221866-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Kleine Anfrage: Polizeiliche Videoüberwachung auf Pützchensmarkt 2022
Kerndaten
- Nummer
- 221866-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221866-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I FDP-Kleine Anfrage: Polizeiliche Videoüberwachung auf Pützchensmarkt 2022 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Stellungnahme der Polizei: zu.1. Die Polizei setzt keine Videoüberwachungsanlagen, sondern Videobeobachtungsanlagen ein. Für die Veranstaltung „Pützchens Markt 2022“ wurden nach Auswertung der Kriminalitätszahlen sowie zurückliegender Einsatzerfahrungen an zwei Aufstellorten Videobeobachtungsanlagen betrieben. Der Betrieb erfolgte gemäß § 15a PolG NRW und auf Grundlage einer schriftlichen Anordnung des Polizeipräsidenten im Bereich der Fahrradabstellanlagen Siegburger Straße/Friedensstraße sowie zwischen den Fahrgeschäften 9-10 („Auto- Scooter“) und 8-30 („Break Dancer“). zu 2. + 3. Die Videobeobachtung erfolgte offenkundig. Die Kameratürme wurden für jedermann erkennbar präsent abgestellt. Sie sind in Signalfarben foliert und mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern ausgestattet. Bei Betreten des Beobachtungsbereiches war die Videobeobachtung für Besucherinnen und Besucher erkennbar. Die Polizei hat die Videobeobachtung zudem im Vorfeld medial kommuniziert sowie darüber hinaus in der Sondersitzung der Bezirksvertretung vom 08.09.2022 explizit als Teil des Sicherheitskonzeptes der Großveranstaltung benannt. zu 4. Die Bewertung der Sicherheitslage bei Großveranstaltungen auf Grundlage monokausal reduzierter Wirkzusammenhänge vorzunehmen, ist unseriös.Seite 1 von 2 Seite 2 Ebenso lässt sich die Verhinderung von Straftaten nicht auf eine einzelne Maßnahme zurückführen, da alle Maßnahmen Teil einer Gesamtkonzeption sind. Die polizeiliche Videobeobachtung war eine präventivpolizeiliche Maßnahme im Rahmen einer ganzheitlich ausgerichteten Einsatzkonzeption für Pützchens Markt 2022. Sie hatte den Zweck Straftaten zu verhüten, die Aufklärung von begangenen Straftaten zu verbessern und so, in Verbindung mit dem schnellen Einschreiten von Einsatzkräften, vor Ort auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. zu 5. Der Einsatz der polizeilichen Videobeobachtung anlässlich von Pützchens Markt 2022 hat sich aus polizeilicher Sicht uneingeschränkt bewährt. Über einen erneuten Einsatz im Folgejahr wird im Rahmen einer substantiierten Einzelfallprüfung sowie unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und des Grundsatzes der Verhältinismäßigkeit mit zeitlicher Nähe zum Veranstaltungstermin entschieden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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