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221881-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sicherstellung des Schwimmunterrichts für Beueler Schulkinder

Nummer
221881-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221881 Große Anfrage der Opposition: Sicherstellung des Schwimmunterrichts für Beueler Schulkinder

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221881-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Sicherstellung des Schwimmunterrichts für Beueler
Schulkinder
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
zu 1.
Steht die Beueler Bütt für das Schulschwimmen wieder komplett zur Verfügung
oder gibt es hier noch Einschränkungen?
Die Beueler Bütt steht für das Schulschwimmen mit Mehrzweckbecken und
Lehrschwimmbecken wieder komplett zur Verfügung.
zu 2.
Ist für die Beueler Grundschulkinder eine ausreichende Kapazität in der
Beueler Bütt verfügbar, um auch allen Kindern, die während der Schließung
des Bades nicht an ihrem ersten Schwimmunterricht teilnehmen konnten,
diesen zu ermöglichen?
Die Schwimmzeiten für die Bonner Schulen sind in enger Absprache mit den
Schulleitungen bzw. Sportlehrkräften über die Bonner Bäder verteilt. Bei der
Schließung eines Bades können den betroffenen Schulen Ersatzzeiten in den
anderen Bädern angeboten werden. So ist es auch bei der Schließung der
Beueler Bütt geschehen. Die Verwaltung hat in der Stellungnahme DS.:
220889-01 ST über die Umverteilung der Beueler Schulen berichtet.
zu 3. und 4.
Wie unterstützt die Stadt Bonn die Beueler Grundschulen, damit alle Kinder,
deren erster Schwimmunterricht ausgefallen ist, diesen nachholen können?
Werden für die Beueler Grundschulkinder, die wegen der Schließung nicht an
ihrem ersten Schwimmunterricht teilnehmen konnten und jetzt nicht in der
Beueler Bütt mit betreut werden können, eventuell Kapazitäten in anderen
Bonner Bädern geschaffen?
Aufgrund der o.g. Umverteilung konnte der Schwimmunterricht für die Beueler
Schulen in der anderen Bädern stattfinden. Nur wenige Schulen haben das
Angebot nicht angenommen. Schwimmunterricht findet in der Regel in der
Grundschule in den Klassen 3 oder 4 und in den weiterführenden Schulen in
den Klassen 5 oder 6 statt. So können die Schulen bei der Planung desSeite 1 von 2
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Schwimmunterrichts auch auf eine Badschließung reagieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de