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221874-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“

Nummer
221874-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221874 Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221874-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zum Bürgerantrag: „Lernvilla
Altstadt“
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
16.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgerantrag nicht zuzustimmen, da eine
Realisierung des Bürgerantrags aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist.
Zu 1.
Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass gerade vor dem Hintergrund des
Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz für die Jahrgangsstufe 1 ab dem
Schuljahr 2026/2027 die OGS-Plätze am Standort Marienschule dringend
ausgebaut werden müssen. Die Nachfrage nach einem OGS-/Betreuungsplatz
ist kontinuierlich steigend. In der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen
Prioritätenliste der baulichen Notwendigkeiten für den OGS-Ausbau steht die
Marienschule an siebter Stelle. Bis zur Umsetzung dieser Baumaßnahmen
muss es daher das gemeinsame Ziel von Schule, OGS-Träger und
Fachverwaltung sein, alle Möglichkeiten für eine Übergangslösung auszuloten,
die schon jetzt einen weiteren Ausbau der OGS-Plätze ermöglicht. Die
Fachverwaltung wird daher Vertreter*innen von Schule und OGS-Träger
zeitnah zu einem Gespräch vor Ort einladen.
Die Geeignetheit der Immobilie Maxstraße für eine anderweitige Nutzung steht
zumindest in Frage. Das Gebäude entspricht in vielerlei Hinsicht nicht den
Erfordernissen der im Bürgerantrag vorgeschlagenen Nutzung. Die Treppe vom
Souterrain in das Erdgeschoss ist steil und nicht kindgerecht.
Der bauliche Aufwand für eine schulische Nutzung im Hinblick auf Brandschutz
und Arbeitsschutz ist erheblich, auch im Hinblick auf denkmalrechtliche
Restriktionen. Aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse ist zudem fraglich,
ob der Nutzungszweck dann überhaupt realisiert werden kann.
Die Büroräume im Erdgeschoss und ersten Stock des Gebäudes sind für
Gruppenangebote mit Kindern nicht groß genug, also keinesfalls „ideal
geeignet“.
Zu 2.
In der städtischen Liegenschaft Maxstraße 77 ist die Beratungsstelle fürSeite 1 von 3
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Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie untergebracht. Die
Beratungsstelle erfüllt als Einrichtung der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) den gesetzlich vorgeschriebenen
Auftrag, jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen sozialpädagogische Hilfen
anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die
Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Die Zielgruppe der
Beratungsstelle umfasst damit junge Menschen ab der 8. Klasse bis unter 27
Jahre und geht damit über die derzeitige Zielgruppe der Jugendberufsagentur
von Jobcenter Bonn, Agentur für Arbeit Bonn und Amt für Kinder, Jugend und
Familie (junge Menschen bis 25 Jahre, die Kund*innen des Jobcenters sind)
hinaus.
In der Beratungsstelle und damit in dieser Liegenschaft arbeiten zurzeit neun
pädagogische Fachkräfte. Zwei weitere Stellen sollen in Kürze besetzt werden.
Die pädagogischen Fachkräfte der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe führen
neben ihren Büro- und Verwaltungstätigkeiten am Standort Maxstraße 77
ebenfalls verschiedene Einzel- und Gruppenberatungsangebote durch. Neben
den Büroräumen wird dazu insbesondere der Gruppenraum im Souterrain
genutzt. Der Gruppenraum im Souterrain erlaubte es aufgrund seiner Größe
und Lage im Gebäude auch während der Corona-Pandemie
Präsenzberatungen durchzuführen. Hierzu wurde ein Hygienekonzept
entwickelt, das noch immer umgesetzt wird.
Der Standort der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe ist bei der Zielgruppe
bekannt und etabliert. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage ist er für die
Zielgruppe gut und niederschwellig erreichbar. Eine gemeinsame
Unterbringung in der Jugendberufsagentur in den Räumen des Jobcenters
widerspricht dieser Zugänglichkeit – unabhängig von der Klärung, ob in den
Räumen des Jobcenters in der Rochusstraße überhaupt eine ausreichende
Anzahl an Räumen für die Unterbringung der Beratungsstelle vorhanden wäre.
Die derzeit 9 (perspektivisch 10-11) Mitarbeitenden der Stadt Bonn in diesem
Verwaltungsgebäude können aktuell in keiner anderen Liegenschaft
zusammenhängend untergebracht werden. Für sie müsste ein neues Objekt
angemietet werden. Bei zentrumsnaher Unterbringung wären das ca. 50.000
€/jährlich an Miete.
Zu 3.:
Derzeit befinden sich sieben Mitarbeitenden-Parkplätze auf dem Gelände der
Maxstraße 77, die aktuell alle vergeben sind. Sollte dieser Standort wegfallen,
könnten den Mitarbeitenden entsprechend teurere Ersatz-Parkplätze im
Stadthaus angeboten werden. Einzuhalten sind hierbei die Kündigungs- bzw.
Änderungsfristen gemäß der Dienstvereinbarung Parkraumbewirtschaftung.
Unter dem Parkplatz der Liegenschaft Maxstraße 77 befindet sich das
Kanalpumpwerk für den tiefergelegenen Teil der Maxstraße. Daher müssen das
Gelände und das Pumpwerk jederzeit frei zugänglich sein. Eine andere
Nutzung oder Begrünung des Geländes ist nicht möglich.
Zu 4.
siehe Antwort zu 1. und 2.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de