221885-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Eventualfallplanung „Wald-/Flächenbrand“ im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 221885-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221885-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Eventualfallplanung „Wald-/Flächenbrand“ im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Für den Fall eines Wald- und Flächenbrandes bestehen allgemeine Einsatzplanungen. Dies beginnt mit der Bereitstellung von Kartenmaterial durch das Land NRW. Es setzt sich fort in der vorgeplanten Alarmierung von Einheiten in Abhängigkeit von Einsatzort und Brandausmaß. Dazu bestehen Planungen mit dem Land zum Einsatz von Luftfahrzeugen zur Brandbekämpfung. Bei den Einsatzmitteln besteht weiterhin eine spezialisierte Waldbrandeinheit in Kooperation mit anderen Feuerwehren unter Federführung der Feuerwehr Bonn. Bei größeren Szenarien kann jederzeit kurzfristig auf Unterstützung aus anderen Kreisen und Städten zurückgegriffen werden. Zur aktuellen Situation beim Waldbrandschutz wird auch auf die DS 220853 verwiesen. Zu 2.: Die Planungen sollen weiter fortgesetzt und intensiviert werden. Siehe hierzu unter anderem auch die Vorlagen DS 220981 und DS 221674. Zu 3.: Es besteht kein spezieller Einsatzplan für dieses Klinikum, wohl aber auch hier allgemeine Einsatzpläne. Es muss betont werden, dass im Falle eines sich sehr schnell fortentwickelnden Waldbrandes in der Umgebung von solchen Gebäuden eine kurzfristige Evakuierung kaum möglich ist. In diesen Fällen muss versucht werden, das jeweilige Gebäude zu schützen. Zu 4.: Durch den Leitstellenverbund mit dem Rhein-Sieg-Kreis ist die Kooperation und Koordination im Fall eines Waldbrandes gut gegeben. Mit der Gemeinde Alfter bestehen unter anderem auch für die Liegenschaft dieses Klinikums und die angrenzenden Gebiete Vereinbarungen zur unmittelbaren, gegenseitigen Alarmierung von Einsatzkräften. Dies ist in der Vergangenheit auch schon mehrfach praktiziert worden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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