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221888-02 · Mitteilungsvorlage

Sicherheit auf den Fußwegen im Ortsteil Medinghoven

Nummer
221888-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221888 CDU-Antrag: Sicherheit auf den Fußwegen im Ortsteil Medinghoven

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221888-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sicherheit auf den Fußwegen im Ortsteil
Medinghoven
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in Ihrer Sitzung am 18.10.2022 unter TOP
6.13 den folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt
1. die im Ortsteil Medinghoven aufgestellten Poller und Schranken zeitnah und
danach in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen,
diese zu warten und ggf. Instand zu setzen,
2. den Austausch der steckbaren Poller (Abb. 1 in Einladung) durch fest
installierte und klappbare (Abb.2 in Einladung) zu prüfen und die daraus
resultierenden Kosten zu ermitteln,
3. und die Kontrolle des Verschlusses dieser Einrichtungen im Rahmen freier
Kapazitäten durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Bonn zur Routine
werden zu lassen und
4. vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrsregeln zu
überwachen und Parkverstöße zu ahnden
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Öffentliche Verkehrsflächen werden – sofern die Wegebeziehungen für den
Rettungsdienst erforderlich sind – mit herausnehmbaren Sperrpfosten
ausgestattet. Klappbare Sperrpfosten werden aufgrund der Stolpergefahr und
den damit verbundenen möglichen Regressansprüchen nicht eingesetzt.
In der Stresemannstraße befinden sich die klappbaren Sperrpfosten
ausschließlich auf privater Fläche.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden turnusgemäß auf mögliche Schäden
bzw. Unfallgefahren kontrolliert. Sofern Beschädigungen an
Ausstattungsgegenständen vorhanden sind, werden diese protokolliert und an
die zuständige Dienststelle weitergegeben. Eine darüber hinaus gehende
Kontrolle ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht zwingend
erforderlich und unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten auch nicht
leistbar.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes werden den Bereich im
Rahmen der Streife und nach personeller Stärke zukünftig vermehrt bestreifen.
Natürlich werden bei den Kontrollen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine
dauerhafte Kontrolle und somit Gewährleistung, dass alle Halteverbotszonen
frei bleiben ist leider nicht durchführbar. Sollten bei diesen Momentaufnahmen
Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt werden, so werden diese geahndet.
Wenn nötig werden Fahrzeuge auch abgeschleppt. Nur durch eine
konsequente Ahndung von Verstößen kann eine Verhaltensänderung der
Verursacher erzielt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de