221862 · Große Anfrage
Kita-Plätze in Bonn und das Bundesprogramm "Sprach-Kitas"
Kerndaten
- Nummer
- 221862
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 22.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 221862 Fragesteller/in: Herr Öztürker (Internationale Liste) 21.09.2022 Kita-Plätze in Bonn und das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" Beratungsfolge Integrationsrat 08.11.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1- a) Wie viele Kita-Plätze fehlen zurzeit in Bonn und wie viele Kinder stehen auf der Warteliste? b) Wenn welche fehlen würden, könnte die Verwaltung nach der Altersgruppe (Ü3 und U3) und Stadtbezirken auflisten? c) Kann die Verwaltung die von der Kirche geschlossenen Kitas übernehmen? d) Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die auf der Warteliste stehende Kinder, die gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung haben, zu versorgen? 2- Wie viele Eltern, deren Kinder keine Kita-Plätze für ihre Kinder erhalten haben, haben gegenüber der Verwaltung Ihren Rechtsanspruch geltend gemacht? 3- a) Welche Auswirkungen hat der Fachkräftemangel auf die Arbeit in den Kitas in Bonn? b) Werden die Zahl der Gruppen erhöht, wenn die ausreichenden Fachkräfte zur Verfügung stehen? 4- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung kurz- und langfristig, um den Fachkräftemangel zu minimieren? 5- Trifft es zu, dass das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" am 31.12.2022 auslaufen wird? Wenn ja; welche Alternative kann die Verwaltung anbieten, um die Sprachförderung in den Kitas weiterzuführen? 6- Wie viele Kinder haben "Sprach-Kitas" besucht, und wie viele Fachkräfte waren im Rahmen dieses Programms beschäftigt?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung In der jüngsten Zeit klagen die Eltern und alleinerziehende Mütter, dass sie noch keine Kita-Plätze für ihre Kinder bekommen haben, obwohl die Kinder seit 01.08.2013 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung gemäß § 24 Abs.2 SGB VIII haben. Dort heißt: "Gemäß § 24 Abs.2 SGB VIII haben die Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kinderpflege. Anspruchsinhaber des Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung ist demnach ein- bzw. zweijähriges Kind." Das Bundesprogramm "Sprach- Kitas" wird seit 2016 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Dieses Programm soll die sprachliche Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kinderbetreuung integriert werden. Das "Sprach-Kita"-Programm richtet sich vor allem an Kitas, die von einem überdurchschnittlichen hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Es beinhaltet: Sprachliche Bildung für den Alltag, inklusive Pädagogik, Zusammenarbeit mit Familien und Medien. Im Rahmen dieses Programms wurde zusätzlich eine Fachkraft zur Verfügung gestellt. Sollte der Bund dieses Programm, wie angekündigt, nicht mehr fördern, zerschlagen sich die seit 2016 in den Kitas geschaffenen Strukturen und die etablierte Sprachförderung. Bis jetzt haben tausende von Kindern und Familien davon profitiert. Die Kinder konnten hierdurch ihre sprachlichen Defizite reduzieren und in der Schule ohne große Schwierigkeiten mithalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de