221874-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“
Kerndaten
- Nummer
- 221874-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221874-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme zum Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“ Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgerantrag nicht zuzustimmen, da eine Realisierung des Bürgerantrags aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Zu 1. Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass gerade vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz für die Jahrgangsstufe 1 ab dem Schuljahr 2026/2027 die OGS-Plätze am Standort Marienschule dringend ausgebaut werden müssen. Die Nachfrage nach einem OGS-/Betreuungsplatz ist kontinuierlich steigend. In der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Prioritätenliste der baulichen Notwendigkeiten für den OGS-Ausbau steht die Marienschule an siebter Stelle. Bis zur Umsetzung dieser Baumaßnahmen muss es daher das gemeinsame Ziel von Schule, OGS-Träger und Fachverwaltung sein, alle Möglichkeiten für eine Übergangslösung auszuloten, die schon jetzt einen weiteren Ausbau der OGS-Plätze ermöglicht. Die Fachverwaltung wird daher Vertreter*innen von Schule und OGS-Träger zeitnah zu einem Gespräch vor Ort einladen. Die Geeignetheit der Immobilie Maxstraße für eine anderweitige Nutzung steht zumindest in Frage. Das Gebäude entspricht in vielerlei Hinsicht nicht den Erfordernissen der im Bürgerantrag vorgeschlagenen Nutzung. Die Treppe vom Souterrain in das Erdgeschoss ist steil und nicht kindgerecht. Der bauliche Aufwand für eine schulische Nutzung im Hinblick auf Brandschutz und Arbeitsschutz ist erheblich, auch im Hinblick auf denkmalrechtliche Restriktionen. Aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse ist zudem fraglich, ob der Nutzungszweck dann überhaupt realisiert werden kann. Die Büroräume im Erdgeschoss und ersten Stock des Gebäudes sind für Gruppenangebote mit Kindern nicht groß genug, also keinesfalls „ideal geeignet“. Zu 2. In der städtischen Liegenschaft Maxstraße 77 ist die Beratungsstelle fürSeite 1 von 3 Seite 2 Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie untergebracht. Die Beratungsstelle erfüllt als Einrichtung der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) den gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag, jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Die Zielgruppe der Beratungsstelle umfasst damit junge Menschen ab der 8. Klasse bis unter 27 Jahre und geht damit über die derzeitige Zielgruppe der Jugendberufsagentur von Jobcenter Bonn, Agentur für Arbeit Bonn und Amt für Kinder, Jugend und Familie (junge Menschen bis 25 Jahre, die Kund*innen des Jobcenters sind) hinaus. In der Beratungsstelle und damit in dieser Liegenschaft arbeiten zurzeit neun pädagogische Fachkräfte. Zwei weitere Stellen sollen in Kürze besetzt werden. Die pädagogischen Fachkräfte der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe führen neben ihren Büro- und Verwaltungstätigkeiten am Standort Maxstraße 77 ebenfalls verschiedene Einzel- und Gruppenberatungsangebote durch. Neben den Büroräumen wird dazu insbesondere der Gruppenraum im Souterrain genutzt. Der Gruppenraum im Souterrain erlaubte es aufgrund seiner Größe und Lage im Gebäude auch während der Corona-Pandemie Präsenzberatungen durchzuführen. Hierzu wurde ein Hygienekonzept entwickelt, das noch immer umgesetzt wird. Der Standort der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe ist bei der Zielgruppe bekannt und etabliert. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage ist er für die Zielgruppe gut und niederschwellig erreichbar. Eine gemeinsame Unterbringung in der Jugendberufsagentur in den Räumen des Jobcenters widerspricht dieser Zugänglichkeit – unabhängig von der Klärung, ob in den Räumen des Jobcenters in der Rochusstraße überhaupt eine ausreichende Anzahl an Räumen für die Unterbringung der Beratungsstelle vorhanden wäre. Die derzeit 9 (perspektivisch 10-11) Mitarbeitenden der Stadt Bonn in diesem Verwaltungsgebäude können aktuell in keiner anderen Liegenschaft zusammenhängend untergebracht werden. Für sie müsste ein neues Objekt angemietet werden. Bei zentrumsnaher Unterbringung wären das ca. 50.000 €/jährlich an Miete. Zu 3.: Derzeit befinden sich sieben Mitarbeitenden-Parkplätze auf dem Gelände der Maxstraße 77, die aktuell alle vergeben sind. Sollte dieser Standort wegfallen, könnten den Mitarbeitenden entsprechend teurere Ersatz-Parkplätze im Stadthaus angeboten werden. Einzuhalten sind hierbei die Kündigungs- bzw. Änderungsfristen gemäß der Dienstvereinbarung Parkraumbewirtschaftung. Unter dem Parkplatz der Liegenschaft Maxstraße 77 befindet sich das Kanalpumpwerk für den tiefergelegenen Teil der Maxstraße. Daher müssen das Gelände und das Pumpwerk jederzeit frei zugänglich sein. Eine andere Nutzung oder Begrünung des Geländes ist nicht möglich. Zu 4. siehe Antwort zu 1. und 2.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de