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221893-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Petition Gaststätte „Zum Stern“ des Vereins Hardtberg Kultur e.V.

Nummer
221893-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221893 CDU-Große Anfrage: Petition Gaststätte „Zum Stern“ des Vereins Hardtberg Kultur e.V.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221893-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Petition Gaststätte „Zum Stern“ des Vereins
Hardtberg Kultur e.V.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
Zunächst zum Hintergrund:
Nach Eingang der Petition fand zunächst eine Ortsbegehung unter Beteiligung
der Zentrenmanagerin, einem Vertreter der Wirtschaftsförderung und
Vertreter*innen des Kulturvereins Hardtberg statt, bei der die nachstehende
aktuelle Situation festgehalten wurde:
Das heutige Kulturzentrum mit dem Tanzsaal aus dem 19. Jahrhundert und das
benachbarte Grundstück mit der Gastronomie „Zum Stern“ waren ursprünglich
als Eigentum in einer Hand. Durch einen Erbfall wurden sie getrennt, der
Tanzsaal wurde später durch die Stadt Bonn erworben, um als Kulturzentrum
vor allem die Mal/Graphik-Kurse der Volkshochschule sowie drei
Künstlervereinigungen zu beherbergen. Das Kulturzentrum sollte vor rund 20
Jahren abgerissen werden, um dort Wohnungen zu errichten. Dagegen regte
sich vor allem in der Bezirksvertretung Hardtberg erheblicher Widerstand, der
zum Erhalt des Gebäudes und der Gründung des Fördervereins „Hardtberg
Kultur e.V.“ führte.
Der Verein hat mit großem zeitlichen und finanziellen Engagement in
Kooperation mit dem Städtischen Gebäudemanagement das Gebäude
renoviert und zu einer angesehenen Veranstaltungslocation auf dem Hardtberg
entwickelt. Heute finden hier zahlreiche VHS-Kurse statt, mehrere Reihen mit
Jazz- und Gitarrenkonzerten sowie Einzelveranstaltungen von Parteien,
Vereinen und Drittveranstaltern, insgesamt rund 500 Veranstaltungen im
Jahr. Außerdem sind hier drei Künstlervereine beheimatet.
Es fehlen jedoch eine barrierefreie Toilette sowie eine betriebswirtschaftlich
sinnvolle Möglichkeit für ein Catering. Das Catering wurde bis vor etwa fünf
Jahren durch ein gegenüber gelegenes italienisches Restaurant übernommen.
Nachdem das Restaurant dort geschlossen hatte, ist bis heute kein neuer
Pächter in das Gebäude eingezogen. Es ist z.Z. nicht absehbar, ob das Objekt
überhaupt zum Verkauf angeboten wird.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Zuschüsse der Stadt Bonn für das Kulturzentrum belaufen sich auf 22.500
€ pro Jahr, wovon 17.500 € eher für die Instandhaltung des Gebäudes durch
das Städtische Gebäudemanagement verwendet werden.
.
1. Wie wird die Petition Gaststätte „Zum Stern“ des Vereins Hardtberg
Kultur e.V. bewertet und in welchem Verfahren soll dazu unter
Einbeziehung der politischen Gremien eine Entscheidung getroffen
werden?
Die Verwaltung erkennt ausdrücklich die Absicht und die Bemühungen des
Kulturvereins Hardtberg an, unter Einbeziehung möglicher Synergien zwischen
einer funktionierenden Gastronomie und dem benachbarten Kulturzentrum
Hardtberg den Ausbau und die Erweiterungsmöglichkeiten des Kulturzentrums
Hardtberg voranzutreiben. Doch wiederholte Betreiberwechsel in der
Gastronomie in den vergangenen Jahren lassen vermuten, dass ein
wirtschaftlicher Betrieb der Gastronomie wahrscheinlich nicht realisierbar sein
wird.
Prüfungen zum Erwerb könnten erst erfolgen, wenn eine Verkaufsbereitschaft
seitens des jetzigen Eigentümers bekannt würde.
2. Gibt es konkrete Pläne, der Anregung des Vereins Hardtberg Kultur e.
V. zu folgen, um durch den Erwerb des Grundstücks der Gaststätte „Zum
Stern“ durch die Stadt Bonn die Gaststätte und sein ehemaliges, heute
der Stadt gehörendes Saalgebäude des heutige Kulturzentrum Hardtberg
wieder miteinander zu verbinden?
Nein, konkrete Pläne gibt es nicht, vgl. auch Antwort zu 1.
3. Gibt es Haushaltsmittel zur Realisierung der vorgeschlagenen
Maßnahmen oder sollen diese in den Doppelhaushalt 2023/2024 zur
Umsetzung eines Erwerbs und der weiteren von Hardtberg Kultur
angeregten Maßnahmen eingebracht werden?
Bislang sind keine Haushaltsmittel für den Erwerb des Gebäudes im
städtischen Doppelhaushalt angemeldet, vgl. Antwort zu 1.
4. Welche Folgen wären in finanzieller und organisatorischer Hinsicht aus
Sicht der Stadt Bonn mit einer solchen Zusammenführung des
Kulturzentrums und der Gastronomie zum Stern für das Kulturzentrum
und den Verein Hardtberg Kultur zu erwarten?
Die Stadt Bonn müsste zunächst diverse Prüfungen hinsichtlich eines
Erwerbsinteresses vornehmen, zusätzliche Haushaltsmittel für den Erwerb, den
Umbau und die anschließende Unterhaltung des Gebäudes aufbringen und
zusätzlich noch Personalressourcen im Bereich des Gebäudemanagements
und der Liegenschaftsverwaltung hinsichtlich einer möglichen Verpachtung der
Gastronomieeinheit zur Verfügung stellen. Inwieweit der Kulturverein Hardtberg
sich hierbei einbringen kann und will, kann städtischerseits nicht bewertet
werden.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de