221892-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag CDU-Fraktion: 10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt Bonn Antrag zur Vorlage 221892
Kerndaten
- Nummer
- 221892-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221892-01 AA Antragsteller/in: MdL Guido Déus Christoph Jansen Prof. Dr. Norbert Jacobs CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Änderungsantrag CDU-Fraktion: 10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn, 2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt Bonn Antrag zur Vorlage 221892 Beratungsfolge Kulturausschuss 23.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der von der Verwaltung vorgeschlagenen 5-prozentigen Erhöhung der Gebühren bei der Musikschule wird unter den folgenden Bedingungen zugestimmt: Die Erhöhung der Gebühren wird dazu genutzt, die Honorarkräfte der Musikschule mit 38,- Euro pro Stunde zu entlohnen. Um dies zu gewährleisten, sieht die Verwaltung in ihrem Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 zusätzliche 66.978,- Euro an Aufwendungen vor. Laut Berechnung der Verwaltung (s. DS 221028) ist mit dieser Kombination eine Entlohnung der Honorarkräfte mit 38,- Euro pro Stunde finanzierbar. Begründung Eine Erhöhung der Gebühren an der Musikschule, welche ausschließlich in den Gesamthaushalt geht (s. Seite 3, zweiter Absatz der Verwaltungsvorlage) lehnen wir ab. Die ist gerade in Zeiten, in denen viele Familien höhere Ausgaben haben, für viele Familien unsozial.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Gebührenerhöhung ist nur dann zu rechtfertigen, wenn sie in die Qualität der Musikschullehre, in diesem Fall in eine gerechte Bezahlung der Honorarkräfte, investiert wird. Eine Erhöhung auf 38,- Euro pro Stunde bedeutet eine Annäherung des Niveaus der Entlohnung der Honorarkräfte an das der Festangestellten. Dieser Stundensatz wird von zahlreichen anderen Musikschulen jetzt schon gezahlt. Details zur Finanzierung dieses Stundensatzes sind in der Verwaltungsstellungnahme DS 221028 nachzulesen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de