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221885-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Eventualfallplanung „Wald-/Flächenbrand“ im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
221885-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221885 CDU-Große Anfrage: Eventualfallplanung „Wald-/Flächenbrand“ im Stadtbezirk Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221885-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Eventualfallplanung „Wald-/Flächenbrand“ im
Stadtbezirk Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Für den Fall eines Wald- und Flächenbrandes bestehen allgemeine
Einsatzplanungen. Dies beginnt mit der Bereitstellung von Kartenmaterial durch
das Land NRW. Es setzt sich fort in der vorgeplanten Alarmierung von
Einheiten in Abhängigkeit von Einsatzort und Brandausmaß. Dazu bestehen
Planungen mit dem Land zum Einsatz von Luftfahrzeugen zur
Brandbekämpfung. Bei den Einsatzmitteln besteht weiterhin eine spezialisierte
Waldbrandeinheit in Kooperation mit anderen Feuerwehren unter Federführung
der Feuerwehr Bonn. Bei größeren Szenarien kann jederzeit kurzfristig auf
Unterstützung aus anderen Kreisen und Städten zurückgegriffen werden. Zur
aktuellen Situation beim Waldbrandschutz wird auch auf die DS 220853
verwiesen.
Zu 2.:
Die Planungen sollen weiter fortgesetzt und intensiviert werden. Siehe hierzu
unter anderem auch die Vorlagen DS 220981 und DS 221674.
Zu 3.:
Es besteht kein spezieller Einsatzplan für dieses Klinikum, wohl aber auch hier
allgemeine Einsatzpläne. Es muss betont werden, dass im Falle eines sich sehr
schnell fortentwickelnden Waldbrandes in der Umgebung von solchen
Gebäuden eine kurzfristige Evakuierung kaum möglich ist. In diesen Fällen
muss versucht werden, das jeweilige Gebäude zu schützen.
Zu 4.:
Durch den Leitstellenverbund mit dem Rhein-Sieg-Kreis ist die Kooperation und
Koordination im Fall eines Waldbrandes gut gegeben. Mit der Gemeinde Alfter
bestehen unter anderem auch für die Liegenschaft dieses Klinikums und die
angrenzenden Gebiete Vereinbarungen zur unmittelbaren, gegenseitigen
Alarmierung von Einsatzkräften. Dies ist in der Vergangenheit auch schon
mehrfach praktiziert worden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de