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221855-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Koalitionsantrag: Resolution A 59

Nummer
221855-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221855 Koalitionsantrag: Resolution A 59

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Große Anfrage
öffentlich
221855-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
06.10.22
BBB-Anfrage: Koalitionsantrag: Resolution A 59
Beratungsfolge
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurde die Stadt Bonn als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der A59
zwischen den Autobahndreiecken Bonn-Nordost und Sankt Augustin-West
(Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650) aufgefordert eine Stellungnahme
abzugeben und wenn ja, wann und mit welcher Abgabefrist?
2. Hat die Stadt Bonn als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der A59
zwischen den Autobahndreiecken Bonn-Nordost und Sankt Augustin-West eine
Stellungnahme zum laufenden Planfeststellungverfahren nach dem
Bundesfernstraßengesetz abgegeben und wenn ja, wie lautete diese, wenn
nein warum nicht?
3. Ist die Abgabe von Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren nach
Auffassung der Oberbürgermeisterin ein Geschäft der laufenden Verwaltung
bzw. ihr durch Ratsbeschluss übertragen?
4. Welche Auswirkung hat der am 22.September 2022 von der Ratsmehrheit
mit Drucksachen-Nummer 221855 gefasste Beschluss auf das
Planfeststellungverfahren zum Neubau der A59 im Bereich der Anschlussstelle
Maarstraße Bonn- Beuel (von Betr..- km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680) zu
welchem die Offenlage der letzten Planänderung in der Zeit vom 26.05.2021
bis 25.06.2021 stattfand und die Einwendungsfrist am 26.07.2021 endete?
Begründung
Fragen 1 und 2 konnten von der Oberbürgermeisterin auf Ersuchen der BBB-
Fraktion in der letzten Ratssitzung nicht beantwortet werden. Mit Frage 3 soll in
Erfahrung gebracht werden, ob wichtige Infrastrukturprojekte, wie Ausbauten
von im Stadtgebiet liegenden Autobahnen, tatsächlich als Geschäft der
laufenden Verwaltung (Aussage Stadtbaurat Helmut Wiesner im Rat am 22.
September 2022) anzusehen sind. In dem von Linkskoalition, CDU und
Oberbürgermeisterin mit Drucksache 221855 gefassten Beschluss werden
auch Vorgaben zum sogenannten Maarstraßenanschluss gemacht. Da das
Beteiligungsverfahren längst abgelaufen ist, stellt sich hier die Frage nach der
Sinnhaftigkeit des Beschlusses in diesem Teilbereich. Ferner möchten die
Fragesteller wissen, was die Oberbürgermeisterin dazu veranlasst habenSeite 1 von 2
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könnte, ihre eigene, bzgl. der Maarstraßenanbindung in Vertretung für die Stadt
Bonn abgegebene Stellungnahme datierend auf den 9. August 2021 durch ihr
Votum im Stadtrat für den Koalitionsantrag „Resolution A 59“ am 22.
September 2022 in Frage zu stellen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de