221887-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Infrastruktureller Anpassungsbedarf von Schulen im Stadtbezirk Hardtberg aufgrund der Einführung „Gemeinsames Lernen“
Kerndaten
- Nummer
- 221887-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221887-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Infrastruktureller Anpassungsbedarf von Schulen im Stadtbezirk Hardtberg aufgrund der Einführung „Gemeinsames Lernen“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. An welchen Schulen im Stadtbezirk Hardtberg herrscht bereits komplette Barrierefreiheit? zu 1) Derzeit ist an keiner Schule im Stadtbezirk Hardtberg eine vollständige Barrierefreiheit hergestellt bzw. vorhanden. 2. An welchen Schulen im Stadtbezirk wurde bereits begonnen die Barrierefreiheit herzustellen und wie ist hier der Stand der Umsetzung? zu 2) Im Helmholtz-Gymnasium sind lediglich das Untergeschoß der Turnhalle ( C ) und das Unter-geschoß des Gebäudes D nicht barrierefrei zu erreichen. Alle anderen Bereiche sind über den Aufzug, den Plattformlift oder durch Rampen erreichbar. Eine behindertengerechte WC-Anlage ist ebenfalls vorhanden. Rochusschule: Im Zuge der Erweiterung werden zu diesem Thema Veränderungen/Verbesserungen durchgeführt. Durch den geplanten Erweiterungsneubau sowie durch die Planungen im Außenbereich wird sowohl der Neubau als auch das Bestandsgebäude barrierefrei erschlossen. Die verschiedenen Ebenen des Schulhofs werden durch eine Rampe miteinander verbunden. Die Stufen im Bereich des Nebeneingangs/WC-Trakts werden zurückgebaut, so dass eine Ebene entsteht und der WC-Trakt sowie das Erdgeschoss des OGS-Gebäudes barrierefrei erreicht werden können. Der Lehrerparkplatz wird im Zuge der Baumaßnahme neu gestaltet: neben einem Behinderten-Parkplatz wird auch von dieser Seite der Schuleingang barrierefrei ausgeführt. Das Erd- und Obergeschoss im Neubau sowie im Hauptbestandsgebäude können über den im Neubau berücksichtigten Aufzug barrierefrei erreicht werden. Lediglich die Untergeschosse im Neubau und Bestand sowie dasSeite 1 von 3 Seite 2 Obergeschoss des Gebäudetraktes D / OGS-Gebäude werden auch nach der Baumaßnahme nicht barrierefrei sein. In den Schulen August-Macke-Schule, Realschule Hardtberg und Schule Brüser Berg sind zumindest die Erdgeschosse weitgehend barrierefrei zu erreichen und mindestens ein behindertengerechtes WC vorhanden, Aufzüge sind nicht vorhanden. Bei der Finkenhofschule, der Ludwig-Richter-Schule und der Margot-Barnard- Realschule ist jeweils das Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen, jedoch gibt es weder behindertengerechte WC-Anlagen noch Aufzugsanlagen. Bei den beiden Schulen GGS Medinghoven und Hardtberg-Gymnasium besteht derzeit weitestgehend keine Barrierefreiheit. 3. Wurde für alle anderen Schulen im Stadtbezirk bereits mit der konkreten Planung begonnen und wie ist hier der Planungsstand? Wurden bereits entsprechende Haushaltsmittel für die kommenden Jahre eingeplant? Gibt es hierfür abrufbare Fördermittel von Land und Bund? zu 3) Aufgrund der hohen Auslastung des SGB stehen derzeit keine Kapazitäten für die Bearbeitung weiterer Maßnahmen der Barrierefreiheit zur Verfügung, so dass aktuell keine Mittel für weitere Umbaumaßnahmen in den nächsten Wirtschaftsplan eingestellt wurden. Allerdings wird im Zuge künftiger Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Stadtbezirk Hardtberg gemäß abgestimmter Prioritätenliste auch eine Barrierefreiheit mitberücksichtigt. Die KfW-Bank bietet grundsätzlich mit dem Programm „IKK – Barrierearme Stadt“ ein zins-verbilligtes Darlehen zur Umsetzung von Maßnahmen an Gebäuden der kommunalen Infrastruktur. 4. Existiert im Stadtbezirk und über den Stadtbezirk hinaus ein standardisiertes Verfahren, dass die „Zulassung“ einer Schule für das „Gemeinsame Lernen“ automatisch einer Überprüfung auf Barrierefreiheit unterzieht, bzw. deren Herstellung anstößt? zu 4) Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Einführung Gemeinsamen Lernens nicht zwangsläufig die barrierefreie Erschließung eines Schulgebäudes bedingt: Es gibt diverse Förderbedarfe, bei denen eine inklusive Beschulung nicht in Abhängigkeit einer barrierefreien Ertüchtigung von Schulstandorten steht. Selbst der Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung führt nicht notwendigerweise zu diesem Erfordernis! Darüber hinaus kann in Einzelfällen durch schulorganisatorische Maßnahmen (z.B. Raumbelegung unter Berücksichtigung gewisser Beeinträchtigungen) das Fehlen eines Aufzugs kompensiert werden. Sicherlich ist es in Zeiten der inklusiven Beschulung wünschenswert, alle städtischen Schulen möglichst barrierefrei erschließen zu können. Allerdings wurden die Schulen zu Zeiten erbaut, in denen dieser Herausforderung noch keine besondere Aufmerksamkeit beigemessen wurde,Seite 2 von 3 Seite 3 weswegen nur wenige Schulen mit einem Aufzug ausgestattet sind. In Abstimmung mit der Behindertengemeinschaft Bonn wird versucht, diesem Umstand im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen Rechnung zu tragen und die entsprechenden Schulstandorte dann so weit wie möglich zu ertüchtigen (im Rahmen des Bauantragsverfahrens für Neubauten ist ein Barrierefrei-Konzept beim Bauordnungsamt einzureichen, welches dann mit dem Behindertenverband abgestimmt wird). Unabhängig davon bedarf der Bau eines Aufzugs einer gründlichen Voruntersuchung (geeignete Stelle im/am Gebäude ohne Beeinträchtigung der funktionalen Raumzuordnung, Denkmalschutz, Brandschutz, Planungsrecht, ggf. Schadstoffe etc.), was den Aufwand beschreiben dürfte und verdeutlicht, dass nicht an jeder Stelle ein Aufzug gebaut werden kann. Aufgrund der im schulischen Kontext zwingend erforderlichen und anstehenden Baumaßnahmen an zahlreichen städtischen Schulstandorten (Rückkehr zu G9, generell steigende Schülerzahlen, Rechtsanspruch OGS, diverse Sanierungsmaßnahmen etc.) und der für deren Umsetzung nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personalressourcen beim Städtischen Gebäudemanagement ist es derzeit nicht möglich, alle Schulen ad hoc vollumfänglich barrierefrei zu ertüchtigen, auch wenn dies grundsätzlich wünschenswert wäre. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de