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221877 · Beschlussvorlage

Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn

Nummer
221877
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 24.11.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 722,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221877-02 ST Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn; Anpassung Schwimmkurse an Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung
  2. 221877-03 AA Koalitionsänderungsantrag: Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn Antrag zur Vorlage 221877
  3. 221877-01 AA CDU-Änderungsantrag: Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn Antrag zur Vorlage 221877

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Beschlussvorlage
öffentlich
221877
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der
Hallen- und Freibäder in Bonn
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.10.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt
Bonn wird aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Er tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Begründung
Die im Entgelttarif für die Bonner Bäder aufgeführten Eintrittspreise für die
Bonner Bäder wurden seit 10 Jahren nicht mehr angepasst.
Die Betriebskosten sind jedoch vor allem im Energiesektor und im Bereich der
Personalkosten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Eine
Anpassung der Preise ist aus diesen Gründen zwingend erforderlich, um das
Defizit in den Bädern nicht noch mehr zu vergrößern.
Der aktualisierte Entgelttarif ist als Anlage beigefügt. In der folgenden Tabelle
sind die Veränderungen dargestellt.
Einmal-Eintrittskarten bisher ab 2023 Differenz
Erwachsene 4,00 € 5,00 € 1,00 €
Abendtarif 3,00 € 4,00 € 1,00 €
ermäßigt 2,50 € 3,00 € 0,50 €
Gruppe/Familie 1 Erw. 2 Kinder 7,50 € 9,00 € 1,50 €
Gruppe/Familie 2 Erw. 2 Kinder 11,50 € 13,00 € 1,50 €
Mehrfachkarten
10er-Karte Erwachsene 35,00 € 45,00 € 10,00 €
10er-Karte ermäßigt 22,00 € 27,00 € 5,00 €
50er-Karte Erwachsene 150,00 € 200,00 € 50,00 €Seite 1 von 6
Seite 2
50er-Karte ermäßigt 88,00 € 115,00 € 27,00 €
Happy-Hour-Karte (50er-Karte
Erwachsene) 100,00 € 150,00 € 50,00 €
Zeitkarten
Saisonkarte Freibäder Erwachsene 120,00 € 160,00 € 40,00 €
Saisonkarte Freibäder ermäßigt 60,00 € 80,00 € 20,00 €
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des
Fördervereines 70,00 € 100,00 € 30,00 €
eines Freibades**, Erwachsene
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des
Fördervereines 35,00 € 50,00 € 15,00 €
eines Freibades**, ermäßigt
Zusätzlich sollte die Nutzung der Bahnstunden vereinheitlicht werden. Es sollte
nicht mehr unterschieden werden zwischen einer Schul-/Vereinsnutzung und
einer gewerblichen Nutzung. Nach wie vor werden die Kosten für die Schul-
und Vereinszeiten verwaltungsintern verrechnet.
Die Regelungen für freien oder ermäßigten Eintritt bleiben unverändert.
Die Anpassung der Eintrittspreise in die Bonner Bäder ist ein Beitrag zur
Verringerung des Zuschussbedarfes für die Bonner Bäder und damit eine
Entlastung des städtischen Haushalts. Die Verwaltung rechnet mit einer
Mehreinnahme von bis zu 400.000 EUR, welche im Entwurf des
Haushaltsplanes 2023/24 bereits berücksichtigt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.01/02 Freibäder/Hallenbäder (BgA)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
Sachkonto
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 2 von 6
Seite 3
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
- 400.000 € 152000803/
432100
HPL Entwurf
2023/ 2024
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Entgelttarif Bäder ab Januar 2023 (öffentlich)Seite 3 von 6
Entgelttarif
für die Benutzung der Hallen- und Freibäder
der Bundesstadt Bonn
alle Preisangaben in EUR inkl. MwSt.
_________________________________________________________________
Einmal-Eintrittskarten
Erwachsene 5,00
- Abendtarif in den Freibädern, ab 17 Uhr 4,00
ermäßigt* 3,00
Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 9,00
Gruppe/Familie (gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 13,00
Mehrfachkarten
10er-Karte Erwachsene 45,00
10er-Karte ermäßigt* 27,00
50er-Karte Erwachsene 200,00
50er-Karte ermäßigt* 115,00
Happy-Hour-Karte (50er-Karte Erwachsene) 150,00
Gilt nur beim Frühschwimmen von 6.30 - 9 Uhr sowie beim
Abendtarif (ab 17 Uhr) im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten.
Einzel- und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit drei Jahre nach Kaufdatum.
Für die Neuausstellung von Mehrfach- und Zeitkarten wird ein
einmaliges Pfand in Höhe von 3,00 Euro erhoben, welches bei
Rückgabe erstattet wird.
Zeitkarten
Saisonkarte Freibäder Erwachsene 160,00
Saisonkarte Freibäder ermäßigt* 80,00
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 100,00
eines Freibades**, Erwachsene
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 50,00
eines Freibades**, ermäßigt*
**gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein
geförderte Bad.Seite 4 von 6
Alle Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit zum Ende der jeweiligen
Freibadsaison.
Freier/ermäßigter Eintritt
Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche
vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, SchülerInnen, Studierende,
Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der
Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50%
Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung
mit einem gültigen Personalausweis.
Freien Eintritt in die Hallen- und Freibäder haben
- Kinder bis 6 Jahre (Einlass nur in Begleitung und unter Aufsicht
Erwachsener)
- Inhaber von Freikarten/Gutscheinen, z.B. Bonner Neubürger(innen)
- Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten
Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der
Mandatsausübung erfolgt.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50%, sofern sie im
Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Freikarten/Gutscheine auszugeben bzw. die Entgelte für Einzeleintritte zu
ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Sport- und Bäderamtes. Er
unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten
Ausnahmen.
Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur
verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis)
erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.
Sonstige Angebote (zusätzlich zum Eintrittspreis)
Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00
Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00
Strandkorbnutzung (Tag) 5,00
Badbezogene Artikel von geringem Wert können in den Bädern zum Verkauf
angeboten werden. (Preis nach Aushang)Seite 5 von 6
Schlüsselverlust 25,00
Schul- und Vereinsnutzung sowie gewerbliche von Schwimmflächen
(je Stunde)
- 25-m-Bahn Schwimmhalle 25,00
- Lehrschwimmbecken Schwimmhalle 45,00
- 25-m-Bahn Freibad 20,00
- 50-m-Bahn Freibad 35,00
- Sprungbecken/Nichtschwimmerbecken Freibad 50,00
- Tribüne 81,00
Dieser Entgelttarif tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Bonn, den
Dörner
OberbürgermeisterinSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de