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221874-04 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“

Nummer
221874-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 25.05.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.10.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221874 Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“

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Beschlussvorlage
öffentlich
221874-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
N-Vorlage zum Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 03.05.2023 Empfehlung
Schulausschuss 25.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.06.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt, dem nachfolgenden Bürgerantrag nicht zu folgen:
Bürgerantrag: Die Stadt Bonn stellt die Liegenschaft Maxstraße 77 für die Nut-
zung zur Kinder- bzw. Schüler/innenbetreuung und als OGS Raumerweiterung
der Marienschule bereit.
Es wird daher zur Beschlussfassung beantragt:
1. Die in direkter Nähe der Marienschule gelegene Liegenschaft Maxstraße
77, die derzeit von ca. vier städtischen Amtsmitarbeitern für Büro- und Be-
ratungstätigkeiten belegt wird, wird geräumt und für die Betreuung von
Schulkindern im Rahmen der ÜMI/OGS angeboten.
2. Die derzeitigen städtischen Mitarbeiter werden in alternative städtische Ge-
bäude verlegt. Das Beratungsangebot für die Ausbildungsplatzvermittlung
für Jugendliche wird auf andere Bezirke (Quartiersmanagement und Ju-
gendberufsagentur in der Rochusstrasse) verlegt oder zentral gesteuert.
Zeitgemäße Beratung Jugendlicher mit Ausbildungshemmnissen findet in
„Geh-Strukturen“ statt, die Bürotätigkeiten sind daran angegliedert; die Ro-
chusstrasse bietet hierfür z.B. sehr gute Räumlichkeiten.
3. Die Parkfläche hinter der Immobilie Maxstraße 77 zur Nutzung als städti-
scher Kfz-Parkplatz entfällt. Dies gilt auch bei zukünftiger Nutzung im Rah-
men einer Kinderbetreuung. Eine Nutzung der begrünten Außenbereiche
als KFZ Stellplatz ist nicht zeitgemäß und soll unterbleiben.
4. Sollte es seitens Schule oder OGS/KJA sowie anderen Trägern organisato-
risch kurzfristig nicht möglich sein, so wird die Nutzung auch privaten Be-
treuern oder Seite 3 von 6 Eltern von Schulkindern auch der kommenden
Jahrgänge mit dem Ziel angeboten, fehlende städtische oder trägerschaftli-
che Betreuungsdefizite zu kompensieren.
BegründungSeite 1 von 4
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Der Bürgerantrag DS 221874 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Betei-
ligung der Bürgerinnen und Bürger am 16.11.2022 ungeändert beschlossen
(Mit Mehrheit (Grüne, SPD, Linke, Volt) gegen CDU, BBB und FDP).
Der Antrag ist somit nach § 10 Abs 2. der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn
mit der Empfehlung des Bürgerausschusses in die entscheidungsbefugten
Ausschüsse einzubringen.
Hier verweist die Verwaltung auf die bereits abgegebenen Stellungnahmen DS
221874-01 ST sowie DS 221874-03 ST und insbesondere die Beschlussfas-
sung des Rates zum OGS-Ausbau. Es wird daher empfohlen, den Antrag
abzulehnen und dem Antragssteller eine entsprechende Rückmeldung zu
geben.
- - -
Der Antrag hatte folgenden Wortlaut:
„Bürgerantrag: Die Stadt Bonn stellt die Liegenschaft Maxstraße 77 für die Nut-
zung zur Kinder- bzw. Schüler/innenbetreuung und als OGS Raumerweiterung
der Marienschule bereit.
In der Altstadt/Inneren Nordstadt Bonn fehlen seit langem schulische und
außerschulische Betreuungsangebote und Raumangebote für die Betreuung
von Kindern. Grund sind die beengten bzw. nicht vorhandenen Raumangebote
in der Altstadt. So übersteigen beispielsweise die derzeitigen Anmeldungen für
eine Nachmittagsbetreuung an der Marienschule das Angebot bei weitem, viele
Anträge mussten in diesem Jahr deshalb abgelehnt werden. Auch für Eltern,
die im Rahmen von privaten Initiativen eine Lösung für die Kindernachmittags-
betreuung realisieren könnten, ist kein Raumangebot vorhanden. Die städtische
Immobilie Maxstraße 77 liegt in unmittelbarer Nähe der Marienschule. Das
mehrstöckige Wohngebäude verfügt über viele Räume unterschiedlicher
Größe, einen großzügigen Gruppenraum im Souterrain, der vom umzäunten
Außengelände aus direkt erreichbar ist. Sie eignet sich ideal für die Kinderbe-
treuung. Die Betreuungssituation wird sich auch in den kommenden Schuljah-
ren, nicht zuletzt des Rechtsanspruchs auf einen OGS Platz, verschärfen. El-
tern stellt die Situation immer wieder vor existentielle Probleme, da keine Lö-
sungen in unmittelbarer Nähe in Betracht gezogen werden.
Es wird daher zur Beschlussfassung beantragt:
1. Die in direkter Nähe der Marienschule gelegene Liegenschaft Maxstraße
77, die derzeit von ca. vier städtischen Amtsmitarbeitern für Büro- und Be-
ratungstätigkeiten belegt wird, wird geräumt und für die Betreuung von
Schulkindern im Rahmen der ÜMI/OGS angeboten.
2. Die derzeitigen städtischen Mitarbeiter werden in alternative städtische Ge-
bäude verlegt. Das Beratungsangebot für die Ausbildungsplatzvermittlung
für Jugendliche wird auf andere Bezirke (Quartiersmanagement und Ju-Seite 2 von 4
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gendberufsagentur in der Rochusstrasse) verlegt oder zentral gesteuert.
Zeitgemäße Beratung Jugendlicher mit Ausbildungshemmnissen findet in
„Geh-Strukturen“ statt, die Bürotätigkeiten sind daran angegliedert; die Ro-
chusstrasse bietet hierfür z.B. sehr gute Räumlichkeiten.
3. Die Parkfläche hinter der Immobilie Maxstraße 77 zur Nutzung als städti-
scher Kfz-Parkplatz entfällt. Dies gilt auch bei zukünftiger Nutzung im Rah-
men einer Kinderbetreuung. Eine Nutzung der begrünten Außenbereiche
als KFZ Stellplatz ist nicht zeitgemäß und soll unterbleiben.
4. Sollte es seitens Schule oder OGS/KJA sowie anderen Trägern organisato-
risch kurzfristig nicht möglich sein, so wird die Nutzung auch privaten Be-
treuern oder Seite 3 von 6 Eltern von Schulkindern auch der kommenden
Jahrgänge mit dem Ziel angeboten, fehlende städtische oder trägerschaftli-
che Betreuungsdefizite zu kompensieren.
Begründung:
Schon seit Jahren gibt es an der Marienschule beengte Raumverhältnisse, die
nicht nur für die Ablehnung von Anträgen für die Übermittagsbetreuung (ÜMI)
sowie der Offenen Ganztagsschule (OGS) führen. Auch für die Kinder, die be-
reits an der Marienschule nachmittags einen Betreuungsplatz haben, ist die
Situation sehr problematisch und belastend, denn die Raumverhältnisse an der
Marienschule sind beengt und die Kinder dort sind viel Lärm und hoher Schü-
lerdichte ausgesetzt. Pandemiebedingt wurden Kinder zudem oft angehalten,
während der Mittags- und OGS-Betreuung in den Klassenräumen zu verweilen,
statt sich - wie früher - auch in anderen Räumen, wie dem Bauraum, aufzuhal-
ten und diese mit Kindern aus anderen Gruppen gemeinsam zu nutzen. Diese
Situation wird sich in den Wintermonaten der nächsten Jahre voraussichtlich
weiter verschärfen. Zudem ist es derzeit an der Marienschule nicht möglich, mit
Gruppen bspw. für Fördermaßnahmen oder Projekte auf andere Räume aus-
zuweichen. Der zukünftige Rechtsanspruch auf eine OGS Betreuung wird zu
einer weiteren Zuspitzung der Situation führen. Bereits jetzt stellt sich die Situa-
tion für viele Familien von Schulkindern als bedrohlich dar, wie kürzlich berich-
tet wurde. Die in unmittelbarer Nähe zur Schule befindliche freistehende städti-
sche Immobilie Maxstraße 77 ist für die Nutzung als zusätzlicher Förder- und
Betreuungsort jedoch ideal geeignet und kann die vorgenannten Probleme lö-
sen. Es gibt nicht nur ein umzäuntes, grünes Außengelände, sondern auch
zahlreiche Räume, in denen eine kindgerechte Betreuung und Förderung sowie
Kleingruppenarbeit ergänzend stattfinden kann. Durch die direkte Nachbar-
schaft zum Spiel- und Bolzplatz Maxstraße könnte leicht ein weiteres Außen-
gelände für Sport und Bewegung erreicht werden. Die Immobilie wird derzeit
lediglich von Amt 51-53 genutzt. Ein nennenswerter Publikumsverkehr findet
schon seit Jahren nicht mehr statt. Die Tätigkeit des Amtes könnte ohne weite-
res an alternativen Standorten wie der Jugendberufsagentur in der Rochuss-
trasse erledigt werden. Das Raumproblem lässt sich auf dem Schulareal derzeit
nicht lösen. Umso wichtiger ist es, dass in unmittelbarer Nähe städtische Areale
adäquat genutzt werden. Dabei bieten sich mehrere Betriebsmöglichkeiten an:
Die Nutzung könnte zunächst direkt der Schule bzw. der KJS/OGS angeboten
werden. Sollte eine kurzfristige Nutzung für diese nicht möglich sein, so kann
die Nutzung der Immobilie einer Elterninitiative bzw. privat betreuenden Perso-
nen („Tagesmüttern“) angeboten werden. Insbesondere vor dem Hintergrund
des eklatanten Mangels an Freiraum für Kinder scheint die derzeitige NutzungSeite 3 von 4
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als Büroraum und eigenen Mitarbeiter-KFZ-Stellplatz in dem begrünten Außen-
bereich nicht mehr zeitgemäß. Aus den vorgenannten Gründen bitten wir, der
Nutzung der Immobilie Maxstraße 77 als Betreuungsort für Kinder zuzustimmen
und die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit Schule, OGS und privat
organisierten Betreuungen durchzuführen.“
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de