221877 · Beschlussvorlage
Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221877
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn; Anpassung Schwimmkurse an Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung
- Koalitionsänderungsantrag: Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn Antrag zur Vorlage 221877
- CDU-Änderungsantrag: Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn Antrag zur Vorlage 221877
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Beschlussvorlage öffentlich 221877 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn Beratungsfolge Sportausschuss 26.10.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Er tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Begründung Die im Entgelttarif für die Bonner Bäder aufgeführten Eintrittspreise für die Bonner Bäder wurden seit 10 Jahren nicht mehr angepasst. Die Betriebskosten sind jedoch vor allem im Energiesektor und im Bereich der Personalkosten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Eine Anpassung der Preise ist aus diesen Gründen zwingend erforderlich, um das Defizit in den Bädern nicht noch mehr zu vergrößern. Der aktualisierte Entgelttarif ist als Anlage beigefügt. In der folgenden Tabelle sind die Veränderungen dargestellt. Einmal-Eintrittskarten bisher ab 2023 Differenz Erwachsene 4,00 € 5,00 € 1,00 € Abendtarif 3,00 € 4,00 € 1,00 € ermäßigt 2,50 € 3,00 € 0,50 € Gruppe/Familie 1 Erw. 2 Kinder 7,50 € 9,00 € 1,50 € Gruppe/Familie 2 Erw. 2 Kinder 11,50 € 13,00 € 1,50 € Mehrfachkarten 10er-Karte Erwachsene 35,00 € 45,00 € 10,00 € 10er-Karte ermäßigt 22,00 € 27,00 € 5,00 € 50er-Karte Erwachsene 150,00 € 200,00 € 50,00 €Seite 1 von 6 Seite 2 50er-Karte ermäßigt 88,00 € 115,00 € 27,00 € Happy-Hour-Karte (50er-Karte Erwachsene) 100,00 € 150,00 € 50,00 € Zeitkarten Saisonkarte Freibäder Erwachsene 120,00 € 160,00 € 40,00 € Saisonkarte Freibäder ermäßigt 60,00 € 80,00 € 20,00 € Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 70,00 € 100,00 € 30,00 € eines Freibades**, Erwachsene Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 35,00 € 50,00 € 15,00 € eines Freibades**, ermäßigt Zusätzlich sollte die Nutzung der Bahnstunden vereinheitlicht werden. Es sollte nicht mehr unterschieden werden zwischen einer Schul-/Vereinsnutzung und einer gewerblichen Nutzung. Nach wie vor werden die Kosten für die Schul- und Vereinszeiten verwaltungsintern verrechnet. Die Regelungen für freien oder ermäßigten Eintritt bleiben unverändert. Die Anpassung der Eintrittspreise in die Bonner Bäder ist ein Beitrag zur Verringerung des Zuschussbedarfes für die Bonner Bäder und damit eine Entlastung des städtischen Haushalts. Die Verwaltung rechnet mit einer Mehreinnahme von bis zu 400.000 EUR, welche im Entwurf des Haushaltsplanes 2023/24 bereits berücksichtigt wurde. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.01/02 Freibäder/Hallenbäder (BgA) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / Sachkonto Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 2 von 6 Seite 3 Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge - 400.000 € 152000803/ 432100 HPL Entwurf 2023/ 2024 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Entgelttarif Bäder ab Januar 2023 (öffentlich)Seite 3 von 6 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn alle Preisangaben in EUR inkl. MwSt. _________________________________________________________________ Einmal-Eintrittskarten Erwachsene 5,00 - Abendtarif in den Freibädern, ab 17 Uhr 4,00 ermäßigt* 3,00 Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 9,00 Gruppe/Familie (gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 13,00 Mehrfachkarten 10er-Karte Erwachsene 45,00 10er-Karte ermäßigt* 27,00 50er-Karte Erwachsene 200,00 50er-Karte ermäßigt* 115,00 Happy-Hour-Karte (50er-Karte Erwachsene) 150,00 Gilt nur beim Frühschwimmen von 6.30 - 9 Uhr sowie beim Abendtarif (ab 17 Uhr) im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten. Einzel- und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit drei Jahre nach Kaufdatum. Für die Neuausstellung von Mehrfach- und Zeitkarten wird ein einmaliges Pfand in Höhe von 3,00 Euro erhoben, welches bei Rückgabe erstattet wird. Zeitkarten Saisonkarte Freibäder Erwachsene 160,00 Saisonkarte Freibäder ermäßigt* 80,00 Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 100,00 eines Freibades**, Erwachsene Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 50,00 eines Freibades**, ermäßigt* **gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein geförderte Bad.Seite 4 von 6 Alle Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit zum Ende der jeweiligen Freibadsaison. Freier/ermäßigter Eintritt Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50% Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis. Freien Eintritt in die Hallen- und Freibäder haben - Kinder bis 6 Jahre (Einlass nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener) - Inhaber von Freikarten/Gutscheinen, z.B. Bonner Neubürger(innen) - Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt. - Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50%, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind. Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben bzw. die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Sport- und Bäderamtes. Er unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen. Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien. Sonstige Angebote (zusätzlich zum Eintrittspreis) Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Strandkorbnutzung (Tag) 5,00 Badbezogene Artikel von geringem Wert können in den Bädern zum Verkauf angeboten werden. (Preis nach Aushang)Seite 5 von 6 Schlüsselverlust 25,00 Schul- und Vereinsnutzung sowie gewerbliche von Schwimmflächen (je Stunde) - 25-m-Bahn Schwimmhalle 25,00 - Lehrschwimmbecken Schwimmhalle 45,00 - 25-m-Bahn Freibad 20,00 - 50-m-Bahn Freibad 35,00 - Sprungbecken/Nichtschwimmerbecken Freibad 50,00 - Tribüne 81,00 Dieser Entgelttarif tritt am 01.01.2023 in Kraft. Bonn, den Dörner OberbürgermeisterinSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de