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221863-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wegfall der ev. Kita Oberkassel zum Sommer 2023

Nummer
221863-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221863 CDU-Große Anfrage: Wegfall der ev. Kita Oberkassel zum Sommer 2023

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221863-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Wegfall der ev. Kita Oberkassel zum Sommer 2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wird die Stadt Bonn für die heutigen Kinder aus der Evangelischen
Kindertagesstätte Oberkassel zum Sommer 2023 ausreichend Plätze in
naheliegenden, städtischen Einrichtungen anbieten?
Nein, nicht pauschal. Alle betroffenen Eltern müssen sich über das Kita-Net bei
den gewünschten Einrichtungen anmelden. Im Anschluss kann geschaut
werden, inwieweit diese Kinder vorrangig berücksichtigt werden können,
solange städt. Einrichtungen von den Eltern gewünscht werden.
2. Wie kann der zusätzliche Bedarf an Ü3 Plätzen in Oberkassel aufgrund
der Schließung der Evangelischen Kindertagesstätte kurzfristig zum
Kitastart im Sommer 2023 gedeckt werden?
Der zusätzliche Bedarf kann nicht kurzfristig in Oberkassel gedeckt werden.
Eltern müssen dann sich ggf. im Umkreis bei Einrichtungen bewerben. Das
Familienbüro bietet bei der Suche Unterstützung an.
3. Welche mittel- und langfristigen Möglichkeiten sind denkbar, um die
Zahl der Kinderbetreuungsplätze in Oberkasse dauerhaft mindestens
auf das bisherige Niveau zu steigern?
Langfristig ist geplant, die Heilpädgogische Kindertagesstätte in der
Basaltstraße zu einer Kibiz-Einrichtung umzubauen. Da die Maßnahme
allerdings noch nicht konkret eingesteuert bzw. noch kein Personal hierfür
disponiert wurde, ist ein Termin für die Realisierung derzeit noch nicht
bezifferbar.
4. Wann hat die Stadt Bonn Kenntnis von den Schwierigkeiten der ev.
Kirchengemeinde im Zusammenhang mit der ursprünglich
beabsichtigten Neuerrichtung einer Kindertagesstätte und deren Betrieb
erlangt?
Der Verwaltung waren seit geraumer Zeit die Schwierigkeiten der Ev.
Kirchengemeinde Oberkassel- Königswinter bekannt. Als Träger einer
eingruppigen Einrichtung ist es sowohl in personeller als auch in finanzieller
Sicht herausfordernd, einen geregelten Betrieb unter Berücksichtigung allerSeite 1 von 2
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gesetzlich Vorgaben (insbesondere mit Blick auf die vorzuhaltende personelle
Ausstattung) zu gewährleisten, um Eltern dauerhaft und zukunftsfähig ein
verlässliches Kinderbetreuungsangebot anbieten zu können.
5. Hat die Stadt Bonn und wenn ja in welcher Form, der evangelischen
Kirchgemeinde Oberkassel-Dollendorf bei der Kita-Trägersuche bzw.
beim Bau einer neuen Kindertagesstätte unterstützt? Falls nein, aus
welchen Gründen gab es keine Unterstützung?
Spätestens nachdem im Frühjahr 2017 die Entscheidung der Kirchengemeinde
zum Verkauf der Immobilie getroffen wurde, standen Verwaltung und
Kirchengemeinde auf den verschiedensten Ebenen in einem regelmäßigen
Austausch. Der Kirchengemeinde wurde seitens der Verwaltung signalisiert,
dass in dem Planungsraum aus bedarfsplanerischer Sicht maximal eine
dreigruppige Einrichtung darstellbar sei. Es wurde in einzelnen Fällen -nach
vorheriger Abstimmung mit der Kirchengemeinde- seitens der Verwaltung
Gespräche mit potenziellen Interessenten über die Rahmenbedingungen für die
Errichtung/Betrieb eines Neubaus geführt.
Zuletzt wurde noch im April 2022 gemeinsam mit dem Träger unter Beteiligung
der Fachaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland die Möglichkeit für eine
notwendige temporäre Interimsunterbringung der Bestandskita während der
Neubauphase geschaffen.
Zu unserem Bedauern hat sich die Kirchengemeinde Oberkassel-Königswinter
letztendlich für eine endgültige Schließung der Kindertageseinrichtung zum
31.07.2023 entschieden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de