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221882 · Antrag

Grüne/SPD/u.w-Antrag: Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine

Nummer
221882
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 170,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221882-01 ST Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine

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Antrag
öffentlich
221882
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Hardtberg
Jutta Brodhäcker
SPD Bezirksfraktion Hardtberg
Dominik Loosen
Harald Pfankuchen
Frank Thomas
26.09.2022 gez. Trützler
Grüne/SPD/u.w-Antrag: Gewährung von
Zuschüssen an örtliche Vereine
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an
Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Hardtberg“ vom 13. April
1988 werden aufgehoben und durch die „Richtlinien über die Gewährung von
Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang-
und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine,
Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7
Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn“ in der
Anlage ersetzt.
Begründung
Die bestehende Zuschussrichtlinie aus dem Jahr 1988 ist nicht mehr zeitgemäß
und sehr stark auf den Vereinszweck des Brauchtums ausgerichtet. Hier sollten
andere Vereinszwecke, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und des
sozialen Engagements dem Brauchtum gleichgestellt werden. Eine Obergrenze
gibt auch den Vereinen Sicherheit und Transparenz, es entfällt die
Willkürlichkeit. Der Zugang zu den Zuschüssen soll auch den Vereinen
erleichtert werden, die keinem Orts(fest)ausschuss angehören.
Anlage/n
1 Richtlinien Zuschüsse Hardtberg (öffentlich)Seite 1 von 3
Richtlinien Zuschüsse Vereine Hardtberg
Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung
der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonsti-
ger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß
§ 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
I. Ziel und Zweck
Vereine, sonstige Vereinigungen und Initiativen – nachfolgend nur Vereine genannt –
, die durch Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten zum kulturellen und gesell-
schaftlichen Leben oder zur Förderung des Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzes im
Stadtbezirk beitragen, sollen durch finanzielle Zuschüsse und Zuwendungen unter-
stützt und gefördert werden.
II. Zuschüsse und Zuwendungen
1. Zuschüsse und Zuwendungen erhalten Vereine, deren Vereinssitz im
Stadtbezirk Hardtberg liegt und deren Aktivitäten überwiegend im Stadtbezirk
Hardtberg stattfinden.
2. Zuschüsse und Zuwendungen werden nur im Rahmen der jährlich zur Verfü-
gung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung besteht kein
Rechtsanspruch.
3. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet die Bezirksvertretung Hardtberg
im Rahmen dieser Richtlinie. Bei der Festlegung der Höhe sind die Besonder-
heiten der Vereine und insbesondere die Aktivitäten und Beiträge im stadtbe-
zirklichen Leben zu berücksichtigen.
4. Zuschüsse werden in folgender Höhe gewährt:
a) Vereine
Orts(fest)ausschüsse bis 550 €
Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren bis 250 €
Vereine für Umwelt- und Naturschutz bis 250 €
Karnevalsvereine bis 150 €
Schützenbruderschaften bis 250 €
Kirchenchöre/-instrumentalgruppen bis 120 €
Gesangsvereine bis 150 €
Kinder- und Jugendchöre bis 150 €
Instrumentalvereine bis 500 €
Vereine, die außerhalb ihres Vereinszweckes zum
gesellschaftlichen Leben im Stadtbezirk beitragen bis 120 €
Sonstige Vereine bis 150 €
b) St. Martinsumzüge 50 ct/teilnehmendem Kind
5. Zuschüsse werden bei der Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg beantragt.Seite 2 von 3
a) Jährlich vom Verein selbst oder
b) einmalig durch Meldung eines Orts(fest)ausschusses für seine Mitgliedsver-
eine. Ausscheiden oder Auflösung eines Vereins sind von den Vorsitzenden
des Orts(fest)ausschusses der Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg unver-
züglich mitzuteilen.
III. Zuwendungen in besonderen Fällen
Vereine, die Einzelveranstaltungen im Rahmen der Heimatpflege oder des Brauch-
tums, des Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzes oder Veranstaltungen durchführen
oder an solchen mitwirken, die über den Vereinszweck hinausgehen, oder die geeig-
net sind, bestimmte Zielgruppen anzusprechen, können eine Zuwendung erhalten.
Über Zuwendungen bis zu 100 Euro entscheidet der Bezirksbürgermeister/die Be-
zirksbürgermeisterin, darüber hinaus die Bezirksvertretung Hardtberg. Der Bezirks-
bürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin unterrichtet zum Ende des Jahres die Be-
zirksvertretung Hardtberg über die gewährten Zuwendungen.
IV. Jubiläen
1. Bei Jubiläen von Vereinen und sonstigen Vereinigungen werden gewährt:
25 Jahre 180 €
50 Jahre 200 €
75 Jahre 230 €
100 Jahre 250 €.
2. Für jedes weitere 25. Jubiläum wird der Betrag wie bei einem 100. Jubiläum
zugrunde gelegt. Im Einzelfall kann die Bezirksvertretung Hardtberg einen an-
deren Betrag beschließen.
V. Inkrafttreten
1. Die Richtlinien treten am xx.xx.2022 in Kraft.
2. Gleichzeitig verlieren alle früheren Vorschriften ihre Gültigkeit.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de