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221864-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Peter-Klein-Straße

Nummer
221864-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221864 Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Peter-Klein-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221864-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich
Peter-Klein-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung ist die seitens der Antragsteller*innen beschriebene
Verkehrssituation in der Peter-Klein-Straße sehr gut bekannt.
In Abstimmung mit dem Schulamt wurden Möglichkeiten zur kurzfristigen
Verbesserung der Situation geprüft (siehe unten: Einrichtung einer Hol- und
Bringzone, Otto-Hahn-Straße). Eine Veränderung der Situation ist nur
gemeinsam mit den Eltern und Verkehrsteilnehmenden zu erreichen. Auch im
Zusammenhang mit der Erprobung sog. „Schulstraßen“ (vgl. DS 221294) hat
die Verwaltung abgewogen, ob sich die Peter-Klein-Straße für die Erprobung
als Schulstraße eignet, kann einen Modellversuch dort jedoch nicht
befürworten, da wiederum zahlreiche Anwohner:innen von den temporären
Sperrungen betroffen wären.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird eine Erschließung der Schulstandorte über
die Schlesienstraße grundsätzlich befürwortet. Daher wurde im Rahmen des
Neubaus der Grundschule Buschdorf die Erschließung des Schulgeländes
durch die Verwaltung über die Schlesienstraße geplant. Darunter fallen auch
sämtliche, nachzuweisenden Stellplätze für Lehrkräfte sowie die Hol- und
Bringzone.
Da im geltenden Bebauungsplan Zufahrten von der Schlesienstraße untersagt
sind, bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Gegen die Erteilung einer Befreiung für den Neubau der Grundschule bestehen
aus verkehrsplanerischer und planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken (sh.
DS 200282-01 ST).
Verkehrslenkende Maßnahmen, wie z.B. eine Einbahnstraßenregelung, werden
aus fachlicher Sicht kritisch bewertet, da sich der Hol- und Bringverkehr
dadurch nicht verringern würde. Vielmehr führt dies zu einer Verlagerung /
Ausweitung des Verkehrs auf die angrenzenden Straßen des Wohngebietes.
Auch eine Zufahrtsbeschränkung für die Peter-Klein-Straße, z.B. durch eine
„Anlieger frei“-Regelung wird als nicht zielführend bewertet, da die Eltern als
Anlieger der Schule ebenfalls zufahrtsberechtigt wären.Seite 1 von 2
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Die Verwaltung schlägt jedoch vor bis zum Neubau der Grundschule, innerhalb
der vorhandenen Parkbucht auf der Otto-Hahn-Straße (ggü. den Hausnummern
146-150) eine Hol- und Bringzone einzurichten. Um die Akzeptanz dieser Hol-
und Bringzone zu erhöhen und daraus resultierend die Verkehrsbelastung in
der Peter-Klein-Straße zu verringern, wird die Verwaltung Kontakt mit der
Schulverwaltung sowie der Elternpflegschaft aufnehmen, damit diese die Eltern
entsprechend informieren und sensibilisieren können.
In diesem Zusammenhang wird jedoch daraufhin gewiesen, dass diese Hol-
und Bringzone aus Fahrtrichtung Norden nur durch ein Wenden im
Kreisverkehr Schlesienstraße / Otto-Hahn-Straße möglich ist. Eine aus allen
Richtungen direkt anfahrbare Fläche ist im näheren Umfeld der Grundschule
nicht vorhanden.
Abschließend geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass sich die Situation
in der Peter-Klein-Straße mit der Fertigstellung des Neubaus sowie der in
diesem Zusammenhang an der Schlesienstraße vorgesehenen Hol- und
Bringzone signifikant verbessern wird.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de