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221871-04 · Mitteilungsvorlage

Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf - hier: Mitteilung zu Prüfauftrag unter Ziff. A des Beschlusses des Rates zu DS 221871 am 23.03.2023

Nummer
221871-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.06.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 19.06.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221871 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221871-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1
"Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Lannesdorf - hier: Mitteilung zu
Prüfauftrag unter Ziff. A des Beschlusses des Rates
zu DS 221871 am 23.03.2023
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.06.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 wurde
im Rat vom 23.03.2023 mit einigen Änderungen bzw. Prüfaufträgen (Ziff. A-E)
zur Offenlage beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung unter Ziff. 3 des
Ratsbeschlusses beauftragt, unter Einbeziehung der BV Godesberg, Ideen zur
wirtschaftlichen Stärkung des Lannesdorfer Ortskerns zu entwickeln (DS
221871).
Informationen zu den Prüfaufträgen werden im Rahmen der Beschlussvorlage
zur Satzung wiedergegeben. Über die Ergebnisse des Auftrags an die
Verwaltung, Ideen zur wirtschaftlichen Stärkung des Lannesdorfer Ortskerns zu
entwickeln, wird dann ebenso informiert. Hierzu wird aktuell eine Einladung der
Beteiligten seitens der Vorhabenträgerin vorbereitet, um über die Möglichkeiten
zur Stärkung des Standorts Lannesdorf zu beraten.
Dem nachfolgend nochmals aufgeführten Prüfauftrag unter Ziff. A wurde bereits
durch Beauftragung eines ergänzenden Verkehrsgutachtens gefolgt. Die
Bekanntmachung der Offenlage wurde bis zur Vorlage des Gutachtens
zurückgestellt.
„Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist zu prüfen, ob die Durchfahrt neben dem
Schenkpfädchen durch versenkbare Poller oder andere Lösungen auf den
Anlieferverkehr für die Märkte beschränkt werden kann und Kund:innen der
Märkte, die mit dem Auto anfahren, ausschließlich über die Deutschherrenstr.Seite 1 von 2
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Zugang zur vorderen Tiefgarage erhalten. Die Durchfahrt ist im Bereich der
Wohnbebauung verkehrsberuhigt auszuführen.“
Das neu beauftragte Gutachten beschreibt die verkehrlichen Auswirkungen
einer solchen Durchgangssperre für den Pkw-Verkehr im Umfeld. Damit sind
insgesamt drei Varianten der Verkehrsführung in Diskussion:
Variante 1: Durchlässigkeit für den gesamten Verkehr über die neu geplante
Erschließungsstraße
Variante 2: Durchlässigkeit für den Verkehr mit hohem Streckenwiderstand
Variante 3: Durchgangssperre für den Pkw- Verkehr
Da sich die neu untersuchte Verkehrslenkung auch auf die Verkehrsverteilung
innerhalb der Ortslage auswirken könnte, wurde zudem eine Ergänzung des
schalltechnischen Prognosegutachtens beauftragt, welches die Auswirkungen
der aus den prognostizierten Verkehrsmengen resultierenden Lärmimmissionen
aufzeigt. Die beiden Untersuchungsergebnisse zur Variante 3 wurden im Sinne
einer nachvollziehbaren und umfänglichen Information der Öffentlichkeit mit in
die Entwurfsbegründung zum Bebauungsplanentwurf aufgenommen und somit
– ebenso wie die beiden Gutachten - öffentlich ausgelegt. Die neu eingefügten
Erläuterungen sind zur Kenntlichmachung gegenüber der beschlossenen
Begründung in blauer kursiver Schrift eingefügt.
Hiermit kann gewährleistet werden, dass die Öffentlichkeit über die
abwägungsrelevanten Belange vollumfänglich informiert ist und somit die
Anstoßwirkung zur Beteiligung am Planverfahren bewirkt werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de