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221855 · Dringlichkeitsantrag

Koalitionsantrag: Resolution A 59

Nummer
221855
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
21.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221855-02 BBB-Anfrage: Koalitionsantrag: Resolution A 59
  2. 221855-01 AA CDU-Änderungsantrag: Koalitionsantrag: Resolution A 59 Antrag zur Vorlage 221855
  3. 221855-03 ST Koalitionsantrag: Resolution A 59

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
221855
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
21.09.22
Koalitionsantrag: Resolution A 59
Beratungsfolge
Rat 22.09.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Planfeststellungsverfahren läuft bereits, Einwände können noch bis zum
14.10.22 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden. Daher muss der
Rat der Stadt Bonn seine Auffassung in der Sitzung am 22.09.2022
beschließen, die nächste Ratssitzung ist nach Ablauf der Fristen, am
27.10.2022.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird gebeten im Planfeststellungsverfahren zum Aus- und
Umbau der A59 eine Einwendung zu formulieren, die sich an den folgenden
vier Zielen orientiert:
1. Eine Verbreiterung der Autobahn um einen Standstreifen in beide
Fahrtrichtungen wird abgelehnt.
2. Der Verbesserung des Lärmschutzes wird zugestimmt.
3. Der Errichtung eines Anschluss Maarstraße und dem Rückbau des
Anschluss Pützchen (Siegburger Straße) wird zugestimmt.
4. Unterführung und Umfeld sind so zu planen, dass ein erheblicher Zuwachs
an Fuß-und Radverkehr möglich ist.
Begründung
Die Verbreiterung der A59 stellt einen großen Eingriff in die Natur und die
Wohngebiete dar.
Insbesondere entlang des Ennerts müssen Bürger*innen, die nah an der
Autobahn leben, enteignet und Häuser (teilweise) abgerissen werden, sodassSeite 1 von 2
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zukünftig die Hauswand direkt an die Autobahn grenzt. Wohnraum geht damit
verloren und Gärten, die bereits an die Schallschutzwand der Autobahn
grenzen fallen gänzlich weg.
Der geplante Ausbau würde umfangreiche Baumfällungen, eine erhebliche
Flächenversiegelung und eine deutliche Steigerung der Lärmbelastung mit sich
bringen. Grundsätzlich erfordert die Klimakrise eine schnelle und umfassende
Mobilitätswende.
Anders als in den ursprünglichen Planungen, die noch die Südtangente
berücksichtigten, handelt es sich bei der A59 nicht um eine Fernautobahn. Die
A59 endet hinter dem Autobahnkreuz Bonn-Ost, indem sie in die B42 und nach
der Südbrücke (A562) in die B9 übergeht. Die A59 ist ein Autobahnausläufer.
Insbesondere der Ausbau eines solchen Autobahnausläufers ist nicht
zeitgemäß und nicht im Sinne einer zukunftsfähigen Mobilitäts- und
Verkehrspolitik.
Sollte der derzeitige Zustand der A59 aus Sicherheitsgründen nicht beibehalten
werden können, wären Lösungen wie z.B. die Realisierung eines temporär
befahrbaren Standstreifens durch einen Rückbau auf vier Regelspuren
denkbar.
Durch den Maarstraßen-Anschluss wird das Gewerbegebiet Beuel Ost besser
angeschlossen werden, sodass der im Gewerbegebiet entstehende Verkehr –
insbesondere LKW – unmittelbar am Gewerbegebiet auf die Autobahn fahren
können und nicht erst noch durch Pützchen oder Beuel Ost fahren müssen. Der
unvollständige Anschluss Pützchen kann damit wegfallen.
Zurzeit ist in der Unterführung ein gemischter Rad-Fußweg vorgesehen.
Dadurch entsteht an dieser Schlüsselstelle bei intensiver Nutzung eine
Engstelle, die nicht den Vorgaben des Radentscheids entspricht. In der
Unterführung ist trotz gerader Verkehrsführung eine Mitteltrennung von 2,5 m
Breite zwischen den Auto-Fahrbahnen vorgesehen. Dieser Abstand soll
vollständig oder zumindest größtenteils entfallen und dem Fuß- und
Radverkehr zugeschlagen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de