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221887-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Infrastruktureller Anpassungsbedarf von Schulen im Stadtbezirk Hardtberg aufgrund der Einführung „Gemeinsames Lernen“

Nummer
221887-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221887 CDU-Große Anfrage: Infrastruktureller Anpassungsbedarf von Schulen im Stadtbezirk Hardtberg aufgrund der Einführung „Gemeinsames Lernen“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221887-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Infrastruktureller Anpassungsbedarf von Schulen im
Stadtbezirk Hardtberg aufgrund der Einführung
„Gemeinsames Lernen“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. An welchen Schulen im Stadtbezirk Hardtberg herrscht bereits komplette
Barrierefreiheit?
zu 1)
Derzeit ist an keiner Schule im Stadtbezirk Hardtberg eine vollständige
Barrierefreiheit hergestellt bzw. vorhanden.
2. An welchen Schulen im Stadtbezirk wurde bereits begonnen die
Barrierefreiheit herzustellen und wie ist hier der Stand der Umsetzung?
zu 2)
Im Helmholtz-Gymnasium sind lediglich das Untergeschoß der Turnhalle ( C )
und das Unter-geschoß des Gebäudes D nicht barrierefrei zu erreichen. Alle
anderen Bereiche sind über den Aufzug, den Plattformlift oder durch Rampen
erreichbar. Eine behindertengerechte WC-Anlage ist ebenfalls vorhanden.
Rochusschule: Im Zuge der Erweiterung werden zu diesem Thema
Veränderungen/Verbesserungen durchgeführt.
Durch den geplanten Erweiterungsneubau sowie durch die Planungen im
Außenbereich wird sowohl der Neubau als auch das Bestandsgebäude
barrierefrei erschlossen. Die verschiedenen Ebenen des Schulhofs werden
durch eine Rampe miteinander verbunden. Die Stufen im Bereich des
Nebeneingangs/WC-Trakts werden zurückgebaut, so dass eine Ebene entsteht
und der WC-Trakt sowie das Erdgeschoss des OGS-Gebäudes barrierefrei
erreicht werden können.
Der Lehrerparkplatz wird im Zuge der Baumaßnahme neu gestaltet: neben
einem Behinderten-Parkplatz wird auch von dieser Seite der Schuleingang
barrierefrei ausgeführt.
Das Erd- und Obergeschoss im Neubau sowie im Hauptbestandsgebäude
können über den im Neubau berücksichtigten Aufzug barrierefrei erreicht
werden. Lediglich die Untergeschosse im Neubau und Bestand sowie dasSeite 1 von 3
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Obergeschoss des Gebäudetraktes D / OGS-Gebäude werden auch nach der
Baumaßnahme nicht barrierefrei sein.
In den Schulen August-Macke-Schule, Realschule Hardtberg und Schule
Brüser Berg sind zumindest die Erdgeschosse weitgehend barrierefrei zu
erreichen und mindestens ein behindertengerechtes WC vorhanden, Aufzüge
sind nicht vorhanden.
Bei der Finkenhofschule, der Ludwig-Richter-Schule und der Margot-Barnard-
Realschule ist jeweils das Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen, jedoch gibt es
weder behindertengerechte WC-Anlagen noch Aufzugsanlagen.
Bei den beiden Schulen GGS Medinghoven und Hardtberg-Gymnasium besteht
derzeit weitestgehend keine Barrierefreiheit.
3. Wurde für alle anderen Schulen im Stadtbezirk bereits mit der konkreten
Planung begonnen und wie ist hier der Planungsstand? Wurden bereits
entsprechende Haushaltsmittel für die kommenden Jahre eingeplant? Gibt es
hierfür abrufbare Fördermittel von Land und Bund?
zu 3)
Aufgrund der hohen Auslastung des SGB stehen derzeit keine Kapazitäten für
die Bearbeitung weiterer Maßnahmen der Barrierefreiheit zur Verfügung, so
dass aktuell keine Mittel für weitere Umbaumaßnahmen in den nächsten
Wirtschaftsplan eingestellt wurden. Allerdings wird im Zuge künftiger
Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Stadtbezirk Hardtberg gemäß
abgestimmter Prioritätenliste auch eine Barrierefreiheit mitberücksichtigt.
Die KfW-Bank bietet grundsätzlich mit dem Programm „IKK – Barrierearme
Stadt“ ein zins-verbilligtes Darlehen zur Umsetzung von Maßnahmen an
Gebäuden der kommunalen Infrastruktur.
4. Existiert im Stadtbezirk und über den Stadtbezirk hinaus ein standardisiertes
Verfahren, dass die „Zulassung“ einer Schule für das „Gemeinsame Lernen“
automatisch einer Überprüfung auf Barrierefreiheit unterzieht, bzw. deren
Herstellung anstößt?
zu 4)
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Einführung Gemeinsamen Lernens
nicht zwangsläufig die barrierefreie Erschließung eines Schulgebäudes bedingt:
Es gibt diverse Förderbedarfe, bei denen eine inklusive Beschulung nicht in
Abhängigkeit einer barrierefreien Ertüchtigung von Schulstandorten steht.
Selbst der Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung führt
nicht notwendigerweise zu diesem Erfordernis! Darüber hinaus kann in
Einzelfällen durch schulorganisatorische Maßnahmen (z.B. Raumbelegung
unter Berücksichtigung gewisser Beeinträchtigungen) das Fehlen eines
Aufzugs kompensiert werden.
Sicherlich ist es in Zeiten der inklusiven Beschulung wünschenswert, alle
städtischen Schulen möglichst barrierefrei erschließen zu können.
Allerdings wurden die Schulen zu Zeiten erbaut, in denen dieser
Herausforderung noch keine besondere Aufmerksamkeit beigemessen wurde,Seite 2 von 3
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weswegen nur wenige Schulen mit einem Aufzug ausgestattet sind.
In Abstimmung mit der Behindertengemeinschaft Bonn wird versucht, diesem
Umstand im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen Rechnung zu tragen
und die entsprechenden Schulstandorte dann so weit wie möglich zu
ertüchtigen (im Rahmen des Bauantragsverfahrens für Neubauten ist ein
Barrierefrei-Konzept beim Bauordnungsamt einzureichen, welches dann mit
dem Behindertenverband abgestimmt wird).
Unabhängig davon bedarf der Bau eines Aufzugs einer gründlichen
Voruntersuchung (geeignete Stelle im/am Gebäude ohne Beeinträchtigung der
funktionalen Raumzuordnung, Denkmalschutz, Brandschutz, Planungsrecht,
ggf. Schadstoffe etc.), was den Aufwand beschreiben dürfte und verdeutlicht,
dass nicht an jeder Stelle ein Aufzug gebaut werden kann.
Aufgrund der im schulischen Kontext zwingend erforderlichen und anstehenden
Baumaßnahmen an zahlreichen städtischen Schulstandorten (Rückkehr zu G9,
generell steigende Schülerzahlen, Rechtsanspruch OGS, diverse
Sanierungsmaßnahmen etc.) und der für deren Umsetzung nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Personalressourcen beim Städtischen
Gebäudemanagement ist es derzeit nicht möglich, alle Schulen ad hoc
vollumfänglich barrierefrei zu ertüchtigen, auch wenn dies grundsätzlich
wünschenswert wäre.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de