordnungsdienst.
Jedoch erscheint sinnvoll, begleitend dazu auch zu Rücksichtnahme und
Regeleinhaltung anzuhalten. Vielen Radfahrer*innen dürfte gar nicht bewusst
sein, dass die Beschilderung „Fußgängerzone – Fahrrad frei“ (Verkehrszeichen
242 mit Zusatzschild 1022-10) nur das Befahren in Schrittgeschwindigkeit
erlaubt. Zudem bedingt nicht zuletzt die Zunahme des Radverkehrs, die im
Zuge der Verkehrswende ausdrücklich gewollt ist, zwangsläufig ein häufigeres
Auftreten von Konflikten zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Die
Einübung eines respektvollen Umgangs mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen
durch Radfahrer*innen hat dadurch zusätzliche Bedeutung erlangt, gerade
auch vor dem Hintergrund neuer Nutzergruppen und der zunehmenden
Verbreitung von Pedelecs.Seite 1 von 2
Seite 2
Ziel dieses Antrags ist es ausdrücklich nicht, die verbreiteten Ressentiments
gegenüber Radfahrer*innen zu bedienen. Den Antragsteller*innen ist bewusst,
dass sich die große Mehrheit der Radfahrer*innen rücksichtsvoll und
regelkonform verhält. Auch kann der Antrag keine Lösung für das wesentlich
gravierendere Problem bieten, dass Radfahrer*innen von rücksichtslosen
Autofahrer*innen bedrängt und – mit teilweise schlimmen Folgen – gefährdet
werden. Dieses Problem lässt sich neben besseren, baulich getrennten
Radwegen nur durch eine veränderte Prioritätensetzung der Polizei lösen, die
statt der Maßregelung von Radfahrer*innen eher deren Schutz in den Blick
nehmen sollte; Letzteres ist dem Einfluss der Bezirksvertretung jedoch
entzogen.
Der vorliegende Antrag soll einen Beitrag dazu leisten, das angespannte
Verhältnis zu entschärfen. Zu diesem Zweck soll durch eine niederschwellige
Maßnahme auf das Verhalten von Radfahrer*innen eingewirkt werden. Denn es
ist nicht hinzunehmen, dass eine kleine Minderheit von Radfahrer*innen durch
ihr auffälliges Verhalten die große Gruppe der vorbildlichen Radfahrer*innen
diskreditiert. Dabei wird bewusst auf eine freundliche Ansprache gesetzt, und
nicht – wie vor allem im süddeutschen Raum verbreitet – eine
besserwisserische Formulierung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de