221853-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Übernahme der Trägerschaft der katholischen Kindertagestätte St. Bernhard im Stadtteil Auerberg durch die Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221853-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221853-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme der Trägerschaft der katholischen Kindertagestätte St. Bernhard im Stadtteil Auerberg durch die Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Kirchengemeinde Thomas Morus wird die Kindertageseinrichtung zum Ende des aktuellen Kindergartenjahres 2022/2023 schließen. In der zweigruppigen Einrichtung werden insgesamt 35 Kinder betreut (42 Plätze insgesamt). Derzeit wird gemeinsam mit der Kirchengemeinde Thomas Morus geprüft, wie das Gebäude auch weiterhin als Kindertageseinrichtung genutzt werden kann. Die Kirchengemeinde Thomas Morus hat signalisiert, dass sie sich vorstellen kann, die Räumlichkeiten an einen anderen Träger zur Nutzung als Kindertageseinrichtung weiterzuvermieten. Die Verwaltung prüft aktuell, ob andere Träger Interesse haben. So ist beispielsweise die Lukaskirchengemeinde mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einer Interimslösung an das Jugendamt herangetreten, da die eigene Kindertageseinrichtung ab Sommer 2023 dringend saniert werden muss. Das Gebäude der Kindertageseinrichtung St. Bernhard kommt ggf. als Interim in Betracht, da diese im erweiterten Einzugsbereich der eigenen Einrichtung liegt und hierdurch hohe Kosten, z.B. für eine Containerlösung vermieden werden könnten. Am 30.11.22 findet ein Ortstermin mit dem Landesjugendamt statt, das prüft, ob eventuell mehr Kinder als bisher im Gebäude betreut werden können. Sollte diese Interims-Option für die Lukaskirchengemeinde nicht in Betracht kommen, werden Verhandlungen mit der Kirchengemeinde Thomas Morus über die weitere Nutzung der Räumlichkeiten als Kindertagesstätte aufgenommen werden, da der Verwaltung bereits erste Interessensbekundungen zur Übernahme der Trägerschaft von verschiedenen freien Trägern vorliegen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen nur durch den städtischen Träger gedeckt werden, wenn kein freier Träger bereit ist, das benötigte Angebot zu schaffen (§ 4 Abs. 2 SGB VIII). Da sich bereits einige freie Träger zur Nutzung desSeite 1 von 2 Seite 2 Gebäudes als Kindertageseinrichtung gemeldet haben, ist eine Übernahme durch den städtischen Träger nicht notwendig und geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Antrag nicht zuzustimmen, da im Sinne der Subsidiarität den freien Trägern vorrangig die Trägerschaft angeboten werden soll. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de