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221869-02 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Heimatmuseum Lengsdorf Antrag zur Vorlage 221869

Nummer
221869-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221869 Grüne/SPD-Antrag: Heimatmuseum Lengsdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
221869-02 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
17.10.2022 gez. Trützler
CDU-Änderungsantrag: Heimatmuseum Lengsdorf
Antrag zur Vorlage 221869
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
wie am 19. Mai 2021 mit dem Leiter des SGB, dem Vorsitzenden des Heimat-
und Verschönerungs-vereins Lengsdorf und dem Antragsteller
nach Inaugenscheinnahme des Heimatmuseums Lengsdorf besprochen,
folgende bauliche Mängel unverzüglich zu beseitigen:
•defekte Dachrinne um das ganze Gebäude herum
•Absetzungen (Setzrisse) unterhalb des Treppenhauses
•Schimmelbildung (schwarzer Schimmel) an der Hoftür
•intensiver Schimmelbefall der Kellerwände zum
Nachbargrundstück (Lengsdorfer Hauptstraße 18), sowie der Kellertreppe zum
Weinkeller
•fehlende Dachisolation, nur uralte Holzverblendungen
•Feuchtigkeitsbefall der Dachstuhlbalken
•veraltete Dachfenster
•fehlende Wärmedämmung
•offene, elektrische Leitungen im Dachstuhlbereich mit
Brandgefährdungspotential
Die sogenannten Schönheitsreparaturen im Treppenhaus können durch den
Heimat- und Verschönerungsverein eigenständig durchgeführt werden. Die
anfallenden Materialkosten wird der Verein dann mit dem SGB abrechnen.
Begründung
Begründung:
Das Heimatmuseum befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Sollten die Mängel an dem städtischen Gebäude nicht unverzüglich behoben
werden, besteht die Gefahr, dass sowohl die Nutzbarkeit erheblich
eingeschränkt wird und eingestellte Gegenstände dauerhaft Schaden nehmen.Seite 1 von 2
Seite 2
Aufgrund der defekten Dachrinne zum Bereich des Nachbargrundstückes fließt
unkontrolliert Wasser von der Dachrinne an der Giebelwand herunter, was
weitere Schäden am Gebäude verursacht.
Im Rasenbereich dringt Wasser in die unversiegelte Kellerwand des Gebäudes
ein. Das Wasser bildet einen „Staubereich“ und versickert nach Auskunft des
Bewohners des Nachbargrundstückes nur sehr langsam.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de