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221898-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsberuhigung Langer Grabenweg

Nummer
221898-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221898 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Langer Grabenweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221898-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrsberuhigung Langer Grabenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat geprüft, ob der Lange Grabenweg zum einen in die Tempo
30-Zone integriert bzw. zum andern mit einer streckenbezogenen
Geschwindigkeitsreduzierung ausgeschildert werden kann.
Da der Prüfungsinhalt bereits in der Bezirksvertretung Bad Godesberg
behandelt wurde, verweist die Verwaltung auf die Drucksachen-Nr. 1710576.
Aufgrund der wichtigen Erschließungsfunktion von Büro-, Behörden-, Wohn-
und Einzelhandelsbereichen in Hochkreuz sowie einer fehlenden
Ermächtigungsgrundlage ist eine Geschwindigkeitsreduzierung sowohl zonen-
als auch streckenbezogen rechtlich nicht möglich. Allerdings schlägt die
Verwaltung vor, bei Annahme des Antrags und entsprechender
Beschlussfassung eine Verkehrszählung zu beauftragen, um einen möglichen
Fußgängerüberweg prüfen zu lassen.
Zur Verkehrsbelastung in der Straße Langer Grabenweg teilt die Verwaltung
mit, dass im Zeitraum vom 19.11. bis 26.11.2021 in der Straße Langer
Grabenweg Verkehrsdaten erfasst wurden, um die Verkehrssituation beurteilen
zu können.
Die Messungen haben ergeben, dass sich die Verkehrsbelastung und die
durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten grundsätzlich im
regelkonformen Bereich befinden, so dass hier keine verkehrsrechtliche
Rechtfertigung besteht, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.
Es wird daher sowohl von der Polizei als auch von Seiten der Verwaltung
empfohlen, eine Verkehrszählung zu beauftragen, um zusätzliche
Querungsmöglichkeiten zur weiteren Verkehrsberuhigung prüfen zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet vorerst die Prüfung in Form
einer Verkehrszählung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen,
der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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