221855-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Koalitionsantrag: Resolution A 59
Kerndaten
- Nummer
- 221855-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 221855-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 06.10.22 BBB-Anfrage: Koalitionsantrag: Resolution A 59 Beratungsfolge Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurde die Stadt Bonn als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der A59 zwischen den Autobahndreiecken Bonn-Nordost und Sankt Augustin-West (Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650) aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben und wenn ja, wann und mit welcher Abgabefrist? 2. Hat die Stadt Bonn als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der A59 zwischen den Autobahndreiecken Bonn-Nordost und Sankt Augustin-West eine Stellungnahme zum laufenden Planfeststellungverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz abgegeben und wenn ja, wie lautete diese, wenn nein warum nicht? 3. Ist die Abgabe von Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren nach Auffassung der Oberbürgermeisterin ein Geschäft der laufenden Verwaltung bzw. ihr durch Ratsbeschluss übertragen? 4. Welche Auswirkung hat der am 22.September 2022 von der Ratsmehrheit mit Drucksachen-Nummer 221855 gefasste Beschluss auf das Planfeststellungverfahren zum Neubau der A59 im Bereich der Anschlussstelle Maarstraße Bonn- Beuel (von Betr..- km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680) zu welchem die Offenlage der letzten Planänderung in der Zeit vom 26.05.2021 bis 25.06.2021 stattfand und die Einwendungsfrist am 26.07.2021 endete? Begründung Fragen 1 und 2 konnten von der Oberbürgermeisterin auf Ersuchen der BBB- Fraktion in der letzten Ratssitzung nicht beantwortet werden. Mit Frage 3 soll in Erfahrung gebracht werden, ob wichtige Infrastrukturprojekte, wie Ausbauten von im Stadtgebiet liegenden Autobahnen, tatsächlich als Geschäft der laufenden Verwaltung (Aussage Stadtbaurat Helmut Wiesner im Rat am 22. September 2022) anzusehen sind. In dem von Linkskoalition, CDU und Oberbürgermeisterin mit Drucksache 221855 gefassten Beschluss werden auch Vorgaben zum sogenannten Maarstraßenanschluss gemacht. Da das Beteiligungsverfahren längst abgelaufen ist, stellt sich hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Beschlusses in diesem Teilbereich. Ferner möchten die Fragesteller wissen, was die Oberbürgermeisterin dazu veranlasst habenSeite 1 von 2 Seite 2 könnte, ihre eigene, bzgl. der Maarstraßenanbindung in Vertretung für die Stadt Bonn abgegebene Stellungnahme datierend auf den 9. August 2021 durch ihr Votum im Stadtrat für den Koalitionsantrag „Resolution A 59“ am 22. September 2022 in Frage zu stellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de