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221892-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag CDU-Fraktion: 10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt Bonn Antrag zur Vorlage 221892

Nummer
221892-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Kulturausschusses 23.11.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 221892 10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
221892-01 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Christoph Jansen
Prof. Dr. Norbert Jacobs
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Änderungsantrag CDU-Fraktion: 10. Satzung zur
Änderung der Gebührenordnung und des
Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn,
2. Änderung der Entgeltordnung der
Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt
Bonn
Antrag zur Vorlage 221892
Beratungsfolge
Kulturausschuss 23.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen 5-prozentigen Erhöhung der
Gebühren bei der Musikschule wird unter den folgenden Bedingungen
zugestimmt:
Die Erhöhung der Gebühren wird dazu genutzt, die Honorarkräfte der
Musikschule mit 38,- Euro pro Stunde zu entlohnen. Um dies zu gewährleisten,
sieht die Verwaltung in ihrem Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt
2023/2024 zusätzliche 66.978,- Euro an Aufwendungen vor. Laut Berechnung
der Verwaltung (s. DS 221028) ist mit dieser Kombination eine Entlohnung der
Honorarkräfte mit 38,- Euro pro Stunde finanzierbar.
Begründung
Eine Erhöhung der Gebühren an der Musikschule, welche ausschließlich in den
Gesamthaushalt geht (s. Seite 3, zweiter Absatz der Verwaltungsvorlage)
lehnen wir ab. Die ist gerade in Zeiten, in denen viele Familien höhere
Ausgaben haben, für viele Familien unsozial.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Gebührenerhöhung ist nur dann zu rechtfertigen, wenn sie in die Qualität
der Musikschullehre, in diesem Fall in eine gerechte Bezahlung der
Honorarkräfte, investiert wird. Eine Erhöhung auf 38,- Euro pro Stunde
bedeutet eine Annäherung des Niveaus der Entlohnung der Honorarkräfte an
das der Festangestellten. Dieser Stundensatz wird von zahlreichen anderen
Musikschulen jetzt schon gezahlt. Details zur Finanzierung dieses
Stundensatzes sind in der Verwaltungsstellungnahme DS 221028 nachzulesen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de