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221874 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“

Nummer
221874
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
23.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.11.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221874-02 Kleine Anfrage LINKE: Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“ Antrag zur Vorlage 221874
  2. 221874-04 N-Vorlage zum Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“
  3. 221874-03 ST ST zur kleinen Anfrage: Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“ Antrag zur Vorlage
  4. 221874-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“

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Text anzeigen (7.657 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221874
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
22.09.2022
Bürgerantrag: „Lernvilla Altstadt“
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Nutzung der Liegenschaft an der Maxstraße 77 als
Kinder- bzw. Schüler/innenbetreuung und als OGS Raumerweiterung der
Marienschule.
Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 6
Bürgerantrag Online
Datum
22.09.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerantrag „Lernvilla Altstadt“
Ihr Antrag
Hiermit stelle ich einen Bürgerantrag wie im Anhang detailliert beschrieben.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
mpS77RTZH
2222..0099..2222 2222::3366Seite 2 von 6
Bürgerantrag: Die Stadt Bonn stellt die Liegenschaft Maxstraße 77 für
die Nutzung zur Kinder- bzw. Schüler/innenbetreuung und als OGS
Raumerweiterung der Marienschule bereit.
In der Altstadt/Inneren Nordstadt Bonn fehlen seit langem schulische und außerschulische
Betreuungsangebote und Raumangebote für die Betreuung von Kindern. Grund sind die
beengten bzw. nicht vorhandenen Raumangebote in der Altstadt. So übersteigen
beispielsweise die derzeitigen Anmeldungen für eine Nachmittagsbetreuung an der
Marienschule das Angebot bei weitem, viele Anträge mussten in diesem Jahr deshalb
abgelehnt werden.
Auch für Eltern, die im Rahmen von privaten Initiativen eine Lösung für die
Kindernachmittagsbetreuung realisieren könnten, ist kein Raumangebot vorhanden.
Die städtische Immobilie Maxstraße 77 liegt in unmittelbarer Nähe der Marienschule. Das
mehrstöckige Wohngebäude verfügt über viele Räume unterschiedlicher Größe, einen
großzügigen Gruppenraum im Souterrain, der vom umzäunten Außengelände aus direkt
erreichbar ist. Sie eignet sich ideal für die Kinderbetreuung.
Die Betreuungssituation wird sich auch in den kommenden Schuljahren, nicht zuletzt des
Rechtsanspruchs auf einen OGS Platz, verschärfen. Eltern stellt die Situation immer wieder
vor existentielle Probleme, da keine Lösungen in unmittelbarer Nähe in Betracht gezogen
werden.
Es wird daher zur Beschlussfassung beantragt:
1. Die in direkter Nähe der Marienschule gelegene Liegenschaft Maxstraße 77, die
derzeit von ca. vier städtischen Amtsmitarbeitern für Büro- und Beratungstätigkeiten
belegt wird, wird geräumt und für die Betreuung von Schulkindern im Rahmen der
ÜMI/OGS angeboten.
2. Die derzeitigen städtischen Mitarbeiter werden in alternative städtische Gebäude
verlegt. Das Beratungsangebot für die Ausbildungsplatzvermittlung für Jugendliche
wird auf andere Bezirke (Quartiersmanagement und Jugendberufsagentur in der
Rochusstrasse) verlegt oder zentral gesteuert. Zeitgemäße Beratung Jugendlicher
mit Ausbildungshemmnissen findet in „Geh-Strukturen“ statt, die Bürotätigkeiten sind
daran angegliedert; die Rochusstrasse bietet hierfür z.B. sehr gute Räumlichkeiten.
3. Die Parkfläche hinter der Immobilie Maxstraße 77 zur Nutzung als städtischer
Kfz-Parkplatz entfällt. Dies gilt auch bei zukünftiger Nutzung im Rahmen einer
Kinderbetreuung. Eine Nutzung der begrünten Außenbereiche als KFZ Stellplatz ist
nicht zeitgemäß und soll unterbleiben.
4. Sollte es seitens Schule oder OGS/KJA sowie anderen Trägern organisatorisch
kurzfristig nicht möglich sein, so wird die Nutzung auch privaten Betreuern oderSeite 3 von 6
Eltern von Schulkindern auch der kommenden Jahrgänge mit dem Ziel angeboten,
fehlende städtische oder trägerschaftliche Betreuungsdefizite zu kompensieren.
Begründung:
Schon seit Jahren gibt es an der Marienschule beengte Raumverhältnisse, die nicht nur für
die Ablehnung von Anträgen für die Übermittagsbetreuung (ÜMI) sowie der Offenen
Ganztagsschule (OGS) führen. Auch für die Kinder, die bereits an der Marienschule
nachmittags einen Betreuungsplatz haben, ist die Situation sehr problematisch und
belastend, denn die Raumverhältnisse an der Marienschule sind beengt und die Kinder dort
sind viel Lärm und hoher Schülerdichte ausgesetzt.
Pandemiebedingt wurden Kinder zudem oft angehalten, während der Mittags- und
OGS-Betreuung in den Klassenräumen zu verweilen, statt sich - wie früher - auch in
anderen Räumen, wie dem Bauraum, aufzuhalten und diese mit Kindern aus anderen
Gruppen gemeinsam zu nutzen.
Diese Situation wird sich in den Wintermonaten der nächsten Jahre voraussichtlich weiter
verschärfen. Zudem ist es derzeit an der Marienschule nicht möglich, mit Gruppen bspw. für
Fördermaßnahmen oder Projekte auf andere Räume auszuweichen. Der zukünftige
Rechtsanspruch auf eine OGS Betreuung wird zu einer weiteren Zuspitzung der Situation
führen. Bereits jetzt stellt sich die Situation für viele Familien von Schulkindern als bedrohlich
dar, wie kürzlich berichtet wurde1.
Die in unmittelbarer Nähe zur Schule befindliche freistehende städtische Immobilie
Maxstraße 77 ist für die Nutzung als zusätzlicher Förder- und Betreuungsort jedoch ideal
geeignet und kann die vorgenannten Probleme lösen. Es gibt nicht nur ein umzäuntes,
grünes Außengelände, sondern auch zahlreiche Räume, in denen eine kindgerechte
Betreuung und Förderung sowie Kleingruppenarbeit ergänzend stattfinden kann. Durch die
direkte Nachbarschaft zum Spiel- und Bolzplatz Maxstraße könnte leicht ein weiteres
Außengelände für Sport und Bewegung erreicht werden.
Die Immobilie wird derzeit lediglich von Amt 51-53 genutzt. Ein nennenswerter
Publikumsverkehr findet schon seit Jahren nicht mehr statt. Die Tätigkeit des Amtes könnte
ohne weiteres an alternativen Standorten wie der Jugendberufsagentur in der
Rochusstrasse erledigt werden.
Das Raumproblem lässt sich auf dem Schulareal derzeit nicht lösen. Umso wichtiger ist es,
dass in unmittelbarer Nähe städtische Areale adäquat genutzt werden.
Dabei bieten sich mehrere Betriebsmöglichkeiten an: Die Nutzung könnte zunächst direkt
der Schule bzw. der KJS/OGS angeboten werden. Sollte eine kurzfristige Nutzung für diese
1
https://ga.de/bonn/bonn-eltern-bangen-um-ihre-berufliche-existenz-wegen-mangel-von-ogs-
plaetzen_aid-71407691Seite 4 von 6
nicht möglich sein, so kann die Nutzung der Immobilie einer Elterninitiative bzw. privat
betreuenden Personen („Tagesmüttern“) angeboten werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Freiraum für Kinder scheint
die derzeitige Nutzung als Büroraum und eigenen Mitarbeiter-KFZ-Stellplatz in dem
begrünten Außenbereich nicht mehr zeitgemäß.
Aus den vorgenannten Gründen bitten wir, der Nutzung der Immobilie Maxstraße 77 als
Betreuungsort für Kinder zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit
Schule, OGS und privat organisierten Betreuungen durchzuführen.
Anlage - Abbildungen der Immobilie Maxstraße 77 in Nachbarschaft zur
Marienschule
Abbildung 1. Wohnhaus und Gründerzeitvilla Maxstraße 77, im Eigentum der Stadt Bonn.
Quelle: AntragstellerSeite 5 von 6
Abbildungen 2 und 3. Umzäunter Außenbereich, derzeit genutzt als Mitarbeiterparkplatz.
Dieser Bereich eignet sich als Außengelände / Spielbereich für Schulkinder statt
KFZ-Parkplatz. Umbauten sind für eine Freizeitnutzung kaum notwendig. An den
Außenbereich schließt sich ein großer Aufenthaltsraum im Tiefparterre/ Keller an, der direkt
über eine Tür erreicht werden kann.
Quelle: AntragstellerSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de