221874-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST zur kleinen Anfrage: Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“ Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 221874-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.028 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221874-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V ST zur kleinen Anfrage: Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“ Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Schulausschuss Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. In welchem konkreten Umfang wurde das Haus der Jugendberufshilfe (Ma- xstr. 77) im Kalenderjahr 2022 durch Präsenzbelegungen der Angestellten frequentiert (im Verhältnis zu Homeoffice/Auswärtseinsätzen etc.)? Die Beratungsstelle für Jugendberufshilfe in der Maxstraße 77 war im vergan- genen Jahr durchgängig (bis auf die Tage der Betriebsferien der Stadtverwal- tung zwischen Weihnachten und Neujahr) jeden Werktag besetzt. Es war im- mer mindestens eine pädagogische Fachkraft anwesend; bis auf wenige Aus- nahmen, waren mehrere Fachkräfte gleichzeitig vor Ort. Aufgrund der unter- schiedlichen Aufgaben und Beratungskontexte bewegt sich der Anteil der Tage mit Anwesenheit in der Beratungsstelle zu Tagen ohne Anwesenheit in der Be- ratungsstelle der verschiedenen Mitarbeitenden zwischen 1,5:1 und 23,4:1 (letzte Angabe für den Leiter der Beratungsstelle). Gemittelt ist das Verhältnis 3,1:1. 2. Wie viele persönlich durchgeführte Beratungsgespräche mit Klient*innen hat es im Jahr 2022 im Gebäude insgesamt (absolut) gegeben? Im Jahr 2022 wurden 372 persönliche Beratungsgespräche im Gebäude Max- straße 77 durchgeführt. 3. Für wann ist das in der Stellungnahme unter Ziff. 1 angekündigte VorOrt- Gespräch von Fachverwaltung, Schule und OGS-Träger bezüglich der Marienschule konkret geplant? Welche Vorschläge beabsichtigt die Fachverwaltung in dem Rahmen für eine zeitnahe Verbesserung und Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten an der Marienschule zu unterbreiten? Das vor-Ort-Gespräch hat Mitte Dezember stattgefunden. Im Ergebnis wird es eine Platzzahlerhöhung im Bestand durch organisatorische Veränderungen geben. Das ändert allerdings nichts an der weiterhin bestehenden Verbesse-Seite 1 von 2 Seite 2 rungsnotwendigkeit der Essensituation wie sie in der sog. OGS- Priorisierungsliste vom Rat der Stadt Bonn für die Marienschule beschlossen wurde (siehe auch Antwort zu Frage 4). 4. Wann rechnet die Verwaltung mit Blick auf die Priorisierungsstelle 7 der Schule im geplanten OGS-Ausbau mit einer Umsetzung der in dem Zu- sammenhang erforderlichen Baumaßnahmen? Derzeit wird ein Gesamtkonzept für alle Schulbaumaßnahmen erstellt. Hierzu gehört auch die Bestandsaufnahme aller OGS – Maßnahmen, um gegebenen- falls eine Bündelung von Maßnahmen für alternative Vergabemethoden und Standardisierungen zu erreichen, mit denen die Maßnahmen beschleunigt wer- den können. Die Marienschule ist baulich bereits aufgenommen und wird einer Baurechtsprüfung unterzogen, da die rechtlichen Baugrenzen bei dem zusätzli- chen Flächenbedarf voraussichtlich angepasst werden müssen. Über einen Umsetzungszeitraum kann zurzeit noch keine Angabe gemacht werden. 5. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit einer räumlichen und zeitlichen Aufteilung des Gebäudes zwischen OGS und Jugendberufshilfe? (Z.B. vormittags normaler Bürobetrieb im oberen Bereich des Gebäudes und ab dem Mittag raumweise OGS-Nutzung im Erdgeschoss oder im Gruppen- raum.) Eine parallele bzw. zeitlich aufgeteilte Nutzung des Gebäudes ist nicht möglich. Die Beratungsgespräche in der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe finden überwiegend nachmittags statt, da die ratsuchenden jungen Menschen in der Regel noch schulpflichtig und vormittags in der Schule sind. Auch praktisch ist eine räumliche und zeitliche Durchführung nicht möglich. Die Büros im Erdgeschoss werden alle für die Bürotätigkeiten der pädagogischen Fachkräfte benötigt und müssen dementsprechend möbliert (Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschränke) sein. Einige der nachmittäglichen Beratungsge- spräche können nicht in den Büroräumen durchgeführt werden und müssen im Gruppenraum stattfinden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de