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221892 · Beschlussvorlage

10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt Bonn

Nummer
221892
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Kulturausschusses 23.11.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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  1. 221892-01 AA Änderungsantrag CDU-Fraktion: 10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt Bonn Antrag zur Vorlage 221892

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Beschlussvorlage
öffentlich
221892
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
und des Gebührentarifs der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn,
2. Änderung der Entgeltordnung der
Projektabteilung der Musikschule der Bundestadt
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
02.11.2022 Empfehlung
Kulturausschuss 23.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die 10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des
Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird in der
Fassung der Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar
2023 in Kraft.
2. Die 2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 5
beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2023 in Kraft.
Begründung
Die Finanzierung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule (LvBM) erfolgt aus
aus den Erträgen aus Gebühren- und Entgelteinnahmen sowie aus städtischen
Aufwendungen.
Nach der ersten Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2023/2024
wurde die Leitung der LvBM beauftragt, zur Sicherung des Haushaltsausgleichs
eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich 5% vorzubereiten.
Es handelt sich bei der LvBM um einen Zuschussbetrieb, eine Kostendeckung
wird nicht erreicht. Bei einer Abwägung der aktuellen Gebührenhöhe mit der
Höhe der städtischen Aufwendungen erscheint es vor dem Hintergrund der
aktuellen Haushaltslage gerechtfertigt, die Gebühren um ca. 5 %
durchschnittlich zu erhöhen.Seite 1 von 40
Seite 2
Seit der letzten Gebührenanpassung (1.8.2019) ist der Anteil der städtischen
Aufwendungen am finanziellen Gesamtbedarf gegenüber den Erträgen
kontinuierlich angestiegen: Während 2019 die städtischen Aufwendungen ohne
interne Leistungsverrechnung noch mit ca. 2,75 Mio. EUR bei ca. 48 % des
finanziellen Gesamtbedarfs lagen, hatten die städtischen Aufwendungen ohne
interne Leistungsverrechnung im Jahr 2021 mit ca. 2,84 Mio. EUR bereits einen
Anteil von über 52 %. Grund dafür sind vor allem steigende Personalkosten.
Aufgrund der mit dem Haushalt 2021/2022 beschlossenen und zusätzlich
geschaffenen 10 VZÄ für die langjährig beschäftigten Honorarkräfte der LvBM
ist bereits für das Jahr 2022 mit einem erhöhten Anteil der städtischen
Aufwendungen am finanziellen Gesamtbedarf zu rechnen. Vor dem Hintergrund
steigender Personalkosten und den allgemein steigenden Kosten wird erwartet,
dass der finanzielle Gesamtbedarf für den Betrieb der LvBM in den
kommenden Jahren weiterhin ansteigen wird. Um eine daraus folgende weitere
Erhöhung der städtischen Aufwendungen abzumildern, erscheint eine
Erhöhung der Gebühren gerechtfertigt.
Die Leitung der LvBM schätzt die durch eine Gebührenerhöhung entstehenden
Mehreinnahmen auf ca. 100.000 EUR jährlich. Diese Summe ist bereits im
Haushalt 2023/2024 eingeplant.
Mit der Anpassung des Gebührentarifs sowie der Entgeltordnung der
Projektabteilung um durchschnittlich 5% mit Wirkung zum 1.2.2023 leistet die
LvBM somit einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Der Gebührentarif mit Ausnahme der Gebühren für den Bereich JeKits (s. DS-
Nr. 220562) sowie die Entgeltordnung des Projektbereichs wurden zuletzt mit
Wirkung zum 1.8.2019 angepasst.
Mehreinnahmen
Mit der geplanten Gebührenerhöhung um durchschnittlich 5% rechnet die
Leitung der LvBM für die einzelnen Angebotsgruppen mit folgender monatlicher
Mehreinnahme:
- Elementare Musikerziehung: ca. 1.100 EUR
- Instrumental- und Vokalunterricht: ca. 6.783 EUR
- Ensemble- und Ergänzungsfächer: ca. 92 EUR
- Kurse und Projekte: ca. 183 EUR
- Überlassung von Instrumenten: ca. 368 EUR
Mehreinnahmen 1.2.2023 – 31.12.2023
Im Zeitraum 1.2.2023 bis 31.12.2023 rechnet die Leitung der LvBM mit
Mehreinnahmen von ca. 93.000 EUR.
Mehreinnahmen jährlich ab 2024
Ab dem Jahr 2024 rechnet die Leitung der LvBM mit jährlichen Mehreinnahmen
von ca. 100.000 EUR.
Die Leitung der LvBM weist allerdings darauf hin, dass die Zahlen auf
Grundlage der aktuellen Schülerzahlen berechnet sind. Erfahrungsgemäß ist
aber bei jeder Gebührenerhebung mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu
rechnen, der nur mittelfristig ausgeglichen werden kann. Zudem geht die
Leitung der LvBM vor dem Hintergrund steigender Energiekosten, Inflation undSeite 2 von 40
Seite 3
der noch anhaltenden Corona-Problematik davon aus, dass sich eine
Gebührenerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt negativ auf das An- und
Abmeldeverhalten auswirkt und weist zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass
die avisierten Mehreinnahmen ggfs. nicht erreicht werden.
Darüber hinaus weist die Leitung der LvBM darauf hin, dass diese
Gebührenerhöhung zur Konsolidierung des städtischen Haushalts eingesetzt
wird. Eine Erhöhung des Honorarsatzes ist in dieser Erhöhung nicht eingeplant.
Erläuterungen
Anhebung der Gebühren
a. Erhöhung der Gebühren für den instrumentalen und vokalen
Einzelunterricht
Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für
Kinder, Jugendliche sowie Schüler*innen und Studierende bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres im Einzelunterricht 30 Min. um 3 EUR auf monatlich 63
EUR, im Einzelunterricht 45 Min. um 5 EUR auf monatlich 90 EUR und für den
Einzelunterricht 60 Min. ebenfalls um monatlich 5 EUR auf 104 EUR.
Für Erwachsene erhöht sich die Unterrichtsgebühr im Einzelunterricht 30 Min.
um 5 EUR auf monatlich 85 EUR, im Einzelunterricht 45 Min. um 7 EUR auf
monatlich 120 EUR.
Die Gebühren für den Einzelunterricht an der LvBM würden sich damit auf
einem ähnlichen Preisniveau wie bei Musikschulen vergleichbarer Größe und
Musikschulen der Region befinden.
(Siehe Anlage 4 a) Gebühren für den instrumentalen und vokalen
Einzelunterricht im Vergleich)
b. Erhöhung der Gebühren für den instrumentalen und vokalen
Gruppenunterricht
Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für
Kinder, Jugendliche sowie Schüler*innen und Studierende bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres für die Angebote Gruppenunterricht (ab 4 Teilnehmende)
45 Min. um 2 EUR auf monatlich 42 EUR und Gruppenunterricht (ab 4
Teilnehmende) 60 Min. um 3 EUR auf monatlich 53 EUR.
Für den Kleingruppenunterricht für Kinder, Jugendliche sowie Schüler*innen
und Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ergibt sich eine
Neuerung: Künftig soll zwischen Kleingruppe (3 Teilnehmende) und
Partnerunterricht (2 Teilnehmende) differenziert werden. Mit dieser
Verbesserung möchte die Leitung der LvBM den teilnehmenden Schüler*innen
in den Schulkooperationen den Übergang in den Kernbereich erleichtern und
erhofft sich zudem einen Abbau der Wartelisten.
Als neues Unterrichtsangebot kommt daher Partnerunterricht (2 Teilnehmende)
30 Min. und 45 Min. hinzu. Die Unterrichtsgebühr soll für 30 Min. 38 EURSeite 3 von 40
Seite 4
betragen. Die Unterrichtsgebühr Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 45 Min.
soll 53 EUR betragen.
Bisher wurde gebührenmäßig zwischen dem Unterricht von Gruppen mit 2 oder
3 Teilnehmenden nicht unterschieden. Um die Gebühr in ein Verhältnis zu dem
neuen Angebot zu setzten, empfiehlt die Leitung der LvBM die
Unterrichtsgebühr Kleingruppenunterricht 45 Min. (3 Teilnehmende) gegenüber
der bisherigen Gebühr und im Vergleich zum Partnerunterricht zu reduzieren
und schlägt 46 EUR vor. Der Unterricht für kleine Gruppen mit 3
Teilnehmenden soll weiterhin nur in Einheiten von 45 Min. angeboten werden.
Für Erwachsene (ausgenommen Schüler*innen und Studierende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres) wird die bestehende Einteilung in
Kleingruppen mit 2-3 Teilnehmenden und große Gruppen ab 4 Teilnehmenden
beibehalten. Die Unterrichtsgebühr erhöht sich im Kleingruppenunterricht (2 bis
3 Teilnehmende) 45 Min. um 4 EUR auf 71 EUR. Der Großgruppenunterricht
(ab 4 Teilnehmende) 60 Min. ebenfalls um 4 EUR auf monatlich 71 EUR.
Mit der geplanten Erhöhung der Gebühren für den Gruppenunterricht liegt die
LvBM im Vergleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie im Vergleich
zu Musikschulen der Region auf einem hohen Preisniveau.
(Siehe Anlage 4 b) Gebühren für den instrumentalen und vokalen
Gruppenunterricht im Vergleich)
c. Erhöhung der Gebühren in den Fächern der Elementaren
Musikerziehung
Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für die
elementaren Unterrichtsfächer wie folgt: Die Unterrichtsgebühr der Fächer
Eltern-Kind-Gruppen, Musikalische Früherziehung und Musikalische
Grundausbildung erhöht sich um 1,50 EUR auf monatlich 24,50 EUR.
Das Unterrichtsfach Orientierungskurs wird aufgrund fehlender Nachfrage nicht
mehr angeboten. Stattdessen wird der Kurs Instrumentenkarussell als Angebot
der Elementaren Musikerziehung hinzugenommen. Die monatliche
Unterrichtsgebühr inkl. Instrumentenausleihe soll 42 EUR betragen.
Zudem soll das Angebot der Eltern-Kind-Kurse um Kurse für Eltern mit Kindern
im Alter von 1,5 bis 2,5 Jahren erweitert werden. Die monatliche
Unterrichtsgebühr soll ebenfalls 24,50 EUR betragen.
Mit der geplanten Gebührenerhöhung für die Fächer der elementaren
Musikerziehung liegt die LvBM im Verhältnis zu Musikschulen vergleichbarer
Größe sowie Musikschulen der Region auf niedrigem Niveau.
(Siehe Anlage 4 c) Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikerziehung
im Vergleich)
d. Unterrichtsgebühren in den Schulkooperationen
Die LvBM kooperiert seit Jahren im Rahmen eines eigenen
Kooperationsmodells mit den Offenen Ganztagsschulen sowie im Rahmen des
landesgeförderten Bildungsprogramm „JeKits“ mit 20 Grundschulen. HinzuSeite 4 von 40
Seite 5
kommen weitere Kooperationen mit weiterführenden Schulen. Gut ein Drittel
aller Schüler*innen der Musikschule werden von den Lehrkräften der LvBM im
Zusammenhang mit einer Schulkooperation unterrichtet, wobei sie im
Gruppenunterricht ein Instrument erlernen und im Orchester teilnehmen.
Der Unterricht im Rahmen des NRW Bildungsprogramms JeKits ist
drittmittelfinanziert. Die Gebühren sind entsprechend der Förderkriterien
festgelegt und eine Gebührenerhöhung ist daher nicht möglich.
Die Gebühren für die Teilnahme am schuleigenen Kooperationsmodell in den
Offenen Ganztagsschulen liegt bei monatlich 50 EUR. Hinzu kommt ggfs. die
Leihgebühr für ein Instrument. Die Leitung der LvBM hält die monatliche
Unterrichtsgebühr von 50 EUR bereits für hoch und empfiehlt daher keine
Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt.
e. Unterrichtsgebühren für die Ergänzungsfächer
Das pädagogische Konzept der LvBM sieht neben dem Besuch des
Instrumental- und Vokalunterrichts auch die Teilnahme an einem
Ergänzungsfach vor. Dabei handelt es sich um das gesamte Ensembleangebot,
also die Bands, Orchester, Chöre, den Kammermusikunterricht, Musik-
Bewegung-Tanz sowie die musiktheoretischen Unterrichtsfächer.
Für Schüler*innen, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach an der LvBM
besuchen, ist die Teilnahme an einem Ensemble oder musiktheoretischen
Unterrichtsfach kostenfrei. Externe Teilnehmende haben eine monatliche
Gebühr zu entrichten. Mit der geplanten Erhöhung steigt die Gebühr für externe
Teilnehmende um 1 EUR auf monatlich 19 EUR.
(Siehe Anlage 4 d) Gebühren für die Ergänzungsfächer im Vergleich)
f. Anhebung der Anmeldegebühr
Für die erstmalige Anmeldung zu einer Unterrichtsveranstaltung der LvBM wird
bislang eine Anmeldegebühr in Höhe von 14,00 EUR fällig. Mit der geplanten
Gebührenerhöhung erhöht sich die Anmeldegebühr um 1 EUR auf einmalig 15
EUR.
Nicht jede Musikschule verlangt eine Anmeldegebühr. Im Vergleich zu den
Schulen, die eine Anmeldegebühr verlangen, liegt die LvBM auf einem mittleren
Preisniveau.
(Siehe Anlage 4 e) Die Anmeldegebühr im Vergleich)
g. Bereitstellungsgebühr für die Nutzung musikschuleigener Instrumente
Die LvBM stellt Klaviere, Cembali, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe
bereit, die im Unterricht von den Schüler*innen genutzt werden. Von
Schüler*innen der Unterrichtsfächer Klavier, Cembalo, Harfe, Schlagzeug oder
Kontrabass wird daher eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr von monatlich 3
EUR verlangt.
Mit einer Erhöhung um 5% würde sich die monatliche Bereitstellungsgebühr
lediglich um 15 Cent erhöhen. Aufgrund der Geringfügigkeit wird abgerundet.Seite 5 von 40
Seite 6
Die Bereitstellungsgebühr wird bei monatlich 3 EUR belassen.
Im Vergleich zu anderen Musikschulen, die eine Bereitstellungsgebühr
erheben, liegt diese auf mittleren Preisniveau.
(Siehe Anlage 4 e) Die Bereitstellungsgebühr im Vergleich)
h. Erhöhung der Überlassungsgebühren für die Musikinstrumente
An der LvBM können Instrumente gegen eine Gebühr an die Schüler*innen
überlassen werden. Die Höhe der Überlassungsgebühr richtet sich nach der
Überlassungsdauer und ist nach Jahren gestaffelt. Dies soll den Schüler*innen
bzw. deren Eltern einen Anreiz geben, ein eigenes Instrument anzuschaffen.
Auf diese Einnahme muss eine Umsatzsteuer entrichtet werden, die bislang
aus dem Musikschulhaushalt finanziert wird. Im Jahr 2020 lag die zu
entrichtende Umsatzsteuer bei 6598 EUR.
Die Leitung der LvBM plant, künftig diese Umsatzsteuer an die
Vertragspartner*innen weiterzugeben und in den Überlassungsgebühren zu
berücksichtigen. Da dies bereits einen merkbaren Preissprung bedeutet, rät die
Leitung der LvBM von einer zusätzlichen Erhöhung um durchschnittlich 5% ab.
Somit soll die monatliche Überlassungsgebühr im ersten Jahr um 2 EUR auf 13
EUR, im zweiten Jahr um 3 EUR auf 18 EUR und ab dem dritten Jahr um 3,50
EUR auf 21,50 EUR erhöht werden.
Mit der geplanten Erhöhung der Überlassungsgebühr liegt die LvBM im
Vergleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie im Vergleich zu
Musikschulen der Region auf einem hohen Preisniveau.
(Siehe Anlage 4 g) Die Überlassungsgebühr für Musikinstrumente im Vergleich)
i. Erhöhung der Gebühr für die Einzelstundenkontingente
Erwachsene können im Rahmen der sogenannten Einzelstundenkontingente
bisher fünf Unterrichtseinheiten á 30 Min. oder á 45 Min. buchen. Die Gebühr
beträgt je Einzelstundenkontingent 5/35 der jeweiligen Jahresgebühr. Somit
besteht preislich kein Unterschied zu der regulären wöchentlichen Teilnahme
am Unterricht. Gleichzeitig besteht aber der Vorteil für die erwachsenen
Teilnehmenden, an keine Vertragsverpflichtungen gebunden zu sein.
Die Leitung der LvBM bewertet dies als für die Musikschule nachteiliges
Angebot und empfiehlt daher eine Preiserhöhung, die die besondere Flexibilität
dieses Angebots berücksichtigt und zudem den Teilnehmenden einen Anreiz
gibt, sich für den regulären Unterricht anzumelden. Künftig sollen die Gebühren
für die Einzelstundenkontingente 30 Min. von 137 EUR auf 160 EUR und 45
Min. von 195 EUR auf 240 EUR erhöht werden.
Kinder und Jugendliche können die Einzelstundenkontingente ausschließlich
als Ergänzung zum regelmäßigen wöchentlich stattfindenden
Musikschulunterricht buchen. Da dies in der Regel nur zur besonderen
Förderung der jugendlichen Schüler*innen passiert, empfiehlt die Leitung der
LvBM die Gebühr preislich auf vergleichbarem Niveau zu belassen, wie dieSeite 6 von 40
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Unterrichtsgebühren. Nach der Gebührenerhöhung würde danach die
Einzelstundenkontingente 30 Min. 108 EUR und 45 Min. 154 EUR betragen,
was in etwa 5/35 der jeweiligen Jahresgebühr entspricht.
j. Erhöhung des Entgelts für die Organisation von Kurs und
Projektangeboten
Die LvBM bietet die Möglichkeit, in den Räumen der Musikschule Kurse,
Workshops und Projekte durchzuführen. In der Regel wird dies von externen
Dozenten oder an der LvBM freiberuflich tätigen Lehrkräften genutzt. Die LvBM
stellt den organisatorischen Rahmen und vermittelt zwischen der Projekt- bzw.
Workshopleitung und den Interessenten. Für diese Organisation wird ein
Entgelt erhoben, die vom Teilnahmebeitrag abgezogen wird. Dieses Entgelt
beträgt bislang 1 EUR pro Teilnehmenden je Unterrichtseinheit. Mit der
geplanten Erhöhung erhöht sich das Entgelt für den Organisationsaufwand um
1 EUR auf 2 EUR pro Teilnehmenden je Unterrichtseinheit á 45 Min.
Das Entgelt für die Organisation entfällt bei ganz oder teilweise
drittmittelfinanzierten Projekten oder Projekten, die die LvBM selbst organisiert
und anbietet.
k. Ermäßigungen
In der Gebührenordnung sind verschiedene Ermäßigungen festgehalten, die im
Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung nicht verändert werden. Folgendes
gilt daher weiterhin:
• Teilnehmende, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz
von Ermäßigungskarten für städtische Leistungen sind, dem
sogenannten Bonn-Ausweis, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die
reguläre Unterrichtsgebühr. Auf die Gebühr für das Überlassen von
Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt.
• Für die Teilnehmenden am Unterrichtsmodell Jekits gilt: Die
Empfänger*innen bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich
Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II
(insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der
Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt
sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld
nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-
Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III)
und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag
von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine
Beitragsermäßigung von 50 %.
• Teilnehmende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die für den Empfang
von Leistunden für Bildung und Teilhabe berechtigt sind, können eine
monatliche Förderung von 15 EUR zur Teilnahme am sozialen und
kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wie etwa im Sportverein oder
und in der Musikschule beantragen. Die Förderung von 15 EUR gilt für
alle Unterrichtsangebote der LvBM und wird entsprechend mit der
Unterrichtsgebühr verrechnet.
• Für mehrere teilnehmende Mitglieder einer Familie gilt eine
Familienermäßigung: Das zweite teilnehmende Mitglied erhält eineSeite 7 von 40
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Ermäßigung von 20%, das dritte von 40 % und jedes weitere
teilnehmende Mitglied eine Ermäßigung von 60% auf die reguläre
Unterrichtsgebühr.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird mit Mehreinnahmen von ca. 100.000 EUR pro Kalenderjahr gerechnet.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.05 Musikschule 1.04.05.07 Instrumental- und Vokalunterricht,
Elementare Musikerziehung,
Ensembles, Musikinstrumente
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
2023: ca. 93.000
EUR
2024: ca. 100.000
EUR
141700405
141700405
Haushaltsbelastung
jährlich
Keine
Haushaltsbelastung,
sondern
Mehreinnahmen
(siehe oben)
Anlage/n
1 Anlage 1 - Neufassung Gebührenordnung und Gebührentarif (öffentlich)
2 Anlage 2 - Neufassung Gebührenordnung (öffentlich)
3 Anlage 3 - Neufassung Gebührentarif (öffentlich)
4 Anlage 4 - Tabellen Gebührenordnung (öffentlich)Seite 8 von 40
Seite 9
5 Anlage 5 - Neufassung Entgeltordnung Projektabteilung Musikschule
(öffentlich)
6 Anlage 6 - Neufassung Synopse Entgeltordnung (öffentlich)Seite 9 von 40
1
Anlage 1
10. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs für die Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.
April 2022 (GV. NRW. S. 490), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vom 22. Juni 1998
(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 310), zuletzt geändert durch Satzung vom 21.6.2022
(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 309) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden
Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist,
erhoben.
2. § 2 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfachunterrichts bei 30
Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 35 % und bei 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag
in Höhe von 33,33 % erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw.
Abrundungen der Jahresbeiträge, die nun monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der
Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
wenn sie sich nachweislich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung, oder freiwilligem
sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
3. § 3 wird wie folgt neu gefasst:
Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmenden, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter,
verpflichtet.
4. In § 5 Abs. 1 werden Sätze 3 und 4 wie folgt neu gefasst:
Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1, 2 und 3 des
Gebührentarifes, mit Ausnahme von Tarif 2.8 - JeKits Singen 2.-4. Jahr, ist in jedem Fall eineSeite 10 von 40
2
Mindestgebühr von 150,- EUR zu zahlen. Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr ist eine
Mindestgebühr in Höhe von 78,- EUR pro Schuljahr zu zahlen.
5. In § 5 Abs. 2 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt neu gefasst:
Teilnehmende, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten
für städtische Leistungen (Bonn-Ausweis) sind, erhalten eine Ermäßigung, die sich nach den
Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die Anmeldegebühr und die
Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt.
6. § 5 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Werden mehrere Mitglieder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1
Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende
Familienermäßigung:
Erstes teilnehmendes Mitglied der Familie = voller Gebührensatz,
zweites teilnehmendes Mitglied der Familie = 20 % Ermäßigung,
drittes teilnehmendes Mitglied der Familie = 40 % Ermäßigung,
jedes weitere teilnehmende Mitglied der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 150,00
EUR bzw. im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr 78,- EUR pro Schuljahr.
Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als
erstes teilnehmendes Mitglied, das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer
summiert) gilt als zweites teilnehmendes Mitglied, etc.
7. § 5 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:
Belegt eine Person ausschließlich Ergänzungsfachunterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, der kein
musiktheoretisches Unterrichtsfach ist, ohne ein instrumentales oder vokales Hauptfach nach
Nr. 2 Gebührentarif zu belegen, so kann die Teilnahmegebühr ermäßigt werden, wenn ein
besonderes Interesse der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn an der Mitwirkung der
teilnehmenden Person in dem betreffenden Ensemble besteht.
Bei Belegung eines Ergänzungsfachs nach Nr. 3 Gebührentarif wird die Gebühr auf die
Mindestgebühr nach § 5 (1) der Gebührenordnung ermäßigt.
Für die Gewährung dieser Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag der jeweiligen
Ensembleleitung bei der Schulleitung notwendig. Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 6
(3) geregelt.
9. § 6 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die
Gebühr für den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt
er als Hauptfach und ist nach Nr. 3.1 Gebührentarif gebührenpflichtig.
10. § 6 Abs. 2 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:
Die Teilnehmenden der Abteilung Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die
Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach.Seite 11 von 40
3
11. § 6 Abs. 3 1. Halbsatz wird wie folgt neu gefasst:
Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe
Teilnehmende keine Gebühren erhoben:
12. § 8 wird wie folgt neu gefasst:
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.4 Gebührentarif) eine
teilnehmende Person aus, so dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr erreicht wird,
wird der Unterricht in der äquivalenten Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1
Gebührentarif weitergeführt.
13. § 9 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1 kann für Erwachsene auch in einem oder
mehreren Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden.
Die Gebühr für die Einzelstundenkontingente 30 Minuten beträgt 160,- EUR und für 45
Minuten 240,- EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3).
14. § 9 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Bei Kindern und Jugendlichen können Einzelstundenkontingente ausschließlich ergänzend
zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden Musikschulunterricht in dem entsprechenden
Unterrichtsfach gebucht werden; die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der
Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs.
15. § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn können
Musikinstrumente gegen Gebühr überlassen werden.
16. § 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Überlassungsgebühr wird vom Beginn des Ausgabemonats bis zum Ende des
Rückgabemonats berechnet. Sie wird monatlich fällig.
17. In § 10 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente und des Zubehörs haften die
Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen wurde, bzw. deren Vertreter. Eine
eigenständige Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente
obliegt der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und
Bogenbezüge sind durch die Teilnehmenden, bzw. deren Vertreter zu ersetzen.
Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden.Seite 12 von 40
4
18. § 10 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
Sofern Musikinstrumente von Teilnehmenden der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
überwiegend für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn benötigt oder von Lehrkräften für Unterrichtszwecke eingesetzt werden,
werden sie leihweise ohne Erhebung einer Gebühr zur Verfügung gestellt.
Artikel II
Der Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn enthält die
folgende Fassung:
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
Unterrichts-
einheit
Min./Woche
Jahres-
gebühr
EUR
monatlich
EUR
1. Grundfächer
1.1.1 Musikalische Früherziehung 60' 288,00 24,50
(8-10 Kinder pro Kurs)
1.1.2 Musikalische Früherziehung 75' 288,00 24,50
(11-13 Kinder pro Kurs)
1.2.1 Musikalische Grundausbildung 60' 288,00 24,50
(8-10 Kinder pro Kurs)
1.2.2 Musikalische Grundausbildung 75' 288,00 24,50
(11-13 Kinder pro Kurs)
1.3.1 Eltern-Kind-Kurse (1,5-2,5 Jahre) 45' 288,00 24,50
(6-7 Kinder pro Kurs)
1.3.2 Eltern-Kind-Kurse (2,5-4 Jahre) 45' 288,00 24,50
(6-7 Kinder pro Kurs)
1.3.3 Eltern-Kind-Kurse (2,5 – 4 Jahre) 60' 288,00 24,50
(8-10 Kinder pro Kurs)
1.4.1 Instrumentenkarussell 45' 504,00 42,00
(4-5 Kinder pro Kurs)
1.4.2 Instrumentenkarussell 60' 504,00 42,00
(6-8 Kinder pro Kurs)
2. Instrumental- und Vokalunterricht (Hauptfach)
2.1.1 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 45' 504,00 42,00
2.1.2 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 60' 636,00 53,00
2.1.3 Große Gruppe (ab 7 Teilnehmenden) 60' 564,00 47,00
2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* 60' 852,00 71,00
2.2.1 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 30' 456,00 38,00
2.2.2 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 45' 636,00 53,00
2.2.3 Kleine Gruppe (3 Teilnehmende) 45' 600,00 46,00Seite 13 von 40
5
2.2.4 Kleine Gruppe Erwachsene* 45' 852,00 71,00
(2-3 Teilnehmende)
2.3.1 Einzelunterricht 30' 756,00 63,00
2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30' 1.020,00 85,00
2.4.1 Einzelunterricht 45' 1.080,00 90,00
2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45' 1.440,00 120,00
2.5.1 Einzelunterricht 60' 1.248,00 104,00
*) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
Unterrichts-
einheit
Min./Einheit
Gebühr
Einzelstundenkontingent
in EUR
2.5.2 Einzelstundenkontingent Erwachsene 30‘ 160,00
2.5.3 Einzelstundenkontingent Erwachsene 45‘ 240,00
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
Unterrichts-
einheit
Min./Woche
Jahres-
gebühr
EUR
monatlich
EUR
2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen
Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die
Vorhandenen Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif unter Berücksichtigung von Gruppenstärke und
Veranstaltungsdauer.
Tarif
-Nr. Bemessungsgrundlage
Unterrichts-
einheit
Min./Woche
Jahresgebühr
EUR
monatlich
EUR
2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen
Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30 Min./Woche), 3 TN (45
Min./Woche) oder alternativ 4 TN (60 Min./Woche)
sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht
ab 9 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 12 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 18 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
ab 24 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
-bei je 30 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 60 Termine),
Jahresgebühr 500,- EUR pro TN, zahlbar in 10 Monatsraten von je 50,- EUR
-bei je 33 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 66 Termine),
Jahresgebühr 550,- EUR pro TN, zahlbar in 11 Monatsraten von je 50,- EUR
-bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine),
Jahresgebühr 600,- EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 50,- EURSeite 14 von 40
6
2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit
Grundschulen nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie
Bereitstellung eines Leihinstrumentes im zweiten - vierten JeKits-Jahr mit ein.
1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos
2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00
2. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00
2. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50
3./4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00
3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00
3./4. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50
*²) Die Empfänger*innen bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB
II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III)
und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine
Beitragsermäßigung von 50%.
3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach
3.1 Ergänzungsfächer 228,00 19,00
4. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden gewährt:
a) aus sozialen Gründen (§ 5 (2) Gebührenordnung)
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (§ 5 (3) Gebührenordnung)
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer
(§ 5 (4) Gebührenordnung)
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen
Interesses der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (§ 5 (5) Gebührenordnung)
Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 (2) Gebührenordnung.
5. Überlassung von Musikinstrumenten
5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und
Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom
tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,00 EUR
zu entrichten.
5.2 Die Überlassungsgebühr beträgt für Musikinstrumente:
5.2.1 im 1. Jahr 156,00 13,00
5.2.2 im 2. Jahr 228,00 18,00
5.2.3 ab dem 3. Jahr 276,00 21,50
6. Anmeldegebühr
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00 EUR zu bezahlen. Die
Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig.
Artikel IIISeite 15 von 40
7
Diese Satzung tritt am 01. Februar 2023 in Kraft.Seite 16 von 40
Anlage 2
Synoptische Gegenüberstellung Gebührenordnung alt (Stand 01.08.2022) und neu (Stand 01.02.2023)
Anmerkung: Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.08.2022 sind fett gedruckt
Gebührenordnung und Gebührentarif für die
Musikschule der Bundesstadt Bonn
(01.08.2022)
Gebührenordnung und Gebührentarif für die
Musikschule der Bundesstadt Bonn
(01.02.2023)
Bemerkungen
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den
Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn und für die Vermietung von
Musikinstrumenten werden Gebühren nach dem
anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser
Gebührenordnung ist, erhoben. Die Anmeldegebühr wird
mit der ersten Einteilung zu einem Unterrichtsangebot der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn fällig. Bei JeKits
(Landesprojekt) sowie bei kostenfreien Angeboten fällt
keine Anmeldegebühr an.
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den
Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn und für die
Überlassung von Musikinstrumenten werden
Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif, der
Bestandteil dieser Gebührenordnung ist, erhoben.
Die Anmeldegebühr wird mit der ersten Einteilung zu
einem Unterrichtsangebot der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn fällig. Bei JeKits
(Landesprojekt) sowie bei kostenfreien Angeboten
fällt keine Anmeldegebühr an.
sprachlich korrekte Formulierung
§ 2
Maßstab der Gebühr
(1) Maßstab der Gebühr ist das Fach, die Unterrichtsform,
die Unterrichtseinheit oder das Lebensalter entsprechend
der Gebührenordnung und dem Gebührentarif für die
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
§ 2
Maßstab der Gebühr
unverändert
(2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen
und vokalen Hauptfach-unterrichts bei 30 Minuten und 45
(2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen
und vokalen Hauptfachunterrichts bei 30 Minuten ein gendergerechte SpracheSeite 17 von 40
Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33 %
erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den
Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die nun
monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der
Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmerinnen
und Teilnehmer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
wenn sie sich in Schulausbildung, Studium,
Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden
oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes
sind.
Zuschlag in Höhe von 35 % und bei 45 Minuten
Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33,33 % erhoben.
Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw.
Abrundungen der Jahresbeiträge, die monatlich fällig
werden.
Erwachsene im Sinne der Gebührenordnung und des
Gebührentarifs sind Teilnehmende ab dem vollendeten
18. Lebensjahr. Davon ausgenommen sind
Teilnehmende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
wenn sie sich nachweislich in Schulausbildung, Studium,
Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr
befinden oder Freiwillige i. S. d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
+ Konkretisierung
+ Anpassung
§ 3
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen
Vertreterinnen und Vertreter, verpflichtet.
§ 3
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmenden,
bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter,
verpflichtet.
genderechte Sprache
§ 4
Fälligkeit
(1) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren für ein
Schuljahr. Sie sind in zwölf Raten, die monatlich zu jedem
5. fällig werden, zu bezahlen.
§ 4
Fälligkeit
unverändert
(2)Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden
Schuljahr, wird die Unterrichtsgebühr für das betreffende
Schuljahr anteilig für die eingeteilten Monate berechnet.
unverändert
(3) Eine Änderung der Gebührenordnung bzw. des
Gebührentarifs ist zu jedem Schulhalbjahr möglich.
unverändert
§ 5
Ermäßigung
§ 5
ErmäßigungSeite 18 von 40
(1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf.
nebeneinander wird auf Antrag gewährt. Die
Ermäßigung wird ab dem auf die Antragstellung
folgenden Monat gültig.
Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach
den Nrn. 1,2 und 3 des Gebührentarifes ist in jedem Fall
eine Mindestgebühr von 120 Euro pro Schuljahr zu
zahlen. Ausgenommen ist der Tarif 2.8 - JeKits Singen 2. -
4. Jahr.
Ermäßigungen werden gewährt,
a) aus sozialen Gründen (Abs. 2),
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie
(Abs. 3),
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen
Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4),
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach
aufgrund eines besonderen Interesses der Musikschule
(Abs. 5)
(1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. nebeneinander-
wird auf Antrag gewährt. Die Ermäßigung wird ab dem
auf die Antragstellung folgenden Monat gültig.
Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach
den Nummern 1, 2 und 3 des Gebührentarifes, mit
Ausnahme von Tarif 2.8 - JeKits Singen 2.-4. Jahr, ist in
jedem Fall eine Mindestgebühr von 150,- EUR zu zahlen.
Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr ist eine
Mindestgebühr in Höhe von 78,- EUR pro Schuljahr zu
zahlen.
Ermäßigungen werden gewährt,
a) aus sozialen Gründen (Abs. 2),
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie
(Abs. 3),
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen
Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4),
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als
Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der
Musikschule (Abs. 5)
Anpassung
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die selbst oder deren
Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten
für städtische Leistungen sind, erhalten eine Ermäßigung,
die sich nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-
(2) Teilnehmende, die selbst oder deren
Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten
für städtische Leistungen (Bonn-Ausweis) sind, erhalten
eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die
Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die
gendergerechte Sprache +
Konkretisierung + sprachlich
korrekte FormulierungSeite 19 von 40
Ausweises richtet. Auf die Gebühr für das Mieten von
Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt.
Bei der erstmaligen Anmeldung für den Unterricht muss
der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn ein gültiger
Bonn-Ausweis für die angemeldete Person vor Beginn des
Unterrichts vorliegen, damit eine Ermäßigung gewährt
werden kann.
Die Ermäßigung wird für die Dauer der Gültigkeit des
Bonn-Ausweises gewährt. Folge-Bonn-Ausweise (bei
schon bestehendem Unterricht in der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn) werden ab dem Zeitpunkt
der Vorlage in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn entsprechend ihrer Gültigkeit maximal für die
vorangegangen sechs Monate rückwirkend akzeptiert. Sie
müssen der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
unaufgefordert vorgelegt werden.
Anmeldegebühr und die Gebühr für die Überlassung
von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung
gewährt.
unverändert
unverändert
(3) Werden mehrere Mitglieder einer Familie in
gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif
sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet,
gilt folgende Familienermäßigung:
Erste Teilnehmerin bzw. erster Teilnehmer der
Familie = voller Gebührensatz,
zweite Teilnehmerin bzw. zweiter Teilnehmer der
Familie = 20 % Ermäßigung,
dritte Teilnehmerin bzw. dritter Teilnehmer der
Familie = 40 % Ermäßigung,
jede weitere Teilnehmerin bzw. jeder weitere Teilnehmer
der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 120,00
Euro pro Schuljahr
(3) Werden mehrere Mitglieder einer Familie in
gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif
sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet,
gilt folgende Familienermäßigung:
Erstes teilnehmendes Mitglied der Familie = voller
Gebührensatz,
zweites teilnehmendes Mitglied der Familie = 20 %
Ermäßigung,
drittes teilnehmendes Mitglied der Familie = 40 %
Ermäßigung,
jedes weitere teilnehmende Mitglied der Familie = 60 %
Ermäßigung, mindestens aber 150,00 EUR bzw. im Tarif
2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr 78,- EUR pro Schuljahr.
gendergerechte Sprache +
Konkretisierung + AnpassungSeite 20 von 40
Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein oder
mehrere Fächer) gilt als erste Teilnehmerin bzw. erster
Teilnehmer. Das mit den zweithöchsten Gebühren (ein
oder mehrere Fächer) gilt als zweite Teilnehmerin bzw.
zweiter Teilnehmer, etc.
Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein
oder mehrere Fächer summiert) gilt als erstes
teilnehmendes Mitglied, das mit den zweithöchsten
Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als
zweites teilnehmendes Mitglied, etc.
(4) Im Falle einer durch Fachbereichsleitung,
Fachlehrkraft und Schulleitung festgestellten
besonderen Begabung, kann die Schulleitung bei
Belegung mehrerer Fächer auf Antrag eine Ermäßigung
im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel
festlegen.
unverändert
(5) Belegt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer
ausschließlich Ergänzungsfach-unterricht nach Nr. 3
Gebührentarif, ohne ein instrumentales oder vokales
Hauptfach nach Nr. 2 Gebührentarif zu belegen, so
kann die Teilnahmegebühr ermäßigt werden, wenn ein
besonderes Interesse der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn an der Mitwirkung der Teilnehmerin
oder des Teilnehmers in dem betreffenden Ensemble
besteht. Bei Belegung eines Ergänzungsfachs nach Nr.
3 Gebührentarif wird die Gebühr auf die
Mindestgebühr nach § 5 (1) der Gebührenordnung
ermäßigt. Für die Gewährung dieser Ermäßigung ist ein
schriftlicher Antrag der jeweiligen Ensembleleiterin
oder des Ensembleleiters bei der Schulleitung
notwendig. Ausnahmen von dieser Regelung sind in §
6 (3) geregelt.
(5) Belegt eine Person ausschließlich
Ergänzungsfachunterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, der
kein musiktheoretisches Unterrichtsfach ist, ohne ein
instrumentales oder vokales Hauptfach nach Nr. 2
Gebührentarif zu belegen, so kann die Teilnahmegebühr
ermäßigt werden, wenn ein besonderes Interesse der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn an der
Mitwirkung der teilnehmenden Person in dem
betreffenden Ensemble besteht. Bei Belegung eines
Ergänzungsfachs nach Nr. 3 Gebührentarif wird die
Gebühr auf die Mindestgebühr nach § 5 (1) der
Gebührenordnung ermäßigt. Für die Gewährung dieser
Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag der jeweiligen
Ensembleleitung bei der Schulleitung notwendig.
Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 6 (3) geregelt.
gendergerechte Sprache +
Konkretisierung
§ 6
Ergänzungsunterricht / Studienvorbereitende
Ausbildung
§ 6
Ergänzungsunterricht / Studienvorbereitende
AusbildungSeite 21 von 40
(1) Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1
bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die Gebühr für
den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich
Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt er als Hauptfach
und ist nach Nr. 3 Gebührentarif gebührenpflichtig.
(1) Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1
bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die Gebühr für
den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich Er-
gänzungsunterricht erteilt, so gilt er als Hauptfach
und ist nach Nr. 3.1 Gebührentarif gebührenpflichtig.
Anpassung
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abteilung
Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die
Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes
künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im
zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer
Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 %
gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der
SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist
für das in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu
bezahlen.
(2) Die Teilnehmenden der Abteilung
Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die
Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes
künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im zweiten
Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur
SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 % gewährt. Wird ein
Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes
Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegte
zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen.
gendergerechte Sprache
(3) Für die Teilnahme an folgenden
Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe
Schülerinnen und Schüler keine Gebühren erhoben:
Musikschulorchester, Bonner Jugendsinfonie
Orchester, Jugendblasorchester, Big Band Bad Godesberg,
B4 Bigband, Mixed Bag Boogie Band Hardtberg, Kinder-
und Erwachsenen-
Chor sowie die im Ensemble- und Ergänzungs-
fächerverzeichnis entsprechend ausgewiesenen Folk- und
Percussionsensembles.
Über die kostenfreie Teilnahme an weiteren
Ensembles entscheidet die Musikschulleitung
(3) Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichts-
veranstaltungen werden für externe Teilnehmende
keine Gebühren erhoben:
Musikschulorchester, Bonner Jugendsinfonie
Orchester, Jugendblasorchester, Big Band Bad
Godesberg, B4 Bigband, Mixed Bag Boogie Band
Hardtberg, Kinder- und Erwachsenen-
Chor sowie die im Ensemble- und Ergänzungs-
fächerverzeichnis entsprechend ausgewiesenen Folk-
und Percussionsensembles.
unverändert
gendergerechte SpracheSeite 22 von 40
in Abstimmung mit der jeweiligen Ensembleleitung.
§ 7
Erstattungen / Unterrichtsausfall / Anteilige
Gebühren
(1) Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn.
1.1.1 bis 2.5.1 und 2.7 Gebührentarif weniger als 35
Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet werden,
so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter
dem Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt,
1/35 der Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt
ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag.
Dieser ist bis Ablauf des 28.02. des Folgejahres bei der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6
Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 30, 33
oder 36 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des
Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier eben
falls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin
des Gruppenunterrichts 1/30, 1/33 oder 1/36 der Gebühr
pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf
fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf
des 30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten -
vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des
Gruppenunterrichts (nicht jedoch des
Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier
ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem
§ 7
Erstattungen / Unterrichtsausfall / Anteilige
Gebühren
unverändert
unverändert
unverändertSeite 23 von 40
Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro
Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf
fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf
30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
(2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden
Schuljahr, wird die Gebühr auf fristgemäßen
schriftlichen Antrag anteilig dann erstattet, wenn das
anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden für
das Schuljahr nicht erreicht wird. Das anteilige
Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden wird
proportional unter Berücksichtigung der Anzahl der
eingeteilten Unterrichtsmonate berechnet.
unverändert
(3) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder
zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist eine
Gebührenerstattung ausgeschlossen.
unverändert
§ 8
Regelungen zum Gruppenunterricht
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis
2.2.2 Gebührentarif) eine Teilnehmerin oder ein
Teilnehmer aus, so dass die vorgesehene Teilnehmerzahl
nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in der
äquivalenten Unterrichtsform nach Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1
Gebührentarif weitergeführt.
§ 8
Regelungen zum Gruppenunterricht
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn.
2.1.1 bis 2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende
Person aus, sodass die vorgesehene Teilnahmezahl
nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in der
äquivalenten Unterrichtsform nach den Nummern
2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt.
gendergerechte Sprache +
Anpassung
§ 9
Einzelstundenkontingente
(1) Der Unterricht nach den Nrn. 2.3.1 – 2.5.1
Gebührentarif kann für Erwachsene auch in einem oder
mehreren Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten
§ 9
Einzelstundenkontingente
(1) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1 kann
für Erwachsene auch in einem oder mehreren
Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht
werden. Die Gebühr für die Einzelstundenkontingente
Anpassung und Konkretisierung,
Trennung Erwachsene und Kinder
und Jugendliche wegen der
ÜbersichtlichkeitSeite 24 von 40
gebucht werden. Die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit
1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs.
30 Minuten beträgt 160,- EUR und für 45 Minuten 240,-
EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3).
(Abs. 1 und Abs. 2)
(2) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1 kann
für Erwachsene auch in einem oder mehreren
Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht
werden. Die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35
der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. Bei Kindern und
Jugendlichen können Einzelstundenkontingente
ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich
stattfindenden Musikschulunterricht gebucht werden.
(2) Bei Kindern und Jugendlichen können
Einzelstundenkontingente ausschließlich ergänzend
zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden
Musikschulunterricht in dem entsprechenden
Unterrichtsfach gebucht werden; die Gebühr beträgt je
Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen
Tarifs.
Konkretisierung, Trennung
Erwachsene und Kinder und
Jugendliche wegen der
Übersichtlichkeit
(Abs. 1 und Abs. 2)
(3) Die Vergabe der Kontingente wird auf Antrag im
Rahmen der hierfür bereitstehenden freien
Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen.
unverändert
§ 10
Vermietung / Leihe von Musikinstrumenten
(1) Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn können Musikinstrumente
gemietet werden.
§ 10
Überlassung und Bereitstellung von
Musikinstrumenten
(1) Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn können
Musikinstrumente gegen Gebühr überlassen werden.
sprachlich richtige Formulierung
(2) Die Mietgebühr wird vom Beginn des Ausgabemonats
bis zum Ende des Rückgabemonats berechnet. Sie wird
monatlich fällig.
(2) Die Überlassungsgebühr wird vom Beginn des
Ausgabemonats bis zum Ende des Rückgabe-
monats berechnet. Sie wird monatlich fällig.
sprachlich richtige Formulierung
(3) Für Verlust oder Beschädigungen der
Musikinstrumente haften die Mieterinnen bzw. Mieter.
Eine Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule Bonn veranlasst werden. Die
regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt
der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind ggf.
(3) Für Verlust oder Beschädigungen der
Musikinstrumente und des Zubehörs haften die
Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen
wurde, bzw. deren Vertreter. Eine eigenständige
Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule Bonn veranlasst
werden. Die regelmäßige Unterhaltung der
gendergerechte Sprache +
KonkretisierungSeite 25 von 40
durch die Mieterinnen und Mieter zu ersetzen.
Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden.
Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie
Saiten und Bogenbezüge sind durch die
Teilnehmenden, bzw. deren Vertreter zu ersetzen.
Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben
werden.
(4) Sofern Musikinstrumente von Teilnehmerinnen oder
Teilnehmern der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn überwiegend für die Mitwirkung in Orchestern oder
Ensembles der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
benötigt oder von Lehrkräften für Unterrichtszwecke
eingesetzt werden, werden sie leihweise ohne Erhebung
einer Gebühr zur Verfügung gestellt.
(4) Sofern Musikinstrumente von Teilnehmenden
der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
überwiegend für die Mitwirkung in Orchestern oder
Ensembles der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn benötigt oder von Lehrkräften für
Unterrichtszwecke eingesetzt werden, werden sie
leihweise ohne Erhebung einer Gebühr zur
Verfügung gestellt.
gendergerechte Sprache
(5)Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali,
Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für
jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig
vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche
Bereitstellungsgebühr von 3 Euro zu entrichten (Nr. 5.1
Gebührentarif)
unverändert
§ 11
Inkrafttreten
(1) Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 1998 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die
Musikschule der Stadt Bonn vom 30. März 1982 außer
Kraft.
Diese Gebührenordnung tritt am 01. Februar 2023 in
Kraft.Seite 26 von 40
1
Anlage 3
Synoptische Gegenüberstellung Gebührentarif alt (Stand 01.08.2022) und neu (Stand 01.02.2023)
Anmerkung: Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.08.2022 sind fett gedruckt
Gebührentarife
ab 08/2019 & JeKits 08/2022
Gebührentarife
ab 02/2023
Bemerkungen
Tarif-Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts-
einheit
Min. / Woche
Jahresgebühr
EUR
Monatlich
EUR
Jahresgebühr
EUR
Monatlich
EUR
1. Grundfächer
1.1.1 Musikalische Früherziehung
(8-10 Kinder pro Kurs)
60‘ 276,00 23,00 288,00 24,50 Anpassung
1.1.2 Musikalische Früherziehung
(11-13 Kinder pro Kurs)
75‘ 276,00 23,00 288,00 24,50 Anpassung
1.2.1 Musikalische Grundaus-
bildung (8-10 Kinder pro
Kurs)
60‘ 276,00 23,00 288,00 24,50 Anpassung
1.2.2 Musikalische Grundaus-
bildung (11-13 Kinder pro
Kurs)
75‘ 276,00 23,00 288,00 24,50 Anpassung
1.3.1 Eltern-Kind-Kurse 1,5-2,5
Jahre (6-7 Kinder pro Kurs)
45´ 288,00 24,50 NEU
1.3.2 Eltern-Kind-Kurse 2,5-4
Jahre (6-7 Kinder pro Kurs)
45‘ 276,00 23,00 288,00 24,50 Anpassung
1.3.3 Eltern-Kind-Kurse 2,5-4
Jahre (8-10 Kinder pro Kurs)
60‘ 276,00 23,00 288,00 24,50 Anpassung
1.4.1 Instrumentenkarussell
(4-5 Kinder pro Kurs)
45‘ 504,00 42,00 NEUSeite 27 von 40
2
1.4.2 Instrumentenkarussell
(6-8 Kinder pro Kurs)
60‘ 504,00 42,00 NEU
2. Instrumental- und Vokalunterricht (Hauptfach)
2.1.1 Große Gruppe (4-6
Teilnehmende)
45‘ 480,00 40,00 504,00 42,00 Anpassung +
gendergerechte Sprache
2.1.2 Große Gruppe (4-6
Teilnehmende)
60‘ 600,00 50,00 636,00 53,00 Anpassung +
gendergerechte Sprache
2.1.3 Große Gruppe (ab 7
Teilnehmende)
60‘ 540,00 45,00 564,00 47,00 Anpassung +
gendergerechte Sprache
2.1.4 Große Gruppe Erwachsene*
(ab 4 Teilnehmende)
60‘ 804,00 67,00 852,00 71,00 Anpassung
2.2.1 Partnerunterricht (2
Teilnehmende)
30‘ 456,00 38,00 NEU + gendergerechte
Sprache
2.2.2 Partnerunterricht (2
Teilnehmende)
45‘ 600,00 50,00 636,00 53,00 NEU + gendergerechte
Sprache
2.2.3 Kleine Gruppe (3
Teilnehmende)
45‘ 600,00 50,00 600,00 46,00 NEU + gendergerechte
Sprache
2.2.4 Kleine Gruppe Erwachsene*
(2-3 Teilnehmende)
45‘ 804,00 67,00 852,00 71,00 Anpassung
2.3.1 Einzelunterricht 30‘ 720,00 60,00 756,00 63,00 Anpassung
2.3.2 Einzelunterricht
Erwachsene*
30‘ 960,00 80,00 1.020,00 85,00 Anpassung
2.4.1 Einzelunterricht 45‘ 1.020,00 85,00 1.080,00 90,00 Anpassung
2.4.2 Einzelunterricht
Erwachsene*
45‘ 1.365,00 113,00 1.440,00 120,00 Anpassung
2.5.1 Einzelunterricht 60‘ 1.188,00 99,00 1.248,00 104,00 Anpassung
*) Erwachsene sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab
dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind
Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung,
*) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium,
genderrechte SpracheSeite 28 von 40
3
Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr
befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligen-
dienstgesetzes sind.
Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder
Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
Tarif-Nr. und Bemessungsgrundlage Unterrichts-
einheit Min./
Einheit
Gebühr Einzelstunden-
kontingent in EUR
2.5.2 Einzelstundenkontingent Erwachsene 30‘ 160,00 NEU + Anpassung
2.5.3 Einzelstundenkontingent Erwachsene 45‘ 240,00 NEU + Anpassung
Tarif-Nr. - Bemessungsgrundlage Jahresgebühr
EUR
Monatlich
EUR
Ab 01.02.2023
2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen
Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30
Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4 TN
(60 Min./Woche)
sowie zusätzlich
wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht
ab 9 Teilnehmer, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 12 Teilnehmer, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 18 Teilnehmer, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
ab 24 Teilnehmer, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
-bei je 30 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche:
insgesamt 60 Termine), Jahresgebühr 500,- € pro TN, zahlbar
in 10 Monatsraten von je 50,- €
-bei je 33 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche:
insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 550,- € pro TN, zahlbar
in 11 Monatsraten von je 50,- €
-bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche:
insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 600,- € pro TN, zahlbar
in 12 Monatsraten von je 50,- €
500,00
-
600,00
Je nach Anzahl
der Termine
50,00
2.6 Kooperationen mit Offenen
Ganztagsschulen
Flexibler wöchentlicher
Gruppenunterricht ab 2 TN. (30
Min./Woche), 3 TN (45
Min./Woche) oder alternativ 4
TN (60 Min./Woche)
sowie zusätzlich
wöchentlicher Orchester-
/Ensembleunterricht
ab 9 Teilnehmenden, 45
Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 12 Teilnehmenden, 60
Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 18 Teilnehmenden, 45
Min./Woche, zwei Lehrkräfte
ab 24 Teilnehmenden, 60
Min./Woche, zwei Lehrkräfte
-bei je 30 Terminen im Schuljahr
(2 Termine pro Woche:
insgesamt 60 Termine),
Jahresgebühr 500,- EUR pro TN,
gendergerechte SpracheSeite 29 von 40
4
zahlbar in 10 Monatsraten von je
50,- EUR.
-bei je 33 Terminen im Schuljahr
(2 Termine pro Woche:
insgesamt 66 Termine),
Jahresgebühr 550,- EUR pro TN,
zahlbar in 11 Monatsraten von je
50,- EUR
-bei je 36 Terminen im Schuljahr
(2 Termine pro Woche:
insgesamt 72 Termine),
Jahresgebühr 600,- EUR pro TN,
zahlbar in 12 Monatsraten von je
50,- EUR
Anpassung + Termine
2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen
Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die Vorhandenen Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif
unter Berücksichtigung von Gruppenstärke und Veranstaltungsdauer
unverändert
2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen
Nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstruments im zweiten JeKits-Jahr
mit ein.
unverändert
1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos unverändert
2. Jahr JeKits
(Instrumente)*²
312,00 26,00 unverändert
2. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00 unverändert
2. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50 unverändert
3./4. Jahr JeKits
Instrumente)*²
420,00 35,00 unverändert
3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00 unverändert
3./4. Jahr JeKits (Singen)*2 78,00 6,50 unverändertSeite 30 von 40
5
*²) Die Empfänger*innen bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts
nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum
Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge
nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach
den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit.
Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %.
unverändert
3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach
3.1 Ergänzungsfächer 216,00 18,00 228,00 19,00 Anpassung
4. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden gewährt:
a) aus sozialen Gründen (§ 5 Abs. 2 Gebührenordnung)
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (§ 5 Abs. 3
Gebührenordnung)
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer
Fächer (§ 5 Abs. 4 Gebührenordnung)
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines
besonderen Interesses der Musikschule (§ 5 Abs. 5 Gebührenordnung) Gründe
und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 Abs. 2 der
Gebührenordnung
unverändert
unverändertSeite 31 von 40
6
5. Überlassung von Musikinstrumenten
5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere,
Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und
Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden
Unterrichtsmonat im Fachbereich Klavier
unabhängig vom tatsächlichen Nutzungs-
umfang eine monatliche Bereitstellungs-
gebühr von 3 EUR zu entrichten.
unverändert
5.2 Die Mietgebühr beträgt für Musikinstrumente Die Überlassungsgebühr beträgt für Mietinstrumente Anpassung Formulierung
5.2.1 Im 1. Jahr 132,00 11,00 156,00 13,00 Anpassung wegen
Umsatzsteuer5.2.2 Im 2. Jahr 180,00 15,00 228,00 18,00
5.2.3 Ab dem 3. Jahr 216,00 18,00 276,00 21,50
6. Anmeldegebühr
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der
Musikschule ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 14,00
EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen
Einteilung zum Unterricht fällig.
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der
Musikschule ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00 EUR zu
bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum
Unterricht fällig.
AnpassungSeite 32 von 40
Anlage 4
Darstellung der Gebühren im Vergleich zu Musikschulen vergleichbarer Größer und zu
Musikschulen der Region.
a) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht im Vergleich
b) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Gruppenunterricht im Vergleich
0,00 €
20,00 €
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
120,00 €
140,00 €
Gebühren Einzelunterricht
(Kinder, Jugendliche, Schüler*innen und Studierende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres)
Einzel 30 Min. Einzel 45 Min. Einzel 60 Min.
0
10
20
30
40
50
60
Gebühren Gruppenunterricht
(Kinder, Jugendliche, Schüler*innen und Studierende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres)
Partner-30 Partner-45 KK-45 (3 Schüler) GG-45 (ab 4 Schüler) GG-60 (ab 4 Schüler)Seite 33 von 40
c) Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikerziehung im Vergleich
Aufgrund unterschiedlicher Angebote und Formate sind angegebenen Unterrichtsangebote auf
Unterrichtseinheiten á 60 Minuten umgerechnet.
d) Gebühren für die Ergänzungsfächer im Vergleich
0
10
20
30
40
50
Gebühren Elementare Musikerziehung
Eltern-Kind-Kurs 60 Min. Musikalische Früherziehung 60 Min.
Musikalische Grundausbildung 60 Min.
0,00 €
5,00 €
10,00 €
15,00 €
20,00 €
Gebühren Ergänzungsfächer
Ensemble- und Ergänzungsfächer (Interne Teilnahme)
Ensemble- und Ergänzungsfächer (ExterneTeilnahme)Seite 34 von 40
e) Die Anmeldegebühr im Vergleich
f) Die Bereitstellungsgebühr im Vergleich
Aufgrund unterschiedlicher Gebührensysteme wurde bei einzelnen Musikschulen der Querschnitt
genommen.
0,00 €
5,00 €
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
30,00 €
Bonn 2019 Münster
(2021)
Leverkusen
(2020)
Bonn (2023) Köln (2017) Duisburg
(2018)
Anmeldegebühr
0,00 €
1,00 €
2,00 €
3,00 €
4,00 €
5,00 €
6,00 €
7,00 €
BereitstellungsgebührSeite 35 von 40
g) Die Überlassungsgebühr für Musikinstrumente im Vergleich
Aufgrund unterschiedlicher Gebührensysteme wurde bei einzelnen Musikschulen der Querschnitt
genommen.
0
5
10
15
20
25
Überlassungsgebühren
Mietinstrument 1. Jahr Mietinstrument 2. Jahr Mietinstrument ab dem 3. JahrSeite 36 von 40
Anlage 5
2. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule
der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 41 Abs. 1 Buchstabe i)
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) folgende Änderung der
Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundesstadt Bonn beschlossen:
§ 2 wird wie folgt neu gefasst:
§ 2 Schuldner*innen
Zur Zahlung des Entgeltes für Unterrichtsveranstaltungen sind die Teilnehmenden
verpflichtet, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter.
In § 4 Abs. 1 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
Dies ist unter anderem der Fall, wenn die durch die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
in der Ankündigung festgelegte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird.
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Bei Kursen, Workshops und Arbeitsgemeinschaften, in denen die jeweils vorgesehene
Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird, kann die Musikschulleitung von einer Absetzung
absehen, wenn sich die Teilnehmenden bereit erklären, die für diese Veranstaltung
entstehenden Honorar-, Sach- und Organisationskosten zu tragen.
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Für Unterrichtsveranstaltungen des Projektbereichs werden die entstehenden Honorar- und
zusätzlichen Sachkosten abzüglich eventueller Zuschüsse Dritter anteilig auf die
Teilnehmenden als Entgelt umgelegt.
In § 5 Abs. 2 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:
Je teilnehmender Person und Unterrichtsstunde wird ein zusätzliches Entgelt für die
Organisation in Höhe von 2,00 EUR erhoben.
In § 6 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:
Die Schüler*innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben das Recht, binnen vierzehn Tagen
ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.Seite 37 von 40
Anlage 6
Synoptische Gegenüberstellung Entgeltordnung der Projektabteilung alt (Stand 01.08.2019) und
neu (Stand 01.02.2023)
Anmerkung: Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.08.2019 sind fett gedruckt
Entgeltordnung für die
Projektabteilung der Musikschule
der Bundesstadt Bonn
Entgeltordnung für die
Projektabteilung der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn Änderung
§ 1 Entgeltpflicht
Für die Inanspruchnahme von
Leistungen der Projektabteilung
der Ludwig-van-Beethoven-
Musik-schule Bonn wird ein
privatrechtliches Entgelt nach
dieser Entgeltordnung erhoben.
unverändert unverändert
§ 2 Schuldnerinnen und
Schuldner
Zur Zahlung des Entgeltes für
Unterrichtsveranstaltungen sind
die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer verpflichtet, bei
Minderjährigen deren gesetzliche
Vertreterinnen und Vertreter.
§ 2 Schuldner*innen
Zur Zahlung des Entgeltes für
Unterrichtsveranstaltungen sind
die Teilnehmenden verpflichtet,
bei Minderjährigen deren
gesetzliche Vertreter.
gendergerechte Sprache
§ 3 Fälligkeit
Alle Entgelte werden spätestens
zehn Tage vor Kursbeginn fällig.
unverändert unverändert
§ 4 Erstattungen
(1) Entgelte werden erstattet,
wenn eine Veranstaltung nicht
durchgeführt oder abgesetzt
wird. Dies ist u. a. der Fall, wenn
die durch die Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn in
der Ankündigung festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird.
(2) Bei Kursen, Workshops und
Arbeitsgemeinschaften, in denen
die jeweils vorgesehene
Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird, kann die Leiterin
bzw. der Leiter der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn
(1) Entgelte werden erstattet,
wenn eine Veranstaltung nicht
durchgeführt oder abgesetzt
wird.
Dies ist unter anderem der Fall,
wenn die durch die Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn in
der Ankündigung festgelegte
Mindestteilnahmezahl nicht
erreicht wird.
(2) Bei Kursen, Workshops und
Arbeitsgemeinschaften, in denen
die jeweils vorgesehene
Mindestteilnahmezahl nicht
erreicht wird, kann die
Musikschulleitung von einer
gendergerechte Sprache
gendergerechte SpracheSeite 38 von 40
von einer Absetzung absehen,
wenn sich die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer bereit erklären,
die für diese Veranstaltung
entstehenden Honorar-, Sach-
und Organisationskosten zu
tragen.
Absetzung absehen, wenn sich
die Teilnehmenden bereit
erklären, die für diese
Veranstaltung entstehenden
Honorar-, Sach- und
Organisationskosten zu tragen.
§ 5 Kursangebote
(1) Für Unterrichts-
veranstaltungen des Projekt-
bereichs werden die ent-
stehenden Honorar- und zu-
sätzlichen Sachkosten abzüglich
eventueller Zuschüsse Dritter
anteilig auf die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer als Entgelt
umgelegt.
(1) Für Unterrichts-
veranstaltungen des
Projektbereichs werden die
entstehenden Honorar- und
zusätzlichen Sachkosten ab-
züglich eventueller Zuschüsse
Dritter anteilig auf die
Teilnehmenden als Entgelt
umgelegt.
gendergerechte Sprache
(2) Je Teilnehmerin bzw. je
Teilnehmer und
Unterrichtsstunde wird zusätzlich
ein Entgelt für die Organisation in
Höhe von 1,00 Euro pro
Teilnehmerin oder Teilnehmer
und Unterrichtsstunde erhoben.
Ausgenommen vom Entgelt für
die Organisation sind Kurse und
Projekte, die durch Drittmittel
finanziert oder teilfinanziert
werden.
(2) Je teilnehmender Person und
Unterrichtsstunde wird ein
zusätzliches Entgelt für die
Organisation in Höhe von 2,00
EUR erhoben.
Ausgenommen vom Entgelt für
die Organisation sind Kurse und
Projekte, die durch Drittmittel
finanziert oder teilfinanziert
werden.
gendergerechte Sprache +
Anpassung Entgelt
(3) Das Entgelt erhöht sich ggf.
um die gesetzlich geschuldete
Umsatzsteuer.
unverändert unverändert
§ 6 Widerrufsmöglichkeit
Die Schülerinnen und Schüler
bzw. ihre Erziehungsberechtigten
haben das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen
den Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Eingangs
der Anmeldung bei der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule
Bonn.
Der Widerruf ist nur wirksam,
wenn er innerhalb der genannten
Die Schüler*innen bzw. ihre
Erziehungsberechtigten haben
das Recht, binnen vierzehn Tagen
ohne Angaben von Gründen den
Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Eingangs
der Anmeldung bei der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule
Bonn.
Der Widerruf ist nur wirksam,
wenn er innerhalb der genannten
gendergerechte SpracheSeite 39 von 40
Widerrufsfrist schriftlich bei der
Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn,
Kurfürstenallee 8, 53142 Bonn,
musikschule@bonn.de, Telefax
0228/774569, eingeht. Ein
Widerruf ist ausgeschlossen,
wenn der Unterricht bereits
während der Widerrufsfrist
begonnen hat.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs
werden alle Zahlungen mit
Ausnahme der Anmeldegebühr ab
dem Tag zurückgezahlt, an dem
die Mitteilung über den Widerruf
bei der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn eingegangen
ist.
Widerrufsfrist schriftlich bei der
Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn,
Kurfürstenallee 8, 53142 Bonn,
musikschule@bonn.de, Telefax
0228/774569, eingeht. Ein
Widerruf ist ausgeschlossen,
wenn der Unterricht bereits
während der Widerrufsfrist
begonnen hat.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs
werden alle Zahlungen mit
Ausnahme der Anmeldegebühr ab
dem Tag zurückgezahlt, an dem
die Mitteilung über den Widerruf
bei der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn eingegangen
ist.Seite 40 von 40

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de