221898-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsberuhigung Langer Grabenweg
Kerndaten
- Nummer
- 221898-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.195 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221898-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrsberuhigung Langer Grabenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat geprüft, ob der Lange Grabenweg zum einen in die Tempo 30-Zone integriert bzw. zum andern mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung ausgeschildert werden kann. Da der Prüfungsinhalt bereits in der Bezirksvertretung Bad Godesberg behandelt wurde, verweist die Verwaltung auf die Drucksachen-Nr. 1710576. Aufgrund der wichtigen Erschließungsfunktion von Büro-, Behörden-, Wohn- und Einzelhandelsbereichen in Hochkreuz sowie einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage ist eine Geschwindigkeitsreduzierung sowohl zonen- als auch streckenbezogen rechtlich nicht möglich. Allerdings schlägt die Verwaltung vor, bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung eine Verkehrszählung zu beauftragen, um einen möglichen Fußgängerüberweg prüfen zu lassen. Zur Verkehrsbelastung in der Straße Langer Grabenweg teilt die Verwaltung mit, dass im Zeitraum vom 19.11. bis 26.11.2021 in der Straße Langer Grabenweg Verkehrsdaten erfasst wurden, um die Verkehrssituation beurteilen zu können. Die Messungen haben ergeben, dass sich die Verkehrsbelastung und die durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten grundsätzlich im regelkonformen Bereich befinden, so dass hier keine verkehrsrechtliche Rechtfertigung besteht, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Es wird daher sowohl von der Polizei als auch von Seiten der Verwaltung empfohlen, eine Verkehrszählung zu beauftragen, um zusätzliche Querungsmöglichkeiten zur weiteren Verkehrsberuhigung prüfen zu können. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet vorerst die Prüfung in Form einer Verkehrszählung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de