221869-02 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Heimatmuseum Lengsdorf Antrag zur Vorlage 221869
Kerndaten
- Nummer
- 221869-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221869-02 AA Antragsteller/in: Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg 17.10.2022 gez. Trützler CDU-Änderungsantrag: Heimatmuseum Lengsdorf Antrag zur Vorlage 221869 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, wie am 19. Mai 2021 mit dem Leiter des SGB, dem Vorsitzenden des Heimat- und Verschönerungs-vereins Lengsdorf und dem Antragsteller nach Inaugenscheinnahme des Heimatmuseums Lengsdorf besprochen, folgende bauliche Mängel unverzüglich zu beseitigen: •defekte Dachrinne um das ganze Gebäude herum •Absetzungen (Setzrisse) unterhalb des Treppenhauses •Schimmelbildung (schwarzer Schimmel) an der Hoftür •intensiver Schimmelbefall der Kellerwände zum Nachbargrundstück (Lengsdorfer Hauptstraße 18), sowie der Kellertreppe zum Weinkeller •fehlende Dachisolation, nur uralte Holzverblendungen •Feuchtigkeitsbefall der Dachstuhlbalken •veraltete Dachfenster •fehlende Wärmedämmung •offene, elektrische Leitungen im Dachstuhlbereich mit Brandgefährdungspotential Die sogenannten Schönheitsreparaturen im Treppenhaus können durch den Heimat- und Verschönerungsverein eigenständig durchgeführt werden. Die anfallenden Materialkosten wird der Verein dann mit dem SGB abrechnen. Begründung Begründung: Das Heimatmuseum befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Sollten die Mängel an dem städtischen Gebäude nicht unverzüglich behoben werden, besteht die Gefahr, dass sowohl die Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt wird und eingestellte Gegenstände dauerhaft Schaden nehmen.Seite 1 von 2 Seite 2 Aufgrund der defekten Dachrinne zum Bereich des Nachbargrundstückes fließt unkontrolliert Wasser von der Dachrinne an der Giebelwand herunter, was weitere Schäden am Gebäude verursacht. Im Rasenbereich dringt Wasser in die unversiegelte Kellerwand des Gebäudes ein. Das Wasser bildet einen „Staubereich“ und versickert nach Auskunft des Bewohners des Nachbargrundstückes nur sehr langsam. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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