221855-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Koalitionsantrag: Resolution A 59 Antrag zur Vorlage 221855
Kerndaten
- Nummer
- 221855-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221855-01 AA Antragsteller/in: Bert Moll Jürgen Wehlus MdL Guido Déus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn CDU-Änderungsantrag: Koalitionsantrag: Resolution A 59 Antrag zur Vorlage 221855 Beratungsfolge Rat 22.09.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags zu Nummer 1. Zustimmung zu Nummer 2. Änderung wie folgt: Der Lärmschutz im Abschnitt Autobahnkreuz Bonn-Nord bis Anschlussstelle Bonn-Villich wird unabhängig vom Planentwurf und der Realisierung des Maarstrassenanschlusses sachgerecht erhöht und erweitert. zu Nummer 3. Änderung wie folgt: a) Der weiteren Planung des Maarstrassenanschlusses wird nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass auch östlich der BAB 59 in Form holländischer Rampen ein Anschluss gewährleistet und die Erreichbarkeit der Maarstrasse für die Stadtteile östlich der BAB 59 gesichert wird. b) Von einer Schließung der Anschlussstelle Siegburger Straße ist Abstand zu nehmen.Seite 1 von 3 Seite 2 zu Nummer 4. Änderung wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang die Fahrspuren des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten einer verkehrssicheren Führung von Fuß- und Radweg verändert werden können. Begründung Begründung zu Nummer 1: Von der Verbreiterung des Trassenquerschnitts der BAB 59 ist Abstand zu nehmen. Mit den geplanten Standstreifen sind erhebliche und nicht gerechtfertigte Eingriffe zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger verbunden. Die Verkehrssituation rechtfertigt im Auslaufbereich der A 59 keine Erweiterung. Begründung zu Nummer 2: Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dem sechsstreifigen Ausbau ist die BAB 59 bereits heute eine erhebliche Lärmquelle. Seinerzeit wurde der sechsspurige Ausbau umgesetzt, ohne den Lärmschutz anzupassen. Gleichzeitig wurde auf der östlichen Seite der BAB 59 die ursprüngliche Lärmschutzwand abgerissen und durch eine Blechwand ersetzt, die aber tiefer aufsetzt und damit nicht mehr die vorherige Höhe erreicht. Dies führt zu einer erheblichen Lärmbelästigung insbesondere im Bereich der Straße Am Knippchen. Begründung zu Nummer 3: Der Planung des Maarstrassenanschlusses wurde im Rat der Stadt Bonn nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Vorhaben nicht zu unzumutbaren Verkehrs- und Gesundheitsbelastungen in in den Bonner Ortsteilen östlich der BAB 59 führt. Die vorliegende Planung trägt dieser Voraussetzung aber nicht Rechnung. Die Maarstraße ist eine dringend benötigte Entlastungsstrecke für die schon jetzt hochbelastete Pützchen Chaussee. Die Offenhaltung der Maarstraße ist notwendig, weil sonst die Gewerbebetriebe sowohl in Beuel-Ost als auch in Pützchen erhebliche Teile ihrer wirtschaftlichen Basis verlieren können. Die Anschlussstelle Siegburger Straße wurde zwar als Provisorium angelegt, ist aber seit fast 50 Jahren ein wichtiger Autobahnzubringer für Beuel und unverzichtbare Voraussetzung für die Entwicklung des GewerbegebietesSeite 2 von 3 Seite 3 Beuel-Ost. Der Einwand der Straßenbauverwaltung, dass die Anschlussstellen in zu kurzen Abständen entlang der BAB 59 liegen würden, wird dadurch entkräftet, dass dieser Abstand von 1,5 km nirgendwo sonst auf dem Autobahnring um Bonn (BAB 565/BAB 562) eingehalten wird. Hinzukommt dass, dass es sich bei der Anschlussstelle Siegburger Straße nachweislich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt. Begründung zu Nummer 4: Die Begründung des Dringlichkeitsantrages zu 4 stellt nicht die Verkehrssicherheit, sondern lediglich die erhebliche Verbreiterung des Fahrstreifens für den Fahrradverkehr in den Vordergrund. Der Prüfansatz muss sich hingegen auf ein verkehrssicheres Konzept für alle Verkehrsteilnehmer ausrichten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de