221855 · Dringlichkeitsantrag
Koalitionsantrag: Resolution A 59
Kerndaten
- Nummer
- 221855
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 21.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 221855 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 21.09.22 Koalitionsantrag: Resolution A 59 Beratungsfolge Rat 22.09.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Das Planfeststellungsverfahren läuft bereits, Einwände können noch bis zum 14.10.22 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden. Daher muss der Rat der Stadt Bonn seine Auffassung in der Sitzung am 22.09.2022 beschließen, die nächste Ratssitzung ist nach Ablauf der Fristen, am 27.10.2022. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird gebeten im Planfeststellungsverfahren zum Aus- und Umbau der A59 eine Einwendung zu formulieren, die sich an den folgenden vier Zielen orientiert: 1. Eine Verbreiterung der Autobahn um einen Standstreifen in beide Fahrtrichtungen wird abgelehnt. 2. Der Verbesserung des Lärmschutzes wird zugestimmt. 3. Der Errichtung eines Anschluss Maarstraße und dem Rückbau des Anschluss Pützchen (Siegburger Straße) wird zugestimmt. 4. Unterführung und Umfeld sind so zu planen, dass ein erheblicher Zuwachs an Fuß-und Radverkehr möglich ist. Begründung Die Verbreiterung der A59 stellt einen großen Eingriff in die Natur und die Wohngebiete dar. Insbesondere entlang des Ennerts müssen Bürger*innen, die nah an der Autobahn leben, enteignet und Häuser (teilweise) abgerissen werden, sodassSeite 1 von 2 Seite 2 zukünftig die Hauswand direkt an die Autobahn grenzt. Wohnraum geht damit verloren und Gärten, die bereits an die Schallschutzwand der Autobahn grenzen fallen gänzlich weg. Der geplante Ausbau würde umfangreiche Baumfällungen, eine erhebliche Flächenversiegelung und eine deutliche Steigerung der Lärmbelastung mit sich bringen. Grundsätzlich erfordert die Klimakrise eine schnelle und umfassende Mobilitätswende. Anders als in den ursprünglichen Planungen, die noch die Südtangente berücksichtigten, handelt es sich bei der A59 nicht um eine Fernautobahn. Die A59 endet hinter dem Autobahnkreuz Bonn-Ost, indem sie in die B42 und nach der Südbrücke (A562) in die B9 übergeht. Die A59 ist ein Autobahnausläufer. Insbesondere der Ausbau eines solchen Autobahnausläufers ist nicht zeitgemäß und nicht im Sinne einer zukunftsfähigen Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Sollte der derzeitige Zustand der A59 aus Sicherheitsgründen nicht beibehalten werden können, wären Lösungen wie z.B. die Realisierung eines temporär befahrbaren Standstreifens durch einen Rückbau auf vier Regelspuren denkbar. Durch den Maarstraßen-Anschluss wird das Gewerbegebiet Beuel Ost besser angeschlossen werden, sodass der im Gewerbegebiet entstehende Verkehr – insbesondere LKW – unmittelbar am Gewerbegebiet auf die Autobahn fahren können und nicht erst noch durch Pützchen oder Beuel Ost fahren müssen. Der unvollständige Anschluss Pützchen kann damit wegfallen. Zurzeit ist in der Unterführung ein gemischter Rad-Fußweg vorgesehen. Dadurch entsteht an dieser Schlüsselstelle bei intensiver Nutzung eine Engstelle, die nicht den Vorgaben des Radentscheids entspricht. In der Unterführung ist trotz gerader Verkehrsführung eine Mitteltrennung von 2,5 m Breite zwischen den Auto-Fahrbahnen vorgesehen. Dieser Abstand soll vollständig oder zumindest größtenteils entfallen und dem Fuß- und Radverkehr zugeschlagen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de