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221862 · Große Anfrage

Kita-Plätze in Bonn und das Bundesprogramm "Sprach-Kitas"

Nummer
221862
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 08.11.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.02.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221862-01 ST Kita-Plätze in Bonn und das Bundesprogramm "Sprach-Kitas"

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Große Anfrage
öffentlich
221862
Fragesteller/in:
Herr Öztürker (Internationale Liste)
21.09.2022
Kita-Plätze in Bonn und das Bundesprogramm
"Sprach-Kitas"
Beratungsfolge
Integrationsrat 08.11.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1- a) Wie viele Kita-Plätze fehlen zurzeit in Bonn und wie viele Kinder
stehen auf der Warteliste?
b) Wenn welche fehlen würden, könnte die Verwaltung nach der
Altersgruppe (Ü3 und U3) und Stadtbezirken auflisten?
c) Kann die Verwaltung die von der Kirche geschlossenen Kitas
übernehmen?
d) Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die auf der
Warteliste stehende Kinder, die gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung haben, zu versorgen?
2- Wie viele Eltern, deren Kinder keine Kita-Plätze für ihre Kinder
erhalten haben, haben gegenüber der Verwaltung Ihren
Rechtsanspruch geltend gemacht?
3- a) Welche Auswirkungen hat der Fachkräftemangel auf die Arbeit in
den Kitas in Bonn?
b) Werden die Zahl der Gruppen erhöht, wenn die ausreichenden
Fachkräfte zur Verfügung stehen?
4- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung kurz- und langfristig, um
den Fachkräftemangel zu minimieren?
5- Trifft es zu, dass das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" am
31.12.2022 auslaufen wird? Wenn ja; welche Alternative kann die
Verwaltung anbieten, um die Sprachförderung in den Kitas
weiterzuführen?
6- Wie viele Kinder haben "Sprach-Kitas" besucht, und wie viele
Fachkräfte waren im Rahmen dieses Programms beschäftigt?Seite 1 von 2
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Begründung
In der jüngsten Zeit klagen die Eltern und alleinerziehende Mütter, dass sie
noch keine Kita-Plätze für ihre Kinder bekommen haben, obwohl die Kinder seit
01.08.2013 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung gemäß § 24 Abs.2
SGB VIII haben. Dort heißt: "Gemäß § 24 Abs.2 SGB VIII haben die Kinder,
die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder Kinderpflege. Anspruchsinhaber des
Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung ist demnach ein- bzw.
zweijähriges Kind."
Das Bundesprogramm "Sprach- Kitas" wird seit 2016 vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Dieses
Programm soll die sprachliche Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der
Kinderbetreuung integriert werden.
Das "Sprach-Kita"-Programm richtet sich vor allem an Kitas, die von einem
überdurchschnittlichen hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem
Förderbedarf besucht werden. Es beinhaltet: Sprachliche Bildung für den Alltag,
inklusive Pädagogik, Zusammenarbeit mit Familien und
Medien. Im Rahmen dieses Programms wurde zusätzlich eine Fachkraft zur
Verfügung gestellt.
Sollte der Bund dieses Programm, wie angekündigt, nicht mehr fördern,
zerschlagen sich die seit 2016 in den Kitas geschaffenen Strukturen
und die etablierte Sprachförderung. Bis jetzt haben tausende von Kindern und
Familien davon profitiert. Die Kinder konnten hierdurch ihre sprachlichen
Defizite reduzieren und in der Schule ohne große Schwierigkeiten
mithalten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de