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221853-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Übernahme der Trägerschaft der katholischen Kindertagestätte St. Bernhard im Stadtteil Auerberg durch die Stadt Bonn

Nummer
221853-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221853 CDU-Dringlichkeitsantrag: Übernahme der Trägerschaft der katholischen Kindertagestätte St. Bernhard im Stadtteil Auerberg durch die Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221853-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme der Trägerschaft der katholischen
Kindertagestätte St. Bernhard im Stadtteil Auerberg
durch die Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Kirchengemeinde Thomas Morus wird die Kindertageseinrichtung zum
Ende des aktuellen Kindergartenjahres 2022/2023 schließen. In der
zweigruppigen Einrichtung werden insgesamt 35 Kinder betreut (42 Plätze
insgesamt).
Derzeit wird gemeinsam mit der Kirchengemeinde Thomas Morus geprüft, wie
das Gebäude auch weiterhin als Kindertageseinrichtung genutzt werden kann.
Die Kirchengemeinde Thomas Morus hat signalisiert, dass sie sich vorstellen
kann, die Räumlichkeiten an einen anderen Träger zur Nutzung als
Kindertageseinrichtung weiterzuvermieten. Die Verwaltung prüft aktuell, ob
andere Träger Interesse haben.
So ist beispielsweise die Lukaskirchengemeinde mit der Bitte um Unterstützung
bei der Suche nach einer Interimslösung an das Jugendamt herangetreten, da
die eigene Kindertageseinrichtung ab Sommer 2023 dringend saniert werden
muss. Das Gebäude der Kindertageseinrichtung St. Bernhard kommt ggf. als
Interim in Betracht, da diese im erweiterten Einzugsbereich der eigenen
Einrichtung liegt und hierdurch hohe Kosten, z.B. für eine Containerlösung
vermieden werden könnten.
Am 30.11.22 findet ein Ortstermin mit dem Landesjugendamt statt, das prüft, ob
eventuell mehr Kinder als bisher im Gebäude betreut werden können.
Sollte diese Interims-Option für die Lukaskirchengemeinde nicht in Betracht
kommen, werden Verhandlungen mit der Kirchengemeinde Thomas Morus
über die weitere Nutzung der Räumlichkeiten als Kindertagesstätte
aufgenommen werden, da der Verwaltung bereits erste
Interessensbekundungen zur Übernahme der Trägerschaft von verschiedenen
freien Trägern vorliegen.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll der Bedarf an
Kindertagesbetreuungsplätzen nur durch den städtischen Träger gedeckt
werden, wenn kein freier Träger bereit ist, das benötigte Angebot zu schaffen (§
4 Abs. 2 SGB VIII). Da sich bereits einige freie Träger zur Nutzung desSeite 1 von 2
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Gebäudes als Kindertageseinrichtung gemeldet haben, ist eine Übernahme
durch den städtischen Träger nicht notwendig und geboten.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Antrag nicht zuzustimmen, da im Sinne
der Subsidiarität den freien Trägern vorrangig die Trägerschaft angeboten
werden soll.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de